Zum Inhalt springen
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland

Digitale Verwaltung

Schnell, sicher, einfach und überall in Deutschland nutzbar

Die vollständige Digitalisierung und flächendeckende Verfügbarkeit von Verwaltungsprozessen schafft mehr Klarheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Verwaltung und im Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Zivilgesellschaft. So entsteht eine leistungsfähige, zukunftsfähige Verwaltung, die Anliegen schnell und sicher bearbeitet.

Für nahtlose, einfach zugängliche und flächendeckende digitale Services

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen digitale Verwaltungsleistungen überall in Deutschland einfach und schnell beantragen können. Sofern sie es wünschen, werden sie notwendige Angaben und Nachweise nur noch ein einziges Mal an die Verwaltung übermitteln müssen (Once-Only-Prinzip).

Die Ende-zu-Ende-Digitalisierung ist das standardisierte und nutzerzentrierte Vorgehen, um Tempo und Effizienz in der Verwaltung zu erhöhen und damit einen klaren Mehrwert für die Gesellschaft zu schaffen.

Einheitliche Verfahren, klare Zuständigkeiten und verständliche Kommunikation sollen Verwaltungsleistungen einfach nutzbar und leichter zugänglich machen. Prozesse sollen sich stärker an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer orientieren, wodurch die Interaktion mit der Verwaltung einfacher, verständlicher und verlässlicher wird.

Standardisierung, Harmonisierung und die Nachnutzbarkeit digitaler Lösungen ermöglichen es, Ressourcen gezielt einzusetzen und Abläufe zu beschleunigen. Digitale Souveränität bildet dabei die Grundlage für den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Daten. Der Austausch von Daten und Nachweisen zwischen Behörden erfolgt künftig effizient und sicher über das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) – und dies nicht nur bundes-, sondern auch EU-weit. Bei der Registermodernisierung sind die Prinzipien Datensparsamkeit und Datenschutz von zentraler Bedeutung. Durch die zentrale Bereitstellung von Basiskomponenten, die konkrete Grundfunktionalitäten für Onlinedienste beinhalten, können Entwicklungsaufwände reduziert und der Weg zu einheitlichen IT-Standards geebnet werden.

Auf europäischer Ebene stellt die Umsetzung der Single Digital Gateway-Verordnung (SDG-VO) der EU einen wichtigen Baustein der Verwaltungsdigitalisierung dar und ist eng mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) verknüpft. 

Der Weg zur digitalen Verwaltung

Ambitionierte Digitalisierungsziele bis 2029

In Zusammenarbeit mit den Ressorts, nachgeordneten Behörden und externen Dienstleistern digitalisieren wir bis Ende 2029 die wesentlichen Verwaltungsleistungen des Bundes bis zum OZG-Reifegrad 5 (OZG-Reifegradmodell 2.0) und setzen das Identifikationsnummerngesetz um. Im föderalen Bereich bleibt der flächendeckende Rollout der Verwaltungsleistungen in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen das vorrangige Ziel.

Zudem verantworten wir die Rechtsgrundlagen zur Umsetzung des „Once-Only“-Prinzips und koordinieren dessen Umsetzung durch registerführende Stellen und Onlinedienste des Bundes.

  • Mit dem Projekt „Schneller Gründen“ modernisieren Bund, Länder und Kommunen gemeinsam den Gründungsprozess

Cookies