
Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für Bürokratierückbau
Zweites Entlastungskabinett vom 15. Juli 2026
Mit der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) hat die Bundesregierung einen klaren und messbaren Abbaupfad für Bürokratiekosten und Erfüllungsaufwand definiert. Ein Jahr nach Amtsantritt zeigt sich: Der eingeschlagene Kurs wirkt. Seit dem ersten Entlastungskabinett wurde eine Vielzahl an konkreten Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, die zu einer jährlichen Reduzierung von Erfüllungsaufwand und Bürokratiekosten (im Folgenden: Entlastung bzw. Entlastungswirkung) in Höhe von ca. 9,8 Mrd. Euro führen.
Allein in den letzten Wochen vor dem zweiten Entlastungskabinett konnten u. a. mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes, Reform der Fahrschulausbildung und dem Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie Entlastungen in Höhe von ca. 1,5 Mrd. Euro erzielt werden. Ziel der Bundesregierung ist es, Entlastungsvorhaben und Vereinfachungen für die Menschen in Deutschland rasch Lebenswirklichkeit werden zu lassen. Das Entlastungskabinett stellt dementsprechend einen Moment der Bilanz dar, in dem nicht nur gebündelt ein neues Maßnahmenpaket beschlossen wird, sondern auch auf die Entlastungserfolge der vergangenen Monate geblickt wird. Diese zahlen dementsprechend auch auf das zweite Entlastungskabinett ein.
Außerdem hat die Bundesregierung mit dem EinfachMachen-Portal eine zentrale Plattform eingerichtet, auf der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Beschäftigte der Verwaltung von ihnen wahrgenommene konkrete Bürokratieprobleme melden und Verbesserungsvorschläge einbringen können. Ziel ist es, bürokratische Hürden sichtbar zu machen, typische Probleme im Alltag frühzeitig zu erkennen und daraus konkrete Maßnahmen zum Bürokratierückbau abzuleiten. Die bislang rund 25.000 eingegangenen Hinweise werden ausgewertet und fließen in den weiteren Modernisierungsprozess ein.
Die Bundesregierung wird den eingeschlagenen Modernisierungskurs konsequent fortsetzen und den wirksamen Bürokratierückbau in allen Ressorts weiter vorantreiben. Relevante Standards aus den Bereichen Menschenrechte, Bürgerrechte, Verbraucherrechte, Arbeitnehmerrechte oder zur Verhinderung von Steuerbetrug werden nicht abgesenkt. Effektive Maßnahmen zum Erhalt und zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und der Zivilen Verteidigung und militärischen Verteidigung sowie zum Schutz des Klimas und der natürlichen Lebensgrundlagen bleiben weiterhin möglich. Im Zentrum stehen spürbare Entlastungen im Alltag, schnellere Verfahren, eine konsequente Digitalisierung der Verwaltung und bessere Rahmenbedingungen für Investitionen, Innovationen und wirtschaftliches Wachstum. Unternehmen sollen sich wieder stärker auf Wertschöpfung, Innovation und Beschäftigung konzentrieren können. Bürgerinnen und Bürger sollen von unnötigem bürokratischem Aufwand befreit werden, damit sie mehr Raum zur Entfaltung ihrer Potenziale erhalten. Gleichzeitig soll die Verwaltung entlastet werden, um das Vertrauen in einen leistungs- und handlungsfähigen Staat zu stärken. Ziel ist eine neue Kultur von Einfachheit, Effizienz und Umsetzung, die den Standort Deutschland stärkt und staatliches Handeln schneller und wirksamer macht.
Ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung auf diesem Weg ist die systematische Entastung von Berichts- und Dokumentationspflichten. Wir werden ein Berichtsentlastungsgesetz verabschieden, mit dem wir die Beweislast umkehren: Erhalten bleiben nur Pflichten, deren besondere Erforderlichkeit im Rahmen der Gesetzgebung zum Berichtsentlastungsgesetz seitens des jeweiligen Ministeriums explizit begründet wird oder die mit entsprechender Begründung in Rechtsverordnungen des jeweils zuständigen Bundesministeriums als weiter geltend bestimmt werden. Das Gesetz sieht hierfür eine entsprechende Verordnungsermächtigung vor. Für künftige Gesetzgebung sollen neue Berichtspflichten grundsätzlich vermieden werden („Berichtspflichten-Bremse“). Die Ressorts werden alle Dokumentationspflichten außerhalb von EU- und verfassungsrechtlich gebotenen Pflichten überprüfen und dabei das Ziel verfolgen, in einem ersten Schritt mindestens jede Vierte dieser Pflichten binnen 12 Monaten abzuschaffen.
Inhaltsverzeichnis
1. Bereits beschlossene Maßnahmen für Bürokratierückbau
Die Bundesregierung setzt den begonnenen Bürokratierückbau konsequent fort. Der vorliegende Bericht ergänzt den Bericht des ersten Entlastungskabinetts (Bericht vom 5. November 2025) um weitere Maßnahmen, die seitdem beschlossen wurden. Nachfolgend werden (a) zunächst die in den Wochen vor dem zweiten Entlastungskabinett beschlossenen Maßnahmen dargestellt, gefolgt von (b) den weiteren seit dem ersten Entlastungskabinett beschlossenen Maßnahmen1:
a) Beschlossene Entlastungsvorhaben in den Wochen vor dem zweiten Entlastungskabinett (27. Mai 2026 – 8. Juli 2026.)
1. Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie: Vereinfachung und Rückführung der nationalen Regelungen auf EU-Recht
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 760 Mio. Euro p.a. sowie rund 3 Mrd. Euro einmalig
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie soll u.a. eine deutliche Entlastung der Wirtschaft erreicht werden. Das bestehende Energieeffizienzgesetz wird vereinfacht und damit ein substantieller Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet. Der Entwurf führt die EnEfG-Anforderungen grundsätzlich auf das Maß zurück, das von den europäischen Vorgaben gefordert wird. Unternehmen werden hierdurch erheblich von Bürokratiekosten entlastet, Energieeffizienz bleibt gleichzeitig weiterhin eine wesentliche Säule unserer Energiepolitik.
2. Reform der Fahrschulausbildung: Bürokratierückbau beim Führerscheinerwerb
Entlastung für Bürgerinnen und Bürger ca. 768,9 Mio. Euro Sachaufwand p.a.; Wirtschaft ca. 142,7 Mio. Euro p.a.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze und der Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung erfolgt eine grundlegende Modernisierung, Digitalisierung und Deregulierung der Fahrschulausbildung sowie eine Vereinfachung von Dokumentations- und Verwaltungsverfahren.
3. Novelle des Baugesetzbuchs: Schneller planen und einfacher Wohnungen bauen
Entlastungswirkung für die Verwaltung ca. 90 Mio. Euro p.a.; Wirtschaft 741.000 Euro p.a.
Mit der Novelle des Baugesetzbuchs werden Planungs- und Genehmigungsverfahren einfacher, digitaler und schneller. Kommunen sollen Wohnungsbau leichter priorisieren und Bauleitplanverfahren einschließlich der Beteiligungsverfahren vollständig digital durchführen können. Mehrfachbeteiligungen werden reduziert. Zudem werden Verfahren gestrafft, so dass beispielsweise Kommunen mit dem Flächennutzungsplan bestimmte Außenbereichsvorhaben, z.B. Rechenzentren, mit Erleichterungen ausstatten können und auch mehr Möglichkeiten erhalten, gegen Problemimmobilien vorzugehen. Dadurch können Wohnungsbauprojekte schneller umgesetzt werden.
4. TKG-Änderungsgesetz 2026: Mehr Tempo und weniger Bürokratie beim Netzausbau
Entlastungswirkung für die Wirtschaft um 19,7 Mio. Euro p.a sowie für Bund und Länder um 8,4 Mio. Euro p.a., Zeitersparnis für Bürgerinnen und Bürger um rund 92.000 Stunden p.a.
Der Gesetzentwurf soll den Ausbau von Telekommunikationsnetzen beschleunigen. Dabei geht es besonders um Glasfaseranschlüsse in Gebäuden sowie den Netzausbau in der Fläche. Kernziele sind einfachere Verfahren, weniger Bürokratie und reduzierter Verwaltungsaufwand.
5. Erleichterungen in der öffentlichen Beschaffung
Entlastungswirkung für die Verwaltung ca. 6,2 Mio. Euro p.a.; Wirtschaft ca. 4,9 Mio. Euro p.a.
In drei Verwaltungsvorschriften werden verschiedene Wertgrenzen in der öffentlichen Beschaffung auf Bundesebene erhöht, um einfache und bürokratiearme Beschaffungswege in größerem Umfang zu ermöglichen. Dazu gehört die Einführung einer Sonderwertgrenze für Direktaufträge an Start-ups (100.000 Euro) sowie die Möglichkeit direkter Verhandlungsvergaben mit Start-ups, die Einführung einer allgemeinen Wertgrenze für Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb sowie weitgehende Erleichterungen für Sicherheitsbehörden.
6. Erstes Unternehmensstatistikreformgesetz: Überprüfung und Reduzierung von Wirtschaftsstatistikpflichten
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 9,42 Mio. € p.a.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wurden insbesondere die fünf aufwändigsten Wirtschaftsstatistiken, aber auch darüber hinausgehende Unternehmensstatistiken im Zuständigkeitsbereich des BMWE auf Übererfüllung und Reduktionsmöglichkeiten von EU-Vorgaben inklusive Relevanz für die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen überprüft und entsprechend reduziert. Zudem werden mit dem Gesetzentwurf zwei Maßnahmen der Föderalen Modernisierungsagenda (Punkte 3 und 22) umgesetzt. In Verbindung damit wird als zukunftsweisendes Projekt die Neugestaltung des Systems der Unternehmensstatistiken angestoßen.
7. Änderung des Wärmeplanungsgesetzes: Vereinfachte Wärmeplanung für Kommunen
Entlastungswirkung für die Verwaltung ca. 6 Mio. Euro p.a. und ca. 35 Mio. Euro einmalig; Wirtschaft ca. 3 Mio. Euro p.a. und ca. 11 Mio. Euro einmalig
Änderung leistet einen Beitrag zum Abbau des bürokratischen Aufwands und vereinfacht die Wärmeplanung insbesondere für kleine Kommunen deutlich. Hierzu wird für Gemeindegebiete mit 15.000 Einwohnern oder weniger (das entspricht knapp 90 Prozent aller Gemeinden in Deutschland) ein neues optionales Verfahren eingeführt, die sogenannte „kleine Wärmeplanung“. Daneben werden die Vorschriften zur Erhebung und Verarbeitung der für die Wärmeplanung erforderlichen Daten praxistauglicher ausgestaltet. Für Betreiber industrieller Wärmenetze wird die Frist zur Vorlage eines Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplans von Ende 2026 auf Ende 2030 verlängert.
8. Modernisierungsschub für die Verwaltungsgerichte: Schnellere Verfahren und weniger Aufwand für Gerichte und Bürgerinnen und Bürger
Entlastung für Bürgerinnen und Bürger ca. 2,8 Mio. Euro p.a. Sachaufwand und Zeitersparnis ca. 12.000 Stunden p.a.; Verwaltung ca. 700.000 Euro p.a.; Wirtschaft ca. 162.000 Euro p.a.
Mit der Reform der Verwaltungsgerichtsordnung werden Gerichtsverfahren effizienter und einfacher werden. Künftig sollen Richterinnen und Richter flexibler eingesetzt und mehr Verfahren durch Einzelrichter entschieden werden können. Außerdem sollen Widersprüche einfacher elektronisch eingereicht werden können, etwa per einfacher E-Mail. Gleichzeitig sollen Gerichte besser gegen missbräuchliche Klagen geschützt werden. Dadurch sollen Verfahren beschleunigt und Gerichte spürbar entlastet werden.
9. Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) – Umsetzung Omnibus III
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 3,3 Mio. Euro p.a.
Der Omnibus III hat eine Reihe von Vorschriften des EU-Agrarförderrechts vereinfacht. Besonders hervorzuheben sind die Verankerung des green by concept-Prinzips zugunsten von Öko-Betrieben, die künftig im Hinblick auf die meisten GLÖZ-Standards von Kontrollen und Sanktionen ausgenommen sind, sowie die Erweiterung der Dauergrünlanddefinition, die den Erhalt des Ackerstatus ohne sogenannte „Rettungsumbrüche“ („Acker bleibt Acker“) ermöglich. Die nationale Umsetzung hat das Bundeskabinett am 27. Mai 2026 beschlossen.
10. Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts und Beschleunigung der Zustellung gerichtlicher Schriftstücke aus anderen EU-Mitgliedstaaten (durch Zulassung direkter Zustellung per E-Mail an Empfänger in DEU unter bestimmten Voraussetzungen)
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 265.000 Euro p.a.; Verwaltung der Länder ca. 210.000 Euro p.a.
Die Reform ermöglicht, dass in Gerichtsverfahren, die – häufig auf Englisch geführte – Schiedsverfahren betreffen, Schriftstücke ohne Übersetzung ins Deutsche in englischer Sprache eingereicht werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen insbesondere Aufhebungs-, Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren vollständig in englischer Sprache geführt werden können. Dies spart den Parteien Aufwand, denn sie müssen keine Übersetzungen anfertigen lassen. Ausdrücklich zugelassene digitale Verfahrenselemente (Videoverhandlungen, elektronische Schiedssprüche) machen Schiedsverfahren effizienter und ggf. auch kostengünstiger.
Es soll zudem zugelassen werden, dass Gerichte anderer EU-Mitgliedstaaten Schriftstücke direkt elektronisch (per E-Mail) an Empfänger in DEU zustellen, wenn diese zuvor zugestimmt haben. Dadurch entfällt eine aufwändigere Zustellung über deutsche Gerichte, was nicht zuletzt zur Entlastung der Verwaltung der Länder führt.
11. Vereinfachung und Beschleunigung der Wohngeldbearbeitung
Gemeinsam mit den Ländern vereinfachen wir das Verwaltungsverfahren, um eine schnellere, effizientere Bearbeitung und Auszahlung an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. So wird beispielsweise im Rahmen der wohngeldrechtlichen Einkommensermittlung stärker auf Pauschalen abgestellt sowie der Einkommenskatalog gestrafft, der Nachweis für den Freibetrag im Wohngeld aufgrund einer Schwerbehinderung oder einer Pflegebedürftigkeit wird vereinfacht und der Prüfaufwand für sogenannte Wechselmodellfälle verringert.
1Die bis zum ersten Entastungskabinett beschlossenen Vorhaben (6.5.2025 – 29.10.2025) werden dem Bericht als Anlage beigefügt.
b) Weitere seit dem ersten Entlastungskabinett beschlossene Entlastungsvorhaben (5. November 2025 – 20. Mai 2026)
12. Gebäudemodernisierungsgesetz: Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Gebäudesanierung und beim Heizungstausch
Entlastung für Bürgerinnen und Bürger ca. 5,1 Mrd. Euro Sachaufwand und 55.000 Stunden p.a.; für die Wirtschaft ca. 2,3 Mrd. Euro p.a., für die Verwaltung ca. 335 Mio. Euro p.a.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wird Technologieoffenheit und Flexibilität geschaffen. Eigentümerinnen und Eigentümer entscheiden selbst, welche Heizung für ihr Gebäude sinnvoll ist. Gleichzeitig werden klimafreundliche Lösungen und technologieoffene Modernisierungsmöglichkeiten gestärkt. Dadurch können Modernisierungsmaßnahmen künftig schneller und einfacher umgesetzt werden. Die „Weiteren Kosten“ infolge der Vorgaben der §§ 42 ff des Gebäudemodernisierungsgesetzes (Umsetzung der „Bio-Treppe“) können aufgrund der Unsicherheiten mit Blick auf die künftigen Preise biogener Brennstoffe aktuell nicht beziffert werden. Sie dürften in einer Gesamtschau von Erfüllungsaufwand und Weitere Kosten die Entlastungen mindern.
13. Reform der Notfallversorgung: Schnellere Hilfe und weniger Bürokratie
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 207,6 Mio. Euro p.a.; Bürgerinnen und Bürger ca. 4,65 Mio. Euro Sachaufwand p.a. und Zeitersparnis ca. 3,3 Mio. Stunden p.a.
Ziel der Reform der Notfallversorgung ist, Bürgerinnen und Bürger schneller und gezielter an die passende medizinische Versorgung zu vermitteln – auch über telefonische und videogestützte Angebote. Dadurch können unnötige Wege und Wartezeiten vermieden sowie Notaufnahmen und Rettungsdienste spürbar entlastet werden. Gleichzeitig werden durch digitale Verfahren und den Wegfall papierbasierter Formulare Abläufe für Leistungserbringer einfacher und effizienter gestaltet.
14. Sofortprogramm für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz
Entlastungswirkung für die Wirtschaft mindestens 135 Mio. Euro p.a.
Die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten wird für kleine und mittlere Unternehmen deutlich reduziert und künftig stärker an der tatsächlichen Gefährdungslage im Betrieb ausgerichtet. Für KMU mit weniger als 50 Beschäftigten und ohne besondere Gefährdungen entfällt die Pflicht vollständig; bei Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten wird sie entsprechend begrenzt. Dadurch entfallen rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte. Zudem werden die Inhalte der Verordnung über Arbeiten in Druckluft entsprechend der aktuellen Arbeitsschutzsystematik modernisiert und starre Vorgaben zur Bestellung von Fachkräften in Abhängigkeit der vorliegenden Gefährdungen und unter Berücksichtigung betrieblicher Bedarfe neu gefasst. Darüber hinaus wurde die Unfallversicherung im Rahmen der Selbstverwaltung ersucht, weitere entbehrliche Beauftragtenpflichten abzubauen. Zusätzlich werden unnötige Formerfordernisse im Arbeitsschutz abgeschafft oder durch Textform und digitale Möglichkeiten vereinfacht und modernisiert.
15. Digitale Identitäten: Elektronische Identifikation, Nachweise und Unterschriften einfach per Smartphone nutzen
Entlastungswirkung für die Verwaltung ca. 121,7 Mio. Euro p.a.; Zeitersparnis für Bürgerinnen und Bürger ca. 3,9 Mio. Stunden p.a.
Mit dem Digitale Identitätengesetz (DIdG) wird die rechtliche Grundlage für die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität geschaffen. Bürgerinnen und Bürger sollen sich damit künftig europaweit digital identifizieren, Nachweise präsentieren und elektronische Signaturen direkt über das Smartphone nutzen können. Dadurch werden digitale Verwaltungsverfahren sowie der Privatrechtsverkehr einfacher, medienbruchfrei und rechtssicher ermöglicht.
16. Digitale Reisekette: Bürokratiearme und digitale Fluggastabfertigung
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 63 Mio. Euro p.a.; Bürgerinnen und Bürger ca. 27,2 Mio. Euro Sachaufwand p.a.
Mit dem Gesetz zur digitalen Reisekette schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen, um die Fluggastabfertigung an Flughäfen künftig durchgängig digital durchführen zu können. Reisende sollen sich auf freiwilliger Basis künftig digital identifizieren können, sodass wiederholte manuelle Dokumentenkontrollen beim Check-in, an Sicherheitskontrollen und beim Boarding reduziert werden. Dadurch werden Abläufe für Passagiere, Flughäfen und Luftfahrtunternehmen einfacher, schneller und effizienter gestaltet, Wartezeiten verkürzt und die Abfertigungsprozesse insgesamt modernisiert.
17. Digitalisierung der Migrationsverwaltung: Besserer Datenaustausch und effizientere Abläufe
Entlastungswirkung für die Verwaltung ca. 36,5 Mio. Euro p.a.; Entlastung beim Sachaufwand für Bürgerinnen und Bürger ca. 17,67 Mio. Euro p.a. und Zeitersparnis ca. 1,25 Mio. Stunden p.a.
Mit dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung werden Datenaustausch und Verfahren im Ausländer- und Visumwesen weiter digitalisiert und beschleunigt. Das Ausländerzentralregister wird dafür als zentrale Plattform ausgebaut, Mehrfacherfassungen und wiederholte Vorsprachen werden reduziert. Dadurch werden Ausländerbehörden entlastet und Verwaltungsverfahren für Behörden und Betroffene effizienter gestaltet.
18. Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und im Energieverbrauchskennzeichnungsrecht
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 44,9 Mio. Euro p.a.; Verwaltung ca. 10 Mio. Euro p.a.
Mit dem Gesetzentwurf werden verschiedene Berichtspflichten und bürokratische Vorgaben abgeschafft. Dazu gehören insbesondere der Wegfall der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienmakler sowie die Abschaffung des Heizungslabels. Dadurch werden Unternehmen und Verwaltung spürbar entlastet.
19. Neuntes Steuerberatungsänderungsgesetz
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 12,6 Mio. Euro p.a.; Entlastung für Bürgerinnen und Bürger ca. 10,7 Mio. Euro Sachaufwand p.a., Zeitersparnis ca. 10.100 Stunden p.a.; Verwaltung ca. 0,9 Mio. Euro p.a.
Mit dem neunten Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht werden Betragsgrenzen im Zusammenhang mit der Lohnsteuerhilfe aufgehoben, sowie die zulässige Anzahl von Beratungsstellen von zwei auf drei erhöht, die durch eine Person geleitet werden dürfen. Außerdem dürfen Ansässigkeitsbescheinigungen künftig durch Kreditinstitute beantragt werden und es wird künftig die Vollmachtsvermutung für Notare und Patentanwälte gelten. Auch wird die Verpflichtung zur Führung eines Anbauverzeichnissen nach § 142 AO für Land- und Forstwirte angepasst indem das Führen von doppelten Verzeichnissen vermieden wird. Der überwiegende Teil der Regelungen wird zum 1. September 2026 in Kraft treten.
20. Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare
Entlastungswirkung für die Verwaltung ca. 10,7 Mio. p.a.; Sachaufwand für Bürgerinnen und Bürger ca. 5 Mio. Euro p.a.; Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 1,5 Mio. Euro p.a.
Mit dem Gesetzentwurf wird der Vollzug von Immobiliengeschäfte und weiteren notariellen Rechtsgeschäften weiter digitalisiert und beschleunigt. Dadurch können Grundstücksgeschäfte schneller abgewickelt und Finanzierungskosten durch lange Bearbeitungszeiten reduziert werden. Zudem werden Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen durch geringere Finanzierungskosten entlastet. Die Einsparungen bei Bereitstellungszinsen belaufen sich auf rund 26 Mio. Euro p.a. für Bürgerinnen und Bürger sowie rund 9 Mio. Euro p.a. für die Wirtschaft.
21. Abschaffung der nationalen PtL-Quote: Europäische Harmonisierung statt nationaler Sonderwege
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 10,4 Mio. Euro p.a.; Verwaltung ca. 3,3 Mio. Euro p.a.
Mit der Abschaffung der nationalen PtL-Quote („Power-to-Liquid-Quote“) werden über das europäische Recht hinausgehende nationale Sonderregelungen im Bereich synthetischer Kraftstoffe für den Luftverkehr zurückgenommen. Dadurch werden zusätzliche Nachweis-, Dokumentations- und Berichtspflichten für Unternehmen reduziert und Wettbewerbsnachteile für deutsche Luftverkehrsunternehmen im europäischen Binnenmarkt vermieden.
22. Beschleunigung und Vereinfachung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren
Entlastungswirkung für die Wirtschaft 6,2 Mio. Euro p.a.; Verwaltung ca. 5,3 Mio. Euro p.a.
Mit der Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie werden immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt. In dem Zusammenhang werden in zahlreichen Industriebereichen Verfahrensarten vereinfacht, Spielräume im EU-Recht genutzt und Schwellenwerte für Umweltverträglichkeitsprüfungen angehoben, um unnötige Verfahren zu vermeiden. Es werden bestehende Regelungen in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) übersichtlicher strukturiert, wodurch Vollzug und Umsetzung effizienter gestaltet sowie weitere Vereinfachungen bei Tierhaltungsanlagen vorbereitet werden.
23. Bürokratierückbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
Entlastungswirkung für die Verwaltung ca. 9 Mio. Euro p.a.; Wirtschaft ca. 2,1 Mio. Euro p.a.; Zeitersparnis für Bürgerinnen und Bürger ca. 85.000 Stunden p.a.
Mit dem Gesetz werden Verwaltungsverfahren im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern vereinfacht und verschlankt. Dazu gehören unter anderem Vereinfachungen im Melderecht sowie die Abschaffung von De-Mail. Dadurch werden Verfahren für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung einfacher gestaltet. Im parlamentarischen Verfahren wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung noch um weitere Entlastungspotenziale ergänzt. Dies betrifft insbesondere eine Neuregelung zur elektronischen Kommunikation in Verwaltungsverfahren (Ersetzung der Schriftform) in Umsetzung der Maßnahme 40 der Föderalen Modernisierungsagenda.
24. Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG): Schnellere Verfahren für Schiene, Straße und Wasserstraße
Entlastungswirkung für die Verwaltung ca. 10,3 Mio. Euro p.a.; Wirtschaft ca. 130.940 Euro p.a.
Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz werden Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben deutlich beschleunigt und vereinfacht. Aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität finanzierte Maßnahmen werden ebenfalls beschleunigt. Durch die Vermeidung doppelter Prüfungen in Raumordnungs- und Linienbestimmungsverfahren können insbesondere bei Verkehrsinfrastrukturprojekten Monate bis Jahre eingespart werden. Verbindliche Fristen verhindern Verzögerungen durch ausbleibende Entscheidungen und tragen dazu bei, inflationsbedingte Kostensteigerungen bei Bauprojekten zu reduzieren.
25. Weitere Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
Entlastungswirkung für die Verwaltung ca. 6,7 Mio. Euro p.a.; Wirtschaft ca. 1 Mio. Euro p.a.
Mit dem Gesetzentwurf werden Verfahren in der Zwangsvollstreckung weiter digitalisiert und vereinfacht. Dadurch entfallen insbesondere postalische Übersendungen und bürokratische Formvorgaben, wodurch Verfahren schneller und effizienter durchgeführt werden können.
26. Erleichterung bei der Berufskraftfahrerqualifikation: Mehr Flexibilität bei Qualifikation und Führerscheinanerkennung
Entlastungswirkung für Bürgerinnen und Bürger ca. 7,2 Millionen Euro Sachaufwand und Zeitersparnis ca. 31.000 Stunden p.a.
Mit der Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung werden verschiedene Verfahren vereinfacht und beschleunigt. Künftig können Prüfungen zur beschleunigten Grundqualifikation auch in mehreren Fremdsprachen abgelegt werden, zudem wird die praktische Prüfungsdauer deutlich verkürzt. Darüber hinaus wird der prüfungsfreie Umtausch von Führerscheinen aus weiteren Staaten ermöglicht. Dadurch werden Berufskraftfahrer spürbar entlastet und der Zugang zum Beruf erleichtert.
27. Bürokratieabbau und Modernisierung in der Apothekenversorgung
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 5,5 Mio. Euro p.a.; Bürgerinnen und Bürger ca. 238.500 Euro Sachaufwand und Zeitersparnis ca. 51.120 Stunden p.a.
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung werden bürokratische Vorgaben für Apotheken reduziert und Abläufe flexibler gestaltet. Dazu gehören insbesondere Erleichterungen beim Austausch von Arzneimitteln, digitalisierte Verfahren zur Preisfestsetzung bestimmter Arzneimittel sowie flexiblere Regelungen beim Personaleinsatz und bei der Arzneimittelherstellung. Dadurch werden Apotheken entlastet und die Versorgung der Patientinnen und Patienten effizienter gestaltet.
28. Erweiterte Nutzung des Basisregisters: Weniger Bürokratie und effizientere Verwaltungsverfahren
Entlastungswirkung für die Verwaltung ca. 4,2 Mio. Euro p.a.; Wirtschaft ca. 1,4 Mio. Euro p.a.
Im Rahmen der Zweckbestimmung des Basisregisters nach § 1 Absatz 2 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes sollen im Einvernehmen zwischen BMF, BMWE und BMJV im Rahmen von Änderungen der Unternehmensbasisdatenregisterverordnung oder entsprechend der gesetzlichen Regelungen bei Änderungen des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes künftig weitere öffentliche Stellen die Daten des Basisregisters für Unternehmen nutzen können. Mehrfache Datenmeldungen und aufwendige Datenerhebungen werden dadurch reduziert.
29. Entlastungen im Energiewirtschaftsgesetz durch Anpassung des § 113c Abs. 3 EnWG
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 5,45 Mio. Euro
Mit Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz werden Gutachten- und Anzeigepflichten bei der Umstellung von Erdgas- auf Wasserstoffleitungen (bis 16 Bar) abgebaut und das Gutachtenerfordernis bei Leitungen über 16 Bar richtet sich nur noch nach den Vorgaben der Gashochdruckleitungsverordnung. Dadurch werden Umstellungen vereinfacht und Verwaltung sowie Unternehmen entlastet.
30. Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes: Mehr Digitalisierung und weniger Verwaltungsaufwand im Straßenverkehr
Entlastungswirkung für die Verwaltung ca. 4 Mio. Euro p.a.
Die Einführung der digitalen Parkraumkontrolle bietet eine schnellere und effizientere Kontrolle parkraumbewirtschafteter Zonen in Zeiten knapper Personalkapazitäten und entlastet daran teilnehmende Kommunen. Die Einführung eines nationalen digitalen Führerscheines entlastet die Bürgerinnen und Bürger, die nicht mehr das Papierdokument mitführen müssen, sondern es reicht ein digitales Dokument in der KBA-App auf dem Handy. Die Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister werden für Verwaltungsvorgänge bei mehreren anderen Behörden nutzbar gemacht. Die Behörden müssen diese Daten nicht mehr beim Bürger erheben.
31. Weniger Bürokratie im Wohnraummietrecht
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 3,1 Mio. Euro p.a.
Künftig können Vermietende Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen bis zu einem Investitionsvolumen von 20.000 Euro in einem vereinfachten Verfahren berechnen; bislang gilt dies nur bis 10.000 Euro.
32. Medizinregistergesetz: Einfachere Datennutzung und weniger Bürokratie im Gesundheitswesen
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 3 Mio. Euro p.a.; Zeitersparnis für Bürgerinnen und Bürger ca. 200.000 Stunden p.a.
Mit dem Medizinregistergesetz werden Erhebung, Nutzung und Verknüpfung von Daten aus Medizinregistern vereinfacht und besser digital organisiert. Dadurch können Erkenntnisse zu Krankheiten, Behandlungsverläufen und Therapien schneller gewonnen und für Forschung sowie Versorgung nutzbar gemacht werden. Im Vergleich zu den allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften, auf die Medizinregister ihre Arbeit derzeit stützen, werden Dokumentations- und Verwaltungsaufwände für Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen und weitere Beteiligte reduziert.
33. Verwaltungsentlastung im Pass- und Ausweiswesen
Entlastungswirkung für die Verwaltung ca. 1,45 Mio. Euro; Zeitersparnis für Bürgerinnen und Bürger ca. 2.700 Stunden p.a.
Mit der Verordnung werden Verfahren im Pass- und Ausweiswesen vereinfacht und modernisiert. Dadurch werden Verwaltungsabläufe beschleunigt und Bürgerinnen und Bürger spürbar entlastet.
34. Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren für rechtsberatende Berufe
Entlastungswirkung für die Verwaltung ca. 772.000 Euro p.a.; Wirtschaft ca. 194.000 Euro p.a.
Das Gesetz vereinfacht zahlreiche aufsichtsrechtliche Verfahren für rechtsberatende Berufe und baut bürokratische Pflichten ab. Dazu gehören insbesondere der Wegfall von Anzeige- und Nachweispflichten, einfachere Verfahren für Syndikusrechtsanwälte sowie Erleichterungen bei berufsrechtlichen Tätigkeitsverboten. Dadurch werden Wirtschaft und Verwaltung spürbar entlastet.
35. Das Führungszeugnis wird digital
Entlastung für Bürgerinnen und Bürger ca. 500.000 Euro p.a. Sachaufwand und Zeitersparnis ca. 6.700 Stunden p.a.; Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 440.000 Euro p.a.
Das Führungszeugnis für private Zwecke, das bisher nur auf Papier erteilt wird, wird mit dem Digitalen Führungszeugnis in eine moderne und bürgerfreundliche digitale Form überführt. Bei rund fünf Millionen Führungszeugnissen pro Jahr trägt das Vorhaben nicht nur maßgeblich zur Digitalisierung der Bundesverwaltung, sondern auch erheblich zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft bei.
36. Verordnung für Bürokratierückbau und Vereinfachungen in der Seeschifffahrt
Entlastungswirkung für die Verwaltung ca. 300.000 Euro p.a.; Wirtschaft ca. 300.000 Euro p.a.; Bürger ca. 181.000 Euro p.a.
Diese gesonderte, nicht bundesratszustimmungspflichtige Verordnung ändert sieben Verordnungen. Entlastungen entstehen etwa durch die Abschaffung von Abgaben für Sportboote auf dem Nord-Ostsee-Kanal. Die Verordnung soll im Juli in Kraft treten.
37. Antragsloses Kindergeld: Weniger Bürokratie, mehr Entlastung für Familien
Entlastung beim Sachaufwand für Bürgerinnen und Bürger ca. 153.000 Euro p.a. Sachaufwand und Zeitersparnis ca. 205.000 Stunden p.a.
Das Kindergeld soll künftig automatisch ausgezahlt werden, wenn der Familienkasse alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind und die erforderlichen Daten vorliegen. Eltern müssen nach der Geburt ihres Kindes für den Erhalt des Kindergeldes nicht selbst die Initiative ergreifen. Das Vorhaben stärkt einen modernen, serviceorientierten Staat und sorgt für konkrete Entlastungen im Alltag von Familien.
38. Ausweitung des Online-Verfahrens im Gesellschaftsrecht
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 166.000 Euro p.a.
Notarielle Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht werden erweitert. Dadurch werden Verwaltungsverfahren einfacher und digitaler gestaltet.
39. Wegfall von Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen im Schornsteinfegerhandwerk
Mit der Änderung der EU/EWR HwV wird die vorherige Nachprüfung von beruflichen Qualifikationen vor grenzüberschreitenden Dienstleistungen im Schornsteinfegerhandwerk mangels Praxisrelevanz gestrichen. Dadurch werden Datenerfassung, Meldepflichten und Statistikmeldungen um unnötige Fehlanzeigen reduziert.
40. Wissenschaftsfreiheitsgesetz – Mehr Freiheit und weniger Bürokratie für Forschungseinrichtungen
Die Flexibilisierung des Besserstellungsverbots für gemeinnützige Forschungseinrichtungen verringert den Bedarf an Einzelanträgen und gesonderten Prüfverfahren. Dadurch werden Verwaltungsaufwand und bürokratische Verfahren für Forschungseinrichtungen und Verwaltung spürbar reduziert.
41. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anlage und zum Betrieb von Flugplätzen
Der Entwurf der AVV fasst sämtliche nationalen Regelungen im Bereich Flugplätze in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zusammen. Der neuen AVV unterfallen Flugplätze, für die das EU-Recht nicht unmittelbar gilt. Die Zusammenführung aller nationalen Vorschriften in einer AVV für den Bereich Flugplätze erhöht signifikant die Übersichtlichkeit, erleichtert den zuständigen Luftfahrtbehörden die Arbeit und stellt die Anwendung der jeweils geltenden Rechtsvorschriften sicher. Es findet ein Bürokratieabbau durch Aufhebung von Doppelregelungen statt.
42. Modernisierung des Flaggen- und Schiffsregisterrechts – Einfachere Verfahren für Schifffahrt und Verwaltung
Die Modernisierung des Flaggen- und Schiffsregisterrecht enthält eine Reihe bürokratischer Entlastungen, u.a. die Verlängerung der Gültigkeit des Flaggenzertifikats von acht auf zehn Jahre, die Aufhebung des in der Praxis nicht relevanten Schiffsvorzertifikats und die Online-Veröffentlichung von Musteranträgen nach der FlRV. Daneben werden Verfahrensabläufe verbessert; so werden die Anforderungen an die sog. „beauftragte Person“, die im EU-Ausland ansässige Schiffseigentümer benennen müssen, verschlankt. Des Weiteren werden die Länder ermächtigt, die bei den Amtsgerichten geführten Schiffsregister künftig für jedermann auch online einsehbar zu machen.
43. Verordnung zur Steigerung der Effizienz der nach dem Arzneimittelgesetz zuständigen Bundesoberbehörden
Mit der Einrichtung einer Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sollen die administrative und fachliche Zusammenarbeit zwischen dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und dem BfArM weiter verbessert und es sollen Beratungs- und Genehmigungsverfahren sowie Zulassungsprozesse für Arzneimittel für Antragssteller effizienter gestaltet werden. Darüber hinaus soll die Koordinierungsstelle die Zusammenarbeit zwischen BfArM und PEI hinsichtlich Entbürokratisierungs- und Effizienzsteigerungspotenzial analysieren und optimieren.
2. Entlastungsmaßnahmen der heutigen Kabinettsitzung
In der heutigen Kabinettsitzung behandelt die Bundesregierung eine Reihe von Vorhaben, mit denen eine jährliche Entlastung von rund 600 Mio. Euro erreicht wird. Im Einzelnen:
1. Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen: Schnellere und bessere digitale Versorgung
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 445 Mio. Euro p.a.; Sozialversicherungsträger ca. 3,1 Mio. Euro p.a.
Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) werden eine Vielzahl von Maßnahmen in beinahe allen digitalisierungsrelevanten Themenbereichen unseres Gesundheitssystems ergriffen, die die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter voranbringen, die Versorgung datengestützt verbessern sowie Forschung und Innovation in Deutschland fördern. Mit dem GeDIG werden deutliche Effizienzsteigerungen und Einsparungen in unserem Gesundheitssystem erreicht: z.B. durch die Förderung des digitalen Versands von Nachrichten im Gesundheitswesen sowie der Einführung der elektronischen Überweisung. Der Leistungsumfang der elektronischen Patientenakte wird erweitert und Interoperabilität als Voraussetzung für digitale und bürokratiearme Versorgungsprozesse weiter gestärkt. Dadurch sollen Abläufe für Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringer einfacher und effizienter werden. Durch die Weiterentwicklung der Datennutzungsmöglichkeiten stärken wir die Forschung und damit auch den Wirtschaftsstandort Deutschland.
2. Bürokratierückbau und Digitalisierung im Verkehrsbereich
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 63,3 Mio. Euro p.a.; Bürgerinnen und Bürger ca. 1,6 Mio. Euro Sachaufwand p.a.; Verwaltung ca. 1 Mio. Euro p.a.
Mit dem Gesetz und der Verordnung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich werden Verwaltungsverfahren vereinfacht und stärker digitalisiert. Zudem werden bestehende Regelungen modernisiert, insbesondere durch die Aufhebung des Lkw-Fahrverbots an bundesuneinheitlichen gesetzlichen Feiertagen. Dadurch werden Abläufe für Unternehmen, Verwaltung und Verkehr effizienter gestaltet und bürokratische Belastungen reduziert.
3. Bürokratierückbau, Digitalisierung und weitere Modernisierung des Strahlenschutzrechts
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 17 Mio. Euro p.a.; Verwaltung der Länder ca. 0,5 Mio. Euro p.a.
Mit dem Gesetz zum Bürokratierückbau, zur Digitalisierung und zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts wird die Wirtschaft unter Beibehaltung des hohen Strahlenschutzniveaus deutlich entlastet. Verwaltungsverfahren werden durch zahlreiche Maßnahmen beschleunigt und verschlankt, z.B. durch die Reduktion von einzureichenden Unterlagen in Anzeige- und Genehmigungsverfahren. Ferner werden sie durch die Streichung von Schriftformerfordernissen digitalisiert.
4. Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 11 Mio. Euro p.a.; Bürgerinnen und Bürger ca. 8 Mio. Euro Sachaufwand p.a. und 942 000 Stunden Zeitersparnis p.a.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung werden die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitsförderung künftig bürgerfreundlicher, transparenter und effizienter gestaltet. Durch konsequente Digitalisierung, Automatisierung und Entbürokratisierung wird die Arbeitsverwaltung modernisiert.
5. Bürokratierückbau und Vereinfachungen in Landwirtschaft und Ernährung
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 12 Mio. Euro p.a.; Verwaltung ca. 1,0 Mio. Euro p.a.
Mit dem Gesetz zum Bürokratierückbau im Geschäftsbereich des BMLEH werden Verwaltungsverfahren vereinfacht und entbehrliche Vorgaben abgebaut. Das Maßnahmenpaket umfasst unter anderem die folgenden Erleichterungen: Verlängerung des Fortbildungsintervalls für den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis von drei auf sechs Jahre. Das bedeutet weniger Pflichttermine, weniger Kosten und mehr Zeit für die Arbeit auf dem Hof. Nachweispflichten für kleinere Lebensmittelunternehmen werden vereinfacht. Meldepflichten für Lebensmittelunternehmen und Laboratorien, die über EU-Recht hinausgehen, werden abgeschafft, bei Gewährleistung hoher Standards für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Außerdem wird das Verwaltungsverfahren für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse von Tierärzten verschlankt.
6. Erleichterungen für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 3,2 Mio. Euro p.a.; Verwaltung ca. 2,2 Mio. Euro p.a.; Bürgerinnen und Bürger ca. 0,85 Mio. Euro Sachaufwand p.a.
Durch eine Änderung der 35. BImSchV werden Fahrzeuge mit E-Kennzeichen oder E-Plakette von der Pflicht zur Anbringung einer Umweltplakette ausgenommen. Dadurch werden sowohl entsprechende Fahrzeughalter als auch die Verwaltung von bürokratischen Aufgaben und Kosten entlastet. Die Umweltstandards bezüglich der Luftqualität bleiben dabei unverändert.
7. Fusionskontrolle
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 2,8 Mio. Euro p.a., Verwaltung ca. 0,04 Mio. Euro p.a.
Wir heben die Umsatzschwellenwerte in der Fusionskontrolle nach § 35 GWB an und streichen Berichtspflichten.
8. Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform: Bürokratierückbau durch bessere Rahmenbedingungen für Genossenschaften
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 0,54 Mio. Euro p.a.
Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Rahmenbindungen für Genossenschaften verbessert, insbesondere durch Förderung der Digitalisierung, attraktivere Gestaltung der genossenschaftlichen Rechtsform und zugleich Verhinderung ihrer missbräuchlichen Verwendung. Zudem soll die Gründung einer Genossenschaft beschleunigt werden.
9. Stärkung der beruflichen Fortbildung und Fachkräftegewinnung
Entlastungswirkung für Bürgerinnen und Bürger ca. 0,055 Mio. Euro p.a., Wirtschaft ca. 0,053 Mio. Euro p.a., Verwaltung ca. 0,014 Mio. Euro p.a.
Mit der Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) wird die höherqualifizierende Berufsbildung weiter gestärkt. Die finanzielle Belastung für Teilnehmerinnen und Teilnehmer geförderter Fortbildungsmaßnahmen wird weiter reduziert. Dadurch werden Fachkräftegewinnung und beruflicher Aufstieg noch attraktiver. Durch gesetzliche Klarstellungen sowie die Streichung der Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den Maßnahmenbeitrag des AFBG wird der Vollzug spürbar entlastet.
10. Bürokratierückbau im Zuständigkeitsbereich des BMFTR
Das Graduiertenförderungsgesetz und das Hochschulrahmengesetz haben keinen eigenen Anwendungsbereich mehr. Die Gesetze werden daher aufgehoben.
3. Verabredungen für weitere Maßnahmen für Bürokratierückbau in 2026
Die Bundesregierung wird den begonnenen Weg entschlossen fortsetzen und weitere Maßnahmen auf den Weg bringen, um Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung zu entlasten. Es befinden sich insbesondere folgende Initiativen in der Vorbereitung, die zum ganz überwiegenden Teil spätestens bis zum Jahresende verabschiedet werden und mit denen eine Entlastung in Höhe von mehreren Milliarden Euro angestrebt wird:
1. Gebäudetyp-E-Gesetz
Wir werden das Bauen einfacher, günstiger und schneller machen. Dafür wird das Bauvertragsrecht angepasst, sodass von gesetzlich nicht zwingenden Baustandards künftig leichter abgewichen werden kann.
2. Nationale Umsetzung des EU-Omnibus-Entlastungspakets zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Änderung der CSRD durch den Omnibus I führt zu einer erheblichen Einschränkung des CSRD-Anwendungsbereichs um ca. 90 %. Außerdem werden die Unternehmen durch die dauerhafte Beibehaltung des (niedrigeren) Standards der begrenzten Sicherheit für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts weiter entlastet.
3. Anpassung der Preisangabe für lose und gepackte Ware im Einzelhandel
Die Preisauszeichnung und der Verkauf loser Ware im Lebensmitteleinzelhandel werden bürokratieärmer ausgestaltet.
4. Modernisierung der Präventionsvorschriften im SGB VII
In 2026 werden die Vorschriften zur Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung modernisiert und die bestehenden Verfahren stärker digitalisiert und vereinfacht. Das Entlastungspotenzial für die Wirtschaft beläuft sich auf ca. 50 Mio. Euro jährlich.
5. Weitere Fortentwicklung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
Über die bereits im Bürokratierückbaugesetz BMI und im Infrastruktur-Zukunftsgesetz enthaltenen Änderungen hinaus soll das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes weiter fortentwickelt werden. Dies dient insbesondere der Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda und soll Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger u.a. durch die Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses bei der Genehmigungsfiktion im Verwaltungsverfahren entlasten. Für begründete Fälle, z.B. unmittelbar sicherheitsrelevante Genehmigungsbereiche, können durch die jeweils zuständigen Ressorts im Fachrecht Ausnahmen vorgesehen werden.
6. Vereinfachung bei Melde- und Dokumentationspflichten sowie Meldewegen in der Tierhaltung
Die Melde- und Dokumentationspflichten werden reduziert und harmonisiert. Durch die Nutzung digitaler Optionen und die Weiterentwicklung bestehender Datenbanken werden weitere Vereinfachungen umgesetzt.
7. Tierarzneimittelgesetz
Mit einer weiteren Änderung des Tierarzneimittelgesetzes werden beim Antibiotikaminimierungskonzept für die daran Beteiligten administrative Erleichterungen geschaffen.
