Die Gigabit-Infrastrukturverordnung der EU (Gigabit Infrastructure Act, GIA) ist seit dem 12. November 2025 teilweise und seit dem 12. Mai 2026 vollständig anzuwenden. Der GIA gilt unmittelbar und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden, wie es bei einer EU-Richtlinie der Fall wäre. Gleichwohl sind Anpassungen im nationalen Recht erforderlich, um rechtliche Widersprüche zum EU-Recht aufzulösen und den GIA zu konkretisieren und zu ergänzen. Das Gesetz zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2026) befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Solange das nationale Recht nicht angepasst ist und der GIA bereits gilt, besteht die Herausforderung, die Regelungen richtig anzuwenden. Hierbei sollen die FAQ und die Übersichten zu TKG/GIA unterstützen.
Die FAQ und die Übersichten zu TKG/GIA werden regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben, es handelt sich folglich um dynamische Dokumente. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender lediglich eine Hilfestellung bieten. Sie spiegeln lediglich die Rechtsauffassung des BMDS wider. Eine abweichende Auslegung durch die Bundesnetzagentur, die EU-Kommission und den EuGH kann nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere ersetzen sie keine Rechtsberatung und sind rechtlich nicht verbindlich.
