Verwaltungsleistungen in Deutschland sollen durch die Digitalisierung schneller und einfacher werden. Dazu gehört auch, dass Daten, die der öffentlichen Verwaltung schon vorliegen, nicht erneut erhoben werden müssen. Behörden können diese Daten auf Wunsch von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen automatisiert abrufen und nutzbar machen. Es reicht also, wenn Nachweise bereits einmal in Registern gespeichert sind – „Once Only“ sozusagen.
Möglich macht es das „Nationale Once-Only-Technical-System“ (NOOTS), ein informationstechnisches System, das öffentlichen Stellen den rechtskonformen Abruf von elektronischen Nachweisen aus Registern der öffentlichen Verwaltung ermöglicht. Es umfasst alle Standards und Sicherheitsanforderungen sowie organisatorische und rechtliche Regelungen.
Das NOOTS wird zudem mittels Schnittstelle an das „EU-OOTS“ (Europäisches Once-Only-Technical-System) – dem technischen System für den grenzüberschreitenden automatisierten Austausch von Nachweisen – angebunden. Mit dem EU-OOTS wird das Once-Only-Prinzip auf europäischer Ebene umgesetzt. Es soll künftig ermöglichen, dass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen Nachweise, die in EU-Mitgliedsstaaten bereits vorliegen, für verschiedene Verwaltungsverfahren in der gesamten EU nutzen können.