8. Abschaffung der Bonpflicht
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird die Pflicht zur Ausgabe papierhafter Kassenbelege abgeschafft werden. Dadurch werden Unternehmen spürbar von Bürokratie- und Sachaufwand entlastet.
9. Steuerreformpaket
Im Zentrum dieses Maßnahmenpakets stehen die Vereinfachung und Entlastung. Vereinfachungen sollen insbesondere im Besteuerungsverfahren und bei den Erklärungs- und Antragspflichten erreicht werden. Zugleich sollen mit den Maßnahmen kleinere und mittlere Einkommen entlastet werden.
10. Gesetzentwurf für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (ZFG)
Mit dem ZFG wird die Zollverwaltung umfassend modernisiert und neu strukturiert. Insbesondere werden die bestehenden Ermittlungs- und Vollzugsbereiche zusammengeführt, um Effizienz und Schlagkraft zu steigern. Die aufgrund der Umstrukturierung freiwerdenden Personalressourcen (Minderbedarf von ca. 300 Arbeitskräften) werden für die fachliche Stärkung des Zolls bei der Kriminalitätsbekämpfung verwendet. Das ZFG enthält zudem Maßnahmen zur digitalen Transformation des Zolls. Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Kabinetttermin ist für den 29. Juli 2026 vorgesehen.
11. Maßnahmen zur Modernisierung der Einlagensicherung und der Finanzmarktaufsicht
Das Bundesministerium der Finanzen arbeitet derzeit an einem Entwurf für ein Gesetz, das Änderungen im Einlagensicherungsgesetz vorsieht, um den Schutz der Einleger weiter zu verbessern sowie weitere Regelungen zur Modernisierung der Finanzmarktaufsicht und zum Bürokratieabbau, unter anderem eine geringere Frequenz zur Übersendung des Informationsbogens zur Einlagensicherung, die bislang jährlich erfolgen musste. Die Befassung des Kabinetts ist im Herbst geplant.
12. Gute Hilfsmittelversorgung durch Modernisierung und Bürokratieabbau
Das vom Bundesministerium für Gesundheit geplante Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratieabbaugesetz (HiB) soll den bürokratischen Aufwand in der Hilfsmittelversorgung und auch in anderen Leistungsbereichen reduzieren. Durch die geplante Vereinfachung und Vereinheitlichung der administrativen Inhalte der Hilfsmittelverträge sollen Bürokratiekosten gesenkt werden. Leistungserbringer sollen bei der Einziehung gesetzlicher Zuzahlungen entlastet und es sollen unnötige Belastungen im Zusammenhang mit der Präqualifizierung vermieden werden. Eine bundesweite Schiedsstelle im Hilfsmittelbereich soll Konflikte effizienter lösen. Darüber hinaus sollen die Regelungen zu den Schiedsverfahren im SGB V an einem Ort gebündelt werden, um so die Spezialregelungen zu entlasten und anwendungsfreundlicher zu machen. Die geplante Abschaffung von Vorverfahren und der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Klagen sollen Schiedsverfahren beschleunigen und entbürokratisieren. Zudem sollen Prüfverfahren im Risikostrukturausgleich vereinfacht und digitale und hybride Sitzungen für Selbstverwaltungsorgane und -gremien rechtlich ermöglicht werden.
13. Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
Wir planen, mit einer umfassenden Strukturreform Entbürokratisierung sowie effizientere und effektivere Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe zu schaffen.
14. Integration des Jahresberichts zur Situation unbegleiteter Minderjähriger in den Kinder- und Jugendbericht
Die mit der jährliche Berichterstellung verbundenen Datenerhebungen verursachen erheblichen Aufwand insbesondere bei den kommunalen Jugendämtern, aber auch bei freien Trägern. Zukünftig wird der Bericht über die Situation unbegleiteter Minderjähriger zur umfangreichen Aufwandseinsparung sachgerecht in den Kinder- und Jugendbericht integriert werden.
15. Innovationsfreiheitsoffensive
Ziel ist eine konsistente Bündelung unterschiedlicher Maßnahmen, etwa gesetzliche Anpassungen im Rahmen des Innovationsfreiheitsgesetzes, administrative Verfahrenserleichterungen im untergesetzlichen Bereich sowie weitere gesetzliche Maßnahmen zur Innovationsfreiheit. So werden bürokratische Hürden in der Forschungsförderung abgebaut, innovationsfreundlichere Rahmenbedingungen geschaffen und Deutschland für den internationalen Wettbewerb gestärkt. Forschungsförderung wird damit einfacher, schneller und digitaler.
16. Reform der Unterschwellenvergabeordnung
Das Unterschwellenvergaberecht soll substantiell vereinfacht werden. Ein Entwurf wurde hierzu in Abstimmung mit den Ländern bereits Ende Juni vorgelegt. Die Novelle soll bis Ende des Jahres finalisiert werden.
17. Reform des Statusfeststellungsverfahrens
Wir werden durch eine wirksame Reform des sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahrens die Rechtssicherheit für Selbstständige und ihre Auftraggeber stärken.
18. Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen
Auf behördliche Genehmigungen vor Errichtung und bei sicherheitsrelevanten Änderungen von überwachungsbedürftigen Anlagen wird verzichtet. Die jährliche Einsparung für die Wirtschaft beläuft sich auf ca. 4,6 Mio. Euro.
19. Überarbeitung der Prüfpflicht elektrischer Anlagen in Vorschriften 3 und 4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Im Rahmen der Selbstverwaltung und somit außerhalb der unmittelbaren Zuständigkeit der Bundesregierung wird die Zusammenlegung der DGUV Vorschriften 3 und 4 konsequent weiterverfolgt und insbesondere die Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel überarbeitet und vereinfacht. Aus Sicht der Bundesregierung bestehen Entlastungspotenziale für Wirtschaft und Verwaltung in Höhe von rd. 720 Mio. Euro jährlich.
20. Verbesserter Datenaustausch zwischen Bund, Unfallversicherungsträgern (UVT) und Ländern
Wir werden die Datenzusammenarbeit und den Datenaustausch zwischen Bund, Ländern und den UVT im Arbeitsschutz verbessern.
21. Schneller Gründen
In einem Bund-Länder-Projekt unter Federführung des BMDS sollen die rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen für einen deutlich beschleunigten Gründungsprozess geschaffen werden. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist ein Ende-zu-Ende digitaler Gründungsprozess, in dem Gründerinnen und Gründer ihr Vorhaben künftig möglichst nur noch einmal im Sinne eines One-Stop-Shops beschreiben und der Staat über seine Ressortverwaltungen die daraus folgenden verwaltungsrechtlichen Anzeige-, Melde-, Erlaubnis- und steuerlichen Pflichten ermittelt. Die Anliegen der Gründerinnen und Gründer sollen in Standardfällen digital, registergestützt und automatisiert bearbeitet werden. Dazu zählt insbesondere die Automatisierung der steuerlichen Erfassung einschließlich der Vergabe der Steuernummer. Zugleich sollen weitere zentrale Verfahrens- und Prüfschritte im Gründungsprozess, insbesondere Registerabrufe, Anzeigeverfahren und standardisierbare Erlaubnisprüfungen, so ausgestaltet werden, dass sie in geeigneten Standardfällen automatisiert erfolgen können.
22. Vereinfachungen im Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) und in weiteren Regelungen
Durch untergesetzliche und gesetzliche Änderungen, u.a. zur Reduzierung der gesetzlichen Pflichtablieferung bei der Deutschen Nationalbibliothek (von zwei auf ein Exemplar), werden wir auch zur Entlastung der Verlagswirtschaft beitragen.
23. Modernisierung des Fernunterrichtsschutzgesetz
Dabei werden Gesichtspunkte des Verbraucherschutzes, der Entwicklungen des digitalen Weiterbildungsmarktes und eines signifikanten Bürokratieabbaus von zentraler Bedeutung sein.
24. Abschaffung des zinslosen Darlehens für die Freistellung nach dem Familienpflegezeitgesetz
Das zinslose Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz (§§ 3 ff. Familienpflegezeitgesetz) stellt erhebliche bürokratische Anforderungen an Arbeitgeber und Arbeitnehmer in sämtlichen Verfahrensschritten von der ersten Beantragung bis zum Abschluss der Rückzahlung. Es bleibt seit seiner Einführung 2015 weit hinter den Erwartungen des Gesetzgebers zur Inanspruchnahme zurück - bei zuletzt ca. 300 Darlehensnehmern jährlich. Es soll daher noch in diesem Jahr mit entsprechenden Übergangs- und Bestandschutzregelungen abgeschafft werden.
25. Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zu dem Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben
Dies leistet einen Beitrag zur Beschleunigung klimafreundlicher Änderungsvorhaben und dient auch insoweit der Umsetzung von Aufträgen des Bund-Länder-Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung sowie der Föderalen Modernisierungsagenda. Die Änderungen im Bereich kumulierende Verfahren sind für eine unionsrechtskonforme Ausgestaltung des Bundesrechts zwingend erforderlich.
26. Bürokratierückbau durch Standardisierung im Artenschutz (Teil 2)
Mit der Zweiten Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Artenschutz von Zaun- und Mauereidechse bei Baumaßnahmen an bestehender Schieneninfrastruktur (EidechsenschutzSchieneVwV) werden erstmals bundesweit einheitliche Anforderungen für die die artenschutzrechtliche Prüfung in Bezug auf die im Schienenbereich besonders relevanten Arten Zauneidechse und Mauereidechse fachgerecht standardisiert und beschleunigt.
27. Bürokratierückbau durch Standardisierung im Artenschutz (Teil 3)
Mit der Ermächtigungsgrundlage für Standardisierung im Artenschutz für Vorhaben oder Maßnahmen an Eisenbahnbetriebsanlagen, an Bundesfernstraßen, an Bundeswasserstraßen oder solchen, die der Landesverteidigung dienen eröffnet der Bund den Weg für weitere Standardisierung von Artenschutz und der Beschleunigung von Vorhaben.
28. Weniger Bürokratie bei den Erneuerbaren Energien
Entlastungen für Unternehmen und Verwaltung Verschiedene Verwaltungs- und Nachweispflichten sollen vereinfacht oder abgeschafft werden. So sollen unter anderem das Regionalnachweisregister, das Zahlungsberechtigungsverfahren sowie mehrere Berichtspflichten entfallen. Zudem sollen Unternehmen im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung künftig weniger Unterlagen einreichen müssen.
29. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit
Mit dem Gesetz werden Planungs- und Genehmigungsverfahren für bestimmte Anlagen beschleunigt, um die Energieinfrastruktur schnell an die neuen Anforderungen anzupassen, die durch mehr erneuerbare Energie im Stromnetz entstanden sind.
30. Zweite Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften
Diese Ministerverordnung bezweckt Erleichterungen bei Bau, Ausrüstung und Betrieb von Kauffahrteischiffen, Traditionsschiffen und Fischereibooten. Die bislang für große Schiffe auf internationaler Fahrt geltende Pflicht zum Mitführen der nur in Papierform herausgebrachten amtlichen Ausgaben der Schiffssicherheitsvorschriften und des Schiffssicherheitshandbuchs wird abgeschafft. Die geschätzte Entlastung der Wirtschaft beträgt rund 61 000 Euro jährlich und einmalig 399 000 Euro. Für die Verwaltung rund 21 000 Euro jährlich. Das Inkrafttreten ist für Dezember 2026 geplant.
31. Neufassung der See-Umwelt-Verordnung
Die neue See-Umwelt-Verordnung senkt die bürokratischen Hürden für die Verkehrsanbindung zwischen Seeschifffahrtsstraßen und Binnenwasserstraßen. Die Verordnung ermöglicht mehr Digitalisierung: Die Zulassung von elektronischen Tagebüchern wird geregelt. Zudem werden die Vorschriften anwenderfreundlicher ausgestaltet.
32. Verordnung zur Neuregelung von Vorschriften in der Sportschifffahrt und zur Änderung von Vorschriften im Schifffahrtsrecht
Es sind Erleichterungen in der Sportschifffahrt durch den Wegfall von Bootszeugnis-, Fahrtauglichkeits- und besonderen Führerscheinpflichten in ausgewählten Bereichen geplant.
33. Änderung des Postgesetzes
Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Postgesetzes und zur Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Begriff des Universalpostdienstes werden Teilleistungen aus dem Katalog der Universaldienstleistungen herausgenommen und die Regelungen mit dem Umsatzsteuerrecht abgestimmt.
4. Bürokratierückbau auf EU-Ebene
Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene nachdrücklich für einen konsequenten Rückbau unnötiger Bürokratie unter Wahrung politischer Ziele und relevanter Standards und für gute Rechtsetzung ein. Ziel guter Rechtsetzung ist ein konsistentes, wirksames, schlankes, klares, sowie digital- und praxistaugliches Recht für vereinheitlichte Wettbewerbs- und Standortbedingungen, faire Arbeits- und Lebensbedingungen, Ernährungssicherung, wirksamen Umweltschutz, eine Stärkung der europäischen Resilienz und Selbstbehauptung und mehr Rechtssicherheit bei gleichzeitiger Vermeidung und Rückbau unnötiger Bürokratie. Regelungen, die diesen Ansprüchen genügen, sind Voraussetzung für die Vollendung des Binnenmarkts, erleichtern den Handel innerhalb des Binnenmarkts und über seine Grenzen hinaus und schützen damit Deutschlands Stellung als Exportnation.
Gute Rechtsetzung vermeidet daher überlappende und nicht erforderliche Berichtspflichten, unklare Rechtsbegriffe, widersprüchliche Vorgaben und eine übermäßige Verdichtung des Regelwerks, die zu Rechtsunsicherheit, Rechtszersplitterung, vermeidbarem Erfüllungsaufwand und überlangen Planungs- und Genehmigungsverfahren führen. Regulierung darf nämlich nie bloßer Selbstzweck sein. Gute Rechtsetzung bedeutet vielmehr Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen nachhaltig von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Konkret setzt sich die Bundesregierung für konsequente Vereinfachungen ein, die unter anderem die Abschaffung unnötiger Berichts-, Dokumentations- und Nachweispflichten sowie unnötiger Verwaltungs- und Durchführungsvorschriften, die Umsetzung von EU-Recht ohne bürokratische Übererfüllung sowie weniger Durchführungs- und delegierte Rechtsakte umfassen. Bürokratierückbau muss vor allem den Alltag der Menschen und Unternehmen spürbar verbessern, vereinfachen und Entlastungen bringen. Ein Augenmerk liegt dabei auf Entlastungen, die Forschung, Innovation und Wachstum begünstigen – gerade Start-ups, KMU und Forschungseinrichtungen sollen von unnötiger Bürokratie befreit werden.
a) Erreichte Erleichterungen und Entlastungen in EU-Rechtsetzungsvorhaben
Die Bundesregierung nimmt in allen relevanten EU-Gremien (z. B. Ratsarbeitsgruppen, Antici Group Simplification, Komitologieausschüsse, Expertengruppen) eine proaktive Rolle ein, um unnötigen bürokratischen Mehraufwand frühzeitig zu vermeiden und sich unter Wahrung politischer Ziele und relevanter Standards systematisch für den Rückbau von unnötiger Bürokratie in allen EU-Dossiers einzusetzen. So hat die Bundesregierung in Verhandlungen auf europäischer Ebene in wichtigen Bereichen Erleichterungen und Entlastungen erreichen können:
Entwaldungsverordnung
Die Regeln wurden insbesondere für kleine Erzeuger vereinfacht und ein Fokus auf Erstinverkehrbringer gelegt, so dass grundsätzlich nur Unternehmen Sorgfaltserklärungen abgeben müssen, die einen Rohstoff oder ein Produkt erstmals auf den EU-Binnenmarkt einführen. Mit den erreichten Vereinfachungen sinken die jährlichen Befolgungskosten für Unternehmen nach Angaben der EU-Kommission um etwa 75 %.
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Bei der CSRD im Rahmen des Omnibuspakets „Nachhaltigkeit“ wurden Vereinfachungen erreicht, indem u.a. die Schwellenwerte für Unternehmen, ab denen die Richtlinie greift, deutlich angehoben wurden. Nach dem ursprünglichen Vorschlag der der EU-Kommission wurden rund 80 Prozent der Unternehmen und nach dem endgültigen Verhandlungsergebnis werden nun circa 90 Prozent aus dem Anwendungsbereich der CSRD herausgenommen, so dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten auf die größten Unternehmen konzentrieren, die mit großer Wahrscheinlichkeit die größten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben.
EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD)
Der Anwendungsbereich der CSDDD wurde im Rahmen des Omnibuspakets „Nachhaltigkeit“ ebenfalls reduziert. Unter anderem wurden die Schwellenwerte des Anwendungsbereichs für Unternehmen erheblich angehoben (von 1.000 Beschäftigte/450 Mio. Umsatz auf 5.000 Beschäftigte/1,5 Mrd. Umsatz). Zudem wurde der risikobasierte Ansatz konsequenter verankert (Fokus der Sorgfaltspflicht auf die schwerwiegendsten Risiken) der KMU-Schutz vor überbordenden Informationsabfragen verbessert, die Harmonisierungsregelung zu zivilrechtlicher Haftung und die Regelung zu Klimatransitionsplänen gestrichen sowie eine weitere zeitliche Verschiebung des Inkrafttretens der Richtlinie erreicht.
- Bei den Beratungen zum „Transeuropäischen Verkehrsnetz“ (Durchführungsrechtsakt nach Art. 41 (Verordnung (EU) 2024/1679 über Leitlinien der Union für den Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V)) zur Erhebung und Übermittlung von Daten der städtischen Mobilität) haben wir gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten erreicht, dass das „Once-Only-Prinzip“ Anwendung findet und damit den Aufwand zur Datenübermittlung deutlich reduziert.
KI-Omnibus
Die Bundesregierung hat sich mit dem Ziel unter Wahrung des Schutzniveau der KI-Verordnung spürbare Verbesserungen und Vereinfachungen zu erreichen, sehr aktiv und erfolgreich in die Verhandlungen zum KI Omnibus eingebracht: Die Umsetzungsfristen für Unternehmen in Bezug auf die Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme wurden verlängert. Der Weg für eine gezielte Veränderung der Anwendungslogik für maschinen-bezogene KI-Systeme wurde geebnet. Auch bzgl. anderer spezialisierter, sektoraler KI-Systeme werden Pflichtendoppelungen verhindert. Small Midcap Unternehmen erhalten präferenziellen Zugang zu Unterstützungsleistungen. Darüber hinaus wird das Verfahren der Notifizierung vereinfacht, t und unternehmensbezogene Pflichten mit Blick auf KI-Kompetenz explizit ausgeschlossen. Schließlich wurden wesentliche Pflichten reduziert, erleichtert und kohärenter ausgestaltet, z. B. werden KI-spezifische Cybersicherheitsanforderungen mit dem Cyber Resilience Act kohärent gefasst.
Die auf EU-Ebene erreichten Erleichterungen und Entlastungen wirken sich positiv auf Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung in Deutschland aus. Denn sie verhindern, dass zur Umsetzung von EU-Vorgaben unnötige Bürokratie aufgebaut werden muss und ermöglichen an manchen Stellen den Rückbau unnötiger Bürokratie. Die bisher vorgelegten Vorschläge der EU-Kommission, inkl. der Omnibus-Pakete, werden perspektivisch zu einer Entlastung von mehreren Mrd. Euro führen und damit auf die Bürokratierückbauziele der Bundesregierung einzahlen, was ein erster zu begrüßender Erfolg der Vereinfachungsagenda der EU ist und damit in die richtige Richtung weist.
b) EU-Maßnahmen zum Bürokratierückbau
Die Bundesregierung begrüßt die Vorlage der bisherigen Omnibusse auf EU-Ebene einschließlich der seit dem letzten Entlastungskabinett am 5. November 2025 vorgelegten Omnibusse (Omnibus VII (Digital/KI), Omnibus VIII (Umwelt), Omnibus IX (Automobil), Omnibus X (Lebens- und Futtermittel), Omnibus XI (Steuern) und Omnibus XII (Energieprodukte)) als Schritte in die richtige Richtung, die zu signifikanten Vereinfachungen in wichtigen Bereichen führen können.
Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. März 2026 (März-ER) sowie die Roadmap „One Europe, One Market“, auf die sich alle drei EU-Institutionen am 24. April 2026 geeinigt haben, geben klare Fristen für den Abschluss der Omnibusse sowie weiterer Rechtsakte zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit vor. Die Kommissionspräsidentin wird dem Europäischen Rat jährlich einen Bericht hierzu geben.
Mit der Mitteilung zur besseren Rechtssetzung vom 28. April 2026 („Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk“) hat die EU-Kommission außerdem einen Plan zur Modernisierung der EU-Gesetzgebung vorgelegt. Mit der Mitteilung sendet die Kommission das Signal, dass sie die Themen bessere Rechtssetzung und Rechtsdurchsetzung ernst nimmt und den von der Bundesregierung geforderten Kulturwandel einleitet. Die Bundesregierung begrüßt die neue Kultur der „Rechtsetzungsdisziplin“ und die positiven Aspekte der Mitteilung ausdrücklich. Die konsequente Weiterentwicklung der Instrumente der besseren Rechtsetzung ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, damit neue Regelungen von Anfang an adressatenorientiert, wirksam, praxistauglich sowie digital und damit bürokratiearm ausgestaltet werden.
Hervorzuheben ist aus Sicht des Bürokratierückbaus der Aktionsplan zur umfassenden Überprüfung der Rechtsvorschriften (Regulatory Deep Cleaning). Dieser Plan benennt prioritäre Maßnahmen in zwölf Handlungsfeldern, in denen die Kommission 2026 und 2027 Unstimmigkeiten, sich überschneidende und übermäßig komplexe Bestimmungen angehen will. Damit setzt die Kommission den mit den Omnibus-Paketen eingeschlagenen Pfad der Vereinfachungsinitiativen fort. Dieser Weg der zielgenauen und wirkungsorientierten Entlastungen wird ausdrücklich und mit Nachdruck unterstützt. Wichtig ist dass die EU-Kommission zeitnah die Ergebnisse der Überprüfung der zwölf Handlungsfelder vorlegt. Die Mitteilung der EU-Kommission erinnert schließlich daran, dass Dringlichkeit von Gesetzgebung nicht von den Anforderungen an Partizipation, Transparenz und evidenzbasiertem Vorgehen entbindet.
c) Position der Bundesregierung zum künftigen EU-Bürokratierückbau und zur Bürokratievermeidung
Die bisher vorgelegten Initiativen der EU-Kommission zeigen erste Erfolge, weitere Vorschläge müssen aber folgen. Die Bundesregierung setzt daher sich aktiv gegenüber der EU-Kommission und im Rat dafür ein, dass aus dem EU-Aktionsplan (Regulatory Deep Cleaning) zum Bürokratierückbau schnellstmöglich konkrete Vereinfachungsvorschläge mit konkreten Zeitplänen erwachsen, etwa im Kommissions-Arbeitsprogramm 2027. Neben den zwölf benannten Handlungsfeldern des Aktionsplans, sollten zeitnah auch weitere Bereiche des EU-Acquis kritisch auf Unstimmigkeiten, sich überschneidende und übermäßig komplexe Bestimmungen überprüft werden.
Die EU-Kommission sollte im Geiste der Schlussfolgerungen zum Europäischen Rat im März 2026 insbesondere Vorschläge zur weiteren Beschleunigung und Straffung der Planungs- und Genehmigungsverfahren vorlegen. Im Bereich Finanzdienstleistungen fordert die Bundesregierung eine umfassende Überprüfung des bestehenden Regulierungsrahmens zur Vorlage eines umfassenden Vereinfachungspakets; die bisherigen Ankündigungen der EU-Kommission greifen hier zu kurz. Darüber hinaus tritt die Bundesregierung für die rasche Vorlage weiterer Omnibusse u.a. in den Bereichen Verkehr (wie in den Ratsschlussfolgerungen zum Europäischen Rat vom 25. Oktober 2025 festgehalten), Ernährungssicherung und Energieeffizienz ein und unterstützt auch andere Vereinfachungsmaßahmen wie z.B. in den Bereichen sozialer und bezahlbarer Wohnungsbau, Vergaberecht und Unternehmensrecht. Bei allen diesen weiteren Omnibussen und Vereinfachungsmaßahmen sind die politischen Ziele der EU und relevante Standards zu wahren. Wichtig ist es, das Momentum der Vereinfachungs- und Entlastungsagenda insgesamt weiter hochzuhalten. Daher wird sich die Bundesregierung bis zum Europäischen Rat im Oktober 2026 auf Themen verständigen, bei denen von der EU-Kommission zeitnah die Vorlage weiterer Vereinfachungsmaßnahmen erwartet wird, und sich aktiv dafür einsetzen, dass diese Eingang in die Schlussfolgerungen des Oktober-ER finden.
Des Weiteren wird die Bundesregierung die Abschaffung unnötiger Berichts- und Dokumentationspflichten auf EU-Ebene weiter fokussieren. Ein erheblicher Teil der geltenden Berichts- und Dokumentationspflichten beruht auf EU-rechtlichen Vorgaben, die Bund und Länder einhalten müssen und die sie nicht in eigener Zuständigkeit abschaffen können. Um das in der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) gesteckte Ziel, die Bürokratiekosten um 25 % zu reduzieren, zu erreichen, muss auch die EU unnötige Vorgaben abschaffen. Die Bundesregierung wird sich daher aktiv gegenüber der EU-Kommission und im Rat dafür einsetzen, dass die EU-Kommission die Berichts- und Dokumentationspflichten im EU-Recht kritisch überprüft und Vorschläge für die Abschaffung unnötiger Berichts- und Dokumentationspflichten vorlegt.
Legislative Zurückhaltung ist eine gemeinsame Aufgabe aller Institutionen. Die Europäische Kommission muss sich mit unnötigen Regulierungsvorschlägen zurückhalten, etwa in ihrem Arbeitsprogramm 2027. Doch auch im legislativen Verfahren können durch wesentliche Änderungen häufig unnötige Bürokratiekosten für Verwaltungen, Bürgerinnen und Bürger und vor allem die Wirtschaft entstehen. Gesetzesergänzungen, die unnötige neue Bürokratiekosten verursachen, sind zu vermeiden; hierfür benötigen wir im Rat ein zielgerichtetes Instrument, um in einem ersten Schritt eine ausgewogene Kosten-Nutzen-Analyse zu erreichen. Auf dieser Grundlage müssen die Gesetzgebungsorgane im begründeten Einzelfall auf die Vermeidung unnötiger Bürokratiekosten hinwirken können, ohne dadurch den Gesetzgebungsprozess zu verzögern.
Hinsichtlich der Methoden besserer Rechtsetzung wird die Bundesregierung weiter darauf drängen, dass auf europäischer Ebene die „One in, two out“-Regel eingeführt wird für jede neue Regelung mit Belastung („In“) sollen in doppeltem Umfang Entlastungen („Out“) geschaffen werden. Bei den Durchführungsbestimmungen bedarf es zunächst einer Änderung der Praxis bei bevorstehenden Legislativvorschlägen, d. h. Fortführung der begonnenen Depriorisierung von Durchführungs- und delegierten Rechtsakten und zukünftig deren enger Begrenzung auf notwendige technische Details sowie daneben die Reduzierung von Anforderungen an statistischen Erhebungen. Wesentliche inhaltliche Regelungen sollten viel mehr im Gesetzestext selbst enthalten sein. Darüber hinaus ist – wie auch bei den Sekundärrechtsakten – eine Überprüfung der Erforderlichkeit aller bestehender Durchführungs- und delegierte Rechtsakte angezeigt.
Anlage zum Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für Bürokratierückbau
Beschlossene Vorhaben bis zum letzten Entlastungskabinett (6. Mai 2025 – 29. Oktober 2025)
44. Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
Entlastungswirkung für die Verwaltung ca. 1,7 Mrd. Euro p.a.; Bürgerinnen und Bürger ca. 506 Mio. Euro p.a.; Wirtschaft 335 Mio. Euro p.a.
Das Gesetz begegnet aktiv dem Wohnraummangel. Zur Beschleunigung des Wohnungsbaus ermöglicht der neue § 246e BauGB befristet bis Ende 2030 Abweichungen vom Planungsrecht, während zugleich bestehende Befreiungs- bzw. Abweichungsmöglichkeiten zugunsten des Wohnungsbaus erweitert werden. Ergänzend wird die planerische Bewältigung von Lärmkonflikten gestärkt; in begründeten Fällen sind auch Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) zulässig.
45. Vergabebeschleunigungsgesetz
Entlastungswirkung für die Verwaltung ca. 281,9 Mio. Euro; Wirtschaft 98,9 Mio. Euro
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) wird das Vergaberecht, in Umsetzung des Koalitionsvertrags und des Sofortprogramms der Bundesregierung, erheblich vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert. Damit sollen die Verwaltung im Bereich der öffentlichen Beschaffung und die Unternehmen, die an der öffentlichen Auftragsvergabe partizipieren, maßgeblich entlastet werden. Zudem sollen Innovationen, Start-ups und der Mittelstand gestärkt und die Digitalisierung vorangetrieben werden. Das Gesetz sieht verschiedene Maßnahmen vor, um diese Ziele zu erreichen, etwa die Anhebung der allgemeinen Direktauftragswertgrenze für Beschaffungen des Bundes auf einen Wert von 50.000 Euro, die Reduzierung von Nachweispflichten, eine stärkere Digitalisierung und einen effizienteren Rechtsschutz.
46. Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 98,1 Mio. Euro; Verwaltung ca. 40 Mio. Euro; Zeitersparnis Bürgerinnen und Bürger ca. 680.000 Stunden
Das Gesetz beinhaltet verschiedene Maßnahmen zur Entbürokratisierung in der Pflege, um die beteiligten Akteure von vermeidbaren Aufwänden zu entlasten. Beispielhaft kann die Anpassung der Beratungsintervalle genannt werden: Künftig müssen alle Pflegegeldbeziehenden unabhängig vom Pflegegrad nur noch einmal pro Halbjahr eine Beratung abrufen. Dadurch werden Pflegedienste, andere Beratungseinrichtungen sowie Pflegebedürftige und ihre Angehörigen deutlich entlastet. Daneben ermöglichen Regelungen im Pflegevergütungsrecht den Vereinbarungspartnern schlankere Verfahren und zügigere Abschlüsse und tragen damit zu einer zeitnahen Finanzierung der Aufwendungen bei den Pflegeeinrichtungen bei.
47. Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 89 Mio. Euro p.a.
Das Gesetz stärkt Deutschland als Finanzstandort und fördert Wachstum sowie Investitionen. Es sind Maßnahmen zur Bürokratieentlastung enthalten, die Kredite vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen erleichtern. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Verhältnismäßigkeit der Regeln, insbesondere im Hinblick auf kleinere und mittlere Banken sowie Sparkassen.
48. Standortfördergesetz mit administrativen Vereinfachungen im Finanzmarktaufsichtsrecht
Entlastungwirkung für die Wirtschaft ca. 76 Mio. Euro p.a.
Bürokratische Hürden werden durch die Streichung von Melde- und Anzeigepflichten reduziert, insbesondere der Doppelmeldungen von Finanzunternehmen, die aus Sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) keinen zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Mehrwert bieten. Dazu gehört die Abschaffung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters sowie des Millionenkreditmeldewesens.
49. Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte
Entlastungwirkung für die Wirtschaft ca. 14,9 Mio, Euro p.a.; Bürgerinnen und Bürger ca. 14,8 Mio p.a. Sachaufwand
Durch eine Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte zum 1. Januar 2026 von bisher 5.000 auf nunmehr 10.000 € werden zahlreiche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zukünftig erstinstanzlich von den Amtsgerichten statt von den Landgerichten entschieden werden. Auch unter Berücksichtigung der mit dem Gesetz ebenfalls geschaffenen weiteren streitwertunabhängigen Zuständigkeiten der Landgerichte ergibt sich damit eine Verlagerung von Verfahren von den Landgerichten zu den Amtsgerichten, aufgrund derer Wegezeiten und Wegesachkosten sowie potentiell Rechtsanwaltskosten eingespart werden können.
50. Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
Entlastungswirkung für die Verwaltung ca. 22,9 Mio. Euro p.a.; Wirtschaft 6,9 Mio. Euro p.a.
Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge unterstützen den notwendigen raschen Fähigkeitszuwachs der Bundeswehr. Die gemeinsame Beschaffung und Zusammenarbeit in der Europäischen Union und mit Partnerstaaten wird gestärkt. Um perspektivisch auch auf künftige Bedrohungen adäquat reagieren zu können, werden zudem Regelungen eingeführt, die innovative Beschaffungen fördern.
51. Abschaffung Stoffstrombilanzverordnung
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 18,1 Mio. Euro p.a., Verwaltung 1,9 Mio. Euro p.a.
Landwirtschaftliche Betriebe werden von Dokumentationserfordernissen bezüglich der Zu- und Abfuhr von Nährstoffen befreit.
52. RED-III-Umsetzung im WHG, BImSchG und WindBG
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 16 Mio. p.a.
In das WHG und das BImSchG wird jeweils eine Pflicht zur elektronischen Durchführung des Zulassungsverfahrens bei unter die Richtlinie (EU) 2018/2001 fallenden Vorhaben aufgenommen. Im WHG werden insbesondere die Zulassungsfristen für EE-Vorhaben weiter verkürzt bzw. für bestimmte EE-Vorhaben erstmals kurze Zulassungsfristen geregelt. Im Zuge der Richtlinienumsetzung werden im BImSchG die Regelungen, die der Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/2001 dienen, zur Erleichterung der Rechtsanwendung in einer gesonderten Vorschrift verortet (§ 10a BImSchG). Umwelt- und naturschutzrechtliche Anforderungen, die bei der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten geprüft werden, müssen für die Anlagenzulassung lediglich in einem verschlankten Verfahren geprüft werden (§ 6b WindBG).
53. Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
Entlastungswirkung für Bürgerinnen und Bürger ca. 12 Mio. Euro p.a. Sachaufwand, Verwaltung ca. 3,9 Mio. Euro p.a.
Die Anerkennungsverfahren für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Hebammen werden vereinheitlicht, vereinfacht und digitalisiert. Für Drittstaatsangehörige wird die direkte Kenntnisprüfung zum Regelfall, während eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung auf Antrag weiterhin möglich bleibt.
54. Vereinfachungen u.a. des Gemeinnützigkeitsrechts im Steueränderungsgesetz 2025
Entlastung für die Wirtschaft ca. 11,4 Mio. Euro p.a., Verwaltung ca. 1,7 Mio. Euro p.a.
