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SPARK – Open-Source KI-Module für die öffentliche Verwaltung

KI-gestütztes Assistenzsystem zur Unterstützung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren

Die KI-Module des SPARK-Projekts („Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren durch KI“) bilden ein Assistenzsystem, mit dem Planungs- und Genehmigungsbehörden ihre Verfahren digital abbilden und unterstützen lassen können. Das System ist in aufeinander aufbauende Verfahrensabschnitte gegliedert, die beispielsweise das Einlesen und die Strukturierung von Unterlagen, die Ermittlung der einschlägigen Gesetze und Normen, die Ableitung von Gesamtbewertungen und letztlich auch die Vorformulierung möglicher Bescheidentwürfe umfassen.

Beschleunigung und Verbesserung des Vollzuges von Verwaltungsleistungen in den Behörden

Das entwickelte Assistenzsystem beschleunigt Planungs- und Genehmigungsverfahren und erhöht die Ergebnisqualität, indem spezialisierte Software-Agenten jeweils klar definierte Teilaufgaben innerhalb des Gesamtprozesses übernehmen. So werden die Beschäftigten in den Planungs- und Genehmigungsbehörden aktiv bei ihrer Arbeit unterstützt. Jedes KI-Modul kann dabei einzeln ohne die anderen KI-Module genutzt werden und erleichtert die Arbeit im jeweiligen Bearbeitungsschritt. Der größte Effizienzgewinn entsteht jedoch durch die integrierte Nutzung der gesamten agentenbasierten Prozesskette. Die KI-Module sind rechtsgebietsübergreifend einsetzbar – sie können somit auf verschiedene Planungs- und Genehmigungsverfahren zugeschnitten werden – und eignen sich für den Einsatz auf allen Verwaltungsebenen. Während des gesamten Bearbeitungsprozesses verbleibt die finale Bewertung und Entscheidung stets beim zuständigen Beschäftigten in der Behörde.

Digital. Präzise. Rechtssicher.

Rechtlicher Rahmen der Datenverarbeitung

SPARK basiert auf den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung DSGVO sowie den einschlägigen Bestimmungen des Bundes- und Landesdatenschutzrechts. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten ergibt sich – je nach Verfahrenskontext – insbesondere aus Art. 6 Abs. 1 lit. c und lit. e DSGVO, ergänzt durch spezifische EU‑, Bundes- oder Landesregelungen. Für Beschäftigte gelten zusätzlich die Vorgaben des Beschäftigtendatenschutzes nach § 26 BDSG. Nach dem Prinzip „Human in the Loop“ unterstützt SPARK die Einhaltung dieser gesetzlichen Anforderungen technisch, ohne dabei die Entscheidungshoheit der Behörde zu ersetzen. 

Verantwortlichkeiten der Behörden

Jede Behörde bleibt für den operativen Einsatz datenschutzrechtlich verantwortlich. Sie muss – ergänzend zu SPARK – eigene Prozesse zur Umsetzung der Betroffenenrechte, Informationspflichten sowie ein behördliches Löschkonzept bereitstellen. Zudem ist in der Regel eine Datenschutz‑Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO erforderlich, für die SPARK eine Vorlage bereitstellt. Etwaige Dienstleister können über Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO eingebunden werden.

Schnellere Planung und Realisierung mithilfe von KI

Erste Anwendungen 

Die KI-Lösungen werden in Hamburg im Bereich Wasserstoffkernnetzverfahren, in Nordrhein-Westfalen im Bereich Genehmigungen von Anträgen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und beim Fernstraßenbundesamt (FBA) pilotiert. Zukünftig sollen weitere Verfahren in Zusammenarbeit mit Bund, Ländern und Kommunen angebunden werden. 

Zugang für alle – durch Open-Source 

Um die effektive Weiterentwicklung und nachhaltige Nachnutzung der entwickelten KI-Lösungen zu gewährleisten, wurden erste KI-Module im April 2026 auf der Website openCode zur Verfügung gestellt. Die quelloffene Bereitstellung ermöglicht eine breite Nutzungsmöglichkeit auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene.

Weitere Informationen

  • Zugang zu den KI-Modulen finden Sie hier.
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