
Parlamentarische Staatssekretäre
Mitglieder des Deutschen Bundestags
Der Parlamentarische Staatssekretär und die Parlamentarische Staatssekretärin unterstützen den Bundesminister bei der Erfüllung politischer Aufgaben. Sie sind Mitglieder des Deutschen Bundestages. Sie pflegen die Verbindung zum Deutschen Bundestag und Bundesrat sowie zu deren Ausschüssen. Auch mit den Fraktionen des Bundestages, deren Arbeitskreisen und den Parteien halten sie Kontakt.
Der Minister legt fest, welche Aufgaben der Parlamentarische Staatssekretär und die Parlamentarische Staatssekretärin für ihn wahrnehmen sollen. Sie können in diesen Aufgabengebieten auch den Bundesminister bei Erklärungen vor dem Bundestag, dem Bundesrat und in Sitzungen der Bundesregierung vertreten. Zwischen ihnen und dem Bundesminister besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis.