Mit dem Digital Services Act (DSA) hat die Europäische Union ein zentrales Instrument geschaffen, um die Sicherheit im digitalen Raum zu stärken. Ein wesentliches Element des DSA ist die Verpflichtung für Hostingdienste, bei Verdacht auf schwere Straftaten, die eine Gefahr für Leben oder Sicherheit darstellen, unverzüglich die zuständigen Behörden zu informieren. In Deutschland nimmt das Bundeskriminalamt (BKA) diese Meldungen gemäß § 13 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) entgegen. Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Bundestag einmal jährlich über die gemeldeten Fälle zu berichten.
Am 27. August 2025 beschloss das Bundeskabinett den ersten Bericht seit dem vollständigen Inkrafttreten des DSA im Februar 2024. Der Bericht liefert erstmals konkrete Zahlen zur praktischen Umsetzung der Meldepflicht: Zwischen Oktober 2023 und Dezember 2024 gingen insgesamt 1.789 Meldungen beim BKA ein. Über 70 Prozent dieser Fälle wurden als polizeilich relevant eingestuft. Der Bericht wird nun an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat übermittelt.