Mit dem Gesetz werden u.a. eine Reihe der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Änderungen im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts umgesetzt. Neben der Schaffung von Anreizen, sich stärker bürgerschaftlich zu engagieren bringen einige Maßnahmen Vereinfachungen für Steuerpflichtige und Verwaltung. Hierzu zählt die Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung nach § 55 Absatz 1 Nr. 5 Satz 4 Abgabenordnung (AO) auf 100.000 Euro, die Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nach § 64 Absatz 3 AO auf 50.000 Euro, der Verzicht auf eine Sphärenzuordnung von Einnahmen bei Körperschaften mit Einnahmen bis einschließlich 50.000 Euro in § 64 Absatz 3 AO sowie die Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale nach § 3 Nummer 26, 26a Einkommensteuergesetz auf 3.300 Euro bzw. 960 Euro.
55. Vereinfachtes Batterierecht durch europäische Harmonisierung
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 12,3 Mio. Euro p.a.
Mit der Verordnung (EU) 2023/1542 (EU-BattVO) wurde erstmals der gesamte Lebenszyklus einer Batterie zusammengedacht und auf europäischer Ebene durch eine unmittelbar geltende Verordnung geregelt. Mit dem am 7. Oktober 2025 in weiten Teilen in Kraft getretenen Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz (Batt-EU-AnpG) erfolgte die vollständige Anpassung des nationalen Rechts an die EU-BattVO. Die bisherigen nationalen Regelungen im Bereich der Bewirtschaftung von Altbatterien entfallen. Es werden national nur noch zwingend notwendige Durchführungsregelungen getroffen.
56. Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 10,4 Mio. Euro p.a.
Das am 1. Januar in Kraft getretene Gesetz vereinfacht das Stromsteuerrecht umfassend, insbesondere an Ladepunkten, durch klarere Regelungen zu Steuerentstehung, -schuldnerschaft und -befreiungen sowie zum bidirektionalen Laden. Zudem entfallen verschiedene bürokratische Pflichten wie Erlaubnisanträge, Nachweis- und Vorlagepflichten sowie Versorgerpflichten bei kleineren Anlagen.
57. Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
Entlastungswirkung für Bürgerinnen und Bürger: ca. 1,3 Millionen Euro und Zeitersparnis von ca. 235 000 Stunden p.a.; Entlastungswirkung für die Verwaltung in Höhe von ca. 5,9 Millionen Euro p.a.
Im Beurkundungswesen können seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung am 29. Dezember 2025 Medienbrüche dadurch vermieden werden, dass Urkundsstellen wie Notare, Konsulate und Nachlassgerichte Urkunden im Präsenzverfahren unmittelbar in elektronischer Form errichten können. Außerdem erleichtert das Gesetz die Verwendung elektronischer Urkunden im Rechtsverkehr.
58. Änderung der VwV-StVO zur Erleichterung und Beschleunigung von Großraum- und Schwertransporten
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 6,0 Mio. Euro p.a.; Bund ca. 1,4 Mio. Euro p.a.
Die Änderung hat viele Vereinfachungen bei der Beantragung und Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten (GST) erbracht, unter anderem wurden Anhörungserfordernisse gestrichen und ein Richtwert für die maximale Bearbeitungsdauer festgelegt.
59. Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung durch das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Entlastungswirkung ca. 6,3 Mio. Euro
Mit dem Gesetz werden digitale, bürokratiearme Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit eingeführt, um Unternehmen zu entlasten und faire Wettbewerbsbedingungen zu fördern. Die zusätzlichen Informationspflichten werden durch gezielte Entlastungen und effizientere Prüfungsabläufe mehr als ausgeglichen, sodass im Gesamtergebnis eine spürbare Entlastung der Wirtschaft entsteht.
60. Vereinfachung der Meldepflichten in der Tierhaltung
Entlastungswirkung ca. 4,4 Mio. Euro p.a.
Es wird die Meldung der Tierhaltermeldepflichten und Antibiotikaverbrauchsmengen von einer halbjährlichen auf eine jährliche Frequenz reduziert. Zudem wird die nationale Einführung der Antibiotika-Datenerfassung für Hunde und Katzen auf das EU-weite Datum 2029 verschoben, um bürokratische Belastungen zu verringern.
61. Vereinfachungen in der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Beantragung einer Witwen- oder Witwerrente durch Änderung der §§ 150 Abs. 1 und 196 Abs. 2a SGB VI [im Gesetzentwurf für ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz]
Entlastungswirkung ca. 3,4 Mio. Euro p.a.
Der Datenstelle der Rentenversicherung wird ermöglicht, das von den Meldebehörden übermittelte Datum der letzten Eheschließung oder Datum der letzten Begründung einer Lebenspartnerschaft an die Rentenversicherungsträger zu übermitteln. Dadurch müssen künftig hinterbliebene Eheleute oder Lebenspartner, die eine Witwen- oder Witwerrente beantragen, die Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde nicht mehr vorlegen.
62. Krankenhausreformanpassungsgesetz
Entlastungswirkung 3 Mio. Euro
Die Krankenhäuser werden durch eine vereinfachte Beantragung von Fördermitteln aus dem Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) geschätzt um rund 3 Millionen Euro jährlich entlastet. Konkret entfällt die Anforderung, für die Beantragung von Fördermitteln aus dem KHTF eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer zu beauftragen, um gegenüber dem jeweiligen Land den Nachweis einer Prüfung des Insolvenzrisikos des Krankenhausträgers zu erbringen.
63. Anpassungen im Bereich der internationalen Unternehmensbesteuerung als Begleitmaßnahmen im Mindeststeueranpassungsgesetz
Entlastungswirkung ca. 1,9 Mio. Euro
Die nach dem Gesetz vom 22. Dezember 2025 enthaltenen Begleitmaßnahmen tragen zu einer Vereinfachung und Systematisierung der Vorschriften des Einkommensteuer- und Außensteuergesetzes sowie zur Verringerung des Aufwandes für Steuerpflichtige und Verwaltung bei. Bei den Begleitmaßnahmen handelt sich um die Abschaffung der Lizenzschranke (§ 4j EStG), die Einführung einer Beteiligungsgrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter (§ 13 AStG), die Anhebung der relativen und absoluten Freigrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 9 und 13 AStG) sowie die Vermeidung des doppelten Ansatzes von Hinzurechnungsbeträgen bei Spezial-Investmentfonds (§ 37 InvStG).
64. Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes
Entlastungswirkung ca. 1,1 Mio. Euro
Im Rahmen der Novellierung des Agrarstatistikgesetz erfolgt die Erfassung bestimmter Daten, z.B. Flächenangaben, auf Grundlage von vorliegenden Verwaltungsdaten. Doppelerhebungen werden somit vermieden und unnötige Bürokratie abgebaut.
65. Erprobungsgesetzgebung Online-Verfahren
Entlastungswirkung für Bürgerinnen und Bürger: rund 190.000 Euro p.a. und Zeitersparnisse von geschätzt rund 98.000 Stunden p.a. (digitale Kommunikation und gesparte Wegezeiten); für die Wirtschaft rund 80.000 Euro p.a.)
Mit dem Gesetz wird der notwendige rechtliche Rahmen für die Erprobung eines Online-Verfahrens als neue Verfahrensart in der Zivilgerichtsbarkeit geschaffen. Rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern wird es ermöglicht, ihre Zahlungsansprüche vor den Amtsgerichten in einem einfachen und durchgängig digital geführten Gerichtsverfahren geltend zu machen. Eine Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Anwaltschaft wird durch die Ermöglichung einer digitalen Antragstellung, einer digitalen Strukturierung des Prozessstoffs und der verstärkten Nutzung digitaler Kommunikationsmittel im Zivilverfahren erreicht.
66. Verordnung zur Anpassung des Milchproduktrechts an unionsrechtliche und technologische Entwicklungen
Entlastungswirkung ca. 100 Tsd. Euro
Mit der Zusammenfassung des deutschen Milchproduktrechts in der Milchproduktrecht-Anpassungsverordnung wird eine verbesserte Übersichtlichkeit für den Rechtsanwender sowie verlängerte Umsetzungsfrist erreicht und dadurch Bürokratie abgebaut.
67. Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze
Durch die Einführung einer bundeseinheitlichen und modernen Pflegefachassistenzausbildung und die Ablösung der 27 landesrechtlichen Ausbildungen in dem Bereich wird die Ausbildung und damit auch die Anwendung der Rechtsgrundlage vereinheitlicht und vereinfacht. Durch die Schaffung eines bundeseinheitlichen Referenzberufs wird gleichzeitig die Anerkennung ausländischer Abschlüsse vereinfacht.
68. Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
Mit dem Entwurf wird das Ziel verfolgt, den Ländern und Kommunen in den Zeiten der Schulferien mehr Gestaltungsspielraum bei der Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter zu eröffnen. Dies ermöglicht Rechtssicherheit und eröffnet Gestaltungsspielräume. Daher sind bei den Kommunen zeitliche Entlastungen zu erwarten.
69. Verordnung über Standardvertragsklauseln für die Durchführung klinischer Prüfungen (StandVKlV)
Durch die Festlegung von Standardvertragsklauseln sollen Vertragsverhandlungen zwischen Sponsoren und Prüfzentren im Vorfeld einer klinischen Prüfung von Arzneimitteln verkürzt werden. Dadurch ist mit einer Senkung der Kosten auf Seiten der Wirtschaft zu rechnen.
70. Weiterentwicklung des Projektförderinformationssystems profi
Hierdurch wird die Zusammenarbeit mit Partnern vereinfacht und verbessert sowie die Anwenderoberfläche so optimiert, dass in Zukunft Fördermittel des Bundes schneller, effizienter und zielgesteuerter vergeben werden können. Durch die Integration von BUND-ID, die Einbindung von KI-Tools und Modernisierung der technischen Infrastruktur liefert profi einen wichtigen Beitrag für ein anwenderorientiertes Fördermanagementsystem des Bundes. Durch die Abbildung vereinfachter Förderverfahren schließt profi die Lücke zu bisherigen Standard- und hochkomplexen Verfahren und bietet dem Fördermittelempfänger so die Möglichkeit, schneller seine Förderung zu erhalten.
71. Verlängerung der Fristen zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau
Mit dem am 24. Juli 2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagausbau werden die Fristen im Investitionsprogramm um zwei Jahre verlängert. Ziel der Gesetzesänderung ist es, den zeitlichen Druck für die Länder und Kommunen zu reduzieren und dazu beizutragen, dass die zur Verfügung stehenden Investitionsmittel vollständig zur Schaffung und zum Erhalt von Ganztagsplätzen durch die Länder verausgabt werden können. Die Verlängerung schafft den Ländern und Kommunen die erforderliche Planungssicherheit, um begonnene Maßnahmen abzuschließen und die Investitionsmittel vollständig umzusetzen.
72. Bürokratieabbau durch Standardisierung von Artenschutz (Teil I)
Im Sinne der seitens der Bundesregierung beabsichtigen artenschutzrechtlichen Standardisierung zur Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung bestimmt die Anfang Juli 2025 in Kraft getretene VogelschutzSchieneVwV bundesweit einheitliche Vorgaben zur Wahrung des erforderlichen Vogelschutzes bei Elektrifizierungsmaßnahmen an bestehender Schieneninfrastruktur. Die bundeseinheitliche Standardisierung schafft Rechtssicherheit für die Vorhabenträger und reduziert den Erfüllungsaufwand. Der für die VogelschutzSchieneVwV eingeschlagene Weg zur Standardisierung – sprich Sammlung und Auswertung bestehender wissenschaftlicher Standards auf der Basis gemeinsamer politischer Prioritätensetzung, Ableitung des rechtlichen Regelungsbedarfs und gemeinsame Erarbeitung der Rechtsgrundlagen – hat sich bewährt. Auf diese Weise lässt sich auch bei zukünftigen Standardisierungen im Natur- und Artenschutz sicherstellen, dass signifikant erhöhtes Tötungsrisiko zukünftig zuverlässig und rechtssicher vermieden werden kann. Weitere Standardisierungen folgen.