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Die Gigabit-Infrastrukturverordnung

Gigabit Infrastructure Act (GIA)

Die Gigabit-Infrastrukturverordnung der EU (Gigabit Infrastructure Act, kurz „GIA“) ist am 11. Mai 2024 in Kraft getreten und muss seit dem 12. November 2025 angewendet werden.

Der GIA soll einen umfassenden Rahmen für den schnelleren und kostengünstigeren Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität (VHC-Netze) in den EU-Mitgliedstaaten schaffen. Er löste die sogenannte Kostensenkungsrichtlinie (EU-Richtlinie 2014/61) ab, die durch das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetz-Gesetz) im Telekommunikationsgesetz (TKG) umgesetzt wurde. 

Die zentralen Inhalte des GIA sind in den FAQs zum GIA zusammengefasst.

Anpassungen im nationalen Recht

Der GIA gilt als EU-Verordnung unmittelbar. Gleichwohl sind Anpassungen im nationalen Recht erforderlich, um rechtliche Widersprüche zum EU-Recht aufzulösen, Dopplungen zu streichen und nationale Handlungsspielräume im GIA zu nutzen. Daher soll das TKG an den GIA angepasst werden ( TKG-Änderungsgesetz 2026).

Solange das nationale Recht noch nicht angepasst ist und der GIA bereits gilt, besteht die Herausforderung, die Regelungen richtig anzuwenden. Hierbei sollen die FAQ und die Übersichten zum TKG/GIA unterstützen.

Studie im Hinblick auf den Informationslieferumfang (Art. 4 Absatz 7 GIA)

Der europäische Gesetzgeber sieht unter anderem beim Zugang zu bestehenden physischen Infrastrukturen viel Beschleunigungspotenzial für den Netzausbau. Seit dem 12. Mai 2026 sind daher Netzbetreiber und öffentliche Stellen unmittelbar verpflichtet, Informationen über ihre physischen Infrastrukturen an die zentrale Informationsstelle (ZIS) zu liefern. 

Um diese Informationslieferpflichten für Netzbetreiber und öffentliche Stellen auf ein sinnvolles Maß zu begrenzen, sieht der GIA in Artikel 4 Absatz 7 Ausnahmen vor:

  • Wenn die Infrastrukturen technisch nicht für eine gemeinsame Nutzung geeignet sind oder 
  • wenn die Kosten und Aufwände für die Erhebung und Übermittlung der Daten nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Mitnutzungsbedarf stehen. 

Eine Studie des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) gibt nunmehr Aufschluss, wie Berichtspflichten ausgestaltet werden können, um bestehende Infrastrukturen effizient mitzunutzen.

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