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Data Act

Anwendungsbeginn des Data Act in Deutschland und der Europäischen Union

Am 12. September 2025 ist die „Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung“ (kurz: Data Act) EU-weit direkt anwendbares Recht geworden.

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung setzt sich dafür ein, dass in Deutschland und der EU Daten besser zugänglich und nutzbar gemacht werden. Der Data Act leistet hierzu einen wichtigen Beitrag, weil er einheitliche Vorgaben für Unternehmen macht, die ihre Produkte und Dienstleistungen in der EU anbieten. Wir weisen darauf hin, dass für Pflichten zur Gestaltung vernetzter Produkte und verbundener Dienste nach dem Data Act eine Übergangsfrist bis zum 12. September 2026 besteht.

Der Data Act enthält eine Vielzahl von Bestimmungen mit dem Ziel, in unterschiedlichen Lebensbereichen künftig Daten mehr und besser nutzen zu können. Damit soll der Data Act durch mehr Datennutzung zu mehr Wertschöpfung, insbesondere für neue Geschäftsmodelle, Start-Ups und KMUs, beitragen.

Insbesondere enthält der Data Act Vorschriften hinsichtlich

  • der Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher (B2C) und zwischen Unternehmen (B2B),
  • der Pflichten der Dateninhaber, die nach dem Recht der EU verpflichtet sind, Daten bereitzustellen (inkl. Entgeltregelungen im B2B-Bereich),
  • des Verbots missbräuchlicher Vertragsklauseln für den Datenzugang und die Datennutzung zwischen Unternehmen (B2B),
  • der Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit (B2G) und
  • vertraglicher Regelungen und der technischen Umsetzung beim Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten („Cloud Switching“).

Die Mitgliedstaaten müssen nach dem Data Act weitere Durchführungsbestimmungen erlassen, insbesondere die nationale Behörden- und Aufsichtsstruktur festlegen. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung wird hierzu in Kürze den Entwurf eines nationalen Durchführungsgesetzes zum Data Act vorlegen. Wir wollen die Regelungen des Entwurfs schlank, bürokratiearm und innovationsfreundlich ausgestalten und schlagen die Bundesnetzagentur als zuständige nationale Behörde für die Anwendung und Durchsetzung des Data Act vor.

Weiterführende Informationen: