Staatssekretäre
Den Titel "Staatssekretär" tragen seit der Weimarer Republik 1919 die dem Minister zugeordneten ranghöchsten Beamte bzw. Angestellte eines Ressorts. Sie sind für die Leistungsfähigkeit und die Arbeit des Ministeriums verantwortlich. Dabei handeln sie nach den Richtlinien und Weisungen des Ministers. Ebenso vertreten sie den Minister als Leiter dieser obersten Bundesbehörde nach innen und außen. Für diese Tätigkeit ist ein besonderes Maß an Übereinstimmung mit den fachlichen und politischen Zielsetzungen des Ministers notwendig. Deshalb gehören die Staatssekretäre zu den so genannten politischen Beamten.