Zum Inhalt springen
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland

Das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS)

Die technische Grundlage für den digitalen und sicheren Nachweisabruf

Verwaltungsleistungen in Deutschland sollen durch die Digitalisierung schneller und einfacher werden. Dazu gehört auch, dass Daten, die der öffentlichen Verwaltung schon vorliegen, nicht erneut erhoben werden müssen. Behörden können diese Daten auf Wunsch von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen automatisiert abrufen und nutzbar machen. Es reicht also, wenn Nachweise bereits einmal in Registern gespeichert sind – „Once Only“ sozusagen.

Möglich macht es das „Nationale Once-Only-Technical-System“ (NOOTS), ein informationstechnisches System, das öffentlichen Stellen den rechtskonformen Abