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Kupfer-Glasfaser-Migration

Die Umstellung von Kupfer- auf Glasfaserinfrastrukturen ist eines der größten Infrastrukturprojekte der kommenden Jahre. Mit ihr sind zahlreiche regulatorische, wettbewerbspolitische und verbraucherrelevante Fragen verbunden. Das Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) geht dieses Thema frühzeitig an, um für alle Beteiligten Planungssicherheit zu gewährleisten. Dazu sieht der Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode vor, ein umfassendes Migrationskonzept zu erstellen.

Eckpunkte

Vor diesem Hintergrund hat das BMDS Eckpunkte für ein Migrationskonzept erarbeitet. Ziel ist es, möglichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu identifizieren, Transparenz über noch offene Fragestellungen und Aufgaben zu erlangen, sowie einen kooperativen Ansatz zwischen allen an der Kupfer-Glas-Migration beteiligten Akteuren voranzutreiben.

Rahmenbedingungen

Aus Sicht des BMDS stärkt eine schnelle Kupfer-Glas-Migration (KGM) die Leistungsfähigkeit unserer digitalen Infrastruktur und damit die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Regulatorische, technische und praktische Rahmenbedingungen müssen daher so ausgestaltet sein, dass eine effiziente und zwischen allen Beteiligten kooperative Migration unterstützt wird. Dazu gehört,

  • die Angebotsvielfalt und die ununterbrochene Versorgung der Verbraucherinnen und Verbraucher zu angemessenen Preisen sicherzustellen,
  • das bestehende Wettbewerbsniveau zu erhalten und
  • durch regulatorische Vorgaben und begleitende Öffentlichkeitsarbeit die notwendige Transparenz für alle Beteiligten zu schaffen.

Weitere zentrale Aspekte des Eckpunktepapiers sind:

  • Aus Sicht des BMDS wird der Migrationsprozess gebietsweise erfolgen. Ein bundesweites Abschaltdatum ist nicht erforderlich. Sinnvoller ist es, eine regelbasierte Abschaltung beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für eine Migration zu schaffen.
  • Im Hinblick auf Wettbewerb und Diskriminierungsfreiheit gilt: Die Abschaltung muss überall dort erfolgen können, wo Glasfasernetze bestehen – unabhängig davon, wer diese Netze bereitstellt. Entscheidend dabei ist, bestimmte Voraussetzungen einzuhalten, indem etwa durch einen offenen Netzzugang die Angebotsvielfalt sichergestellt bleibt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA)muss entsprechend über Instrumente verfügen, um eine solche diskriminierungsfreie Migration sicherstellen und einheitliche Abschaltregeln etablieren zu können.
  • Ein weiteres zentrales Anliegen besteht darin, Transparenz für ausbauende Unternehmen zu schaffen. Dadurch können sich alle rechtzeitig auf den technisch aufwendigen Migrationsprozess vorbereiten. Ziel ist es, Informationsasymmetrien zu beseitigen und Investitionssicherheit zu schaffen.

In unseren Eckpunkten haben wir für Sie noch einmal alles zusammengefasst.

Konsultation

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, an der Konsultation teilzunehmen. Ihre Stellungnahme senden Sie bitte bis zum 14. November 2025 als PDF-Dokument in einer E-Mail an folgende Adresse: DI1@bmds.bund.de.

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen eingereichten Stellungnahmen aus Gründen der Transparenz des Konsultationsprozesses auf der Internetseite des BMDS veröffentlicht werden.

Das BMDS verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke dieser Onlinekonsultation auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG. Weitergehende Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Weitere Informationen

Das Eckpunktepapier setzt inhaltlich auf bestehende Arbeitsprozesse auf:

  • Die BNetzA hat im April 2025 das Impulspapier „Impulse zur regulierten Kupfer-Glas-Migration“ veröffentlicht. Es behandelt vor allem verfahrenstechnische Aspekte nach § 34 TKG, etwa zum Zuschnitt von Abschaltegebieten, den Anforderungen an alternative Zugangsprodukte und Zielnetze sowie zur Verteilung von Migrationskosten.
  • Mit dem von der BNetzA moderierten Gigabitforum besteht zudem seit 2021 eine Plattform, in der sich die relevanten Stakeholder zu praktischen Fragen der KGM austauschen und in Projektgruppen bearbeiten.
  • Das Wissenschaftliche Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) hat die Ausarbeitung des Eckpunktepapiers mit einer Studie zur Modellanalyse und einer Benchmark-Studie unterstützt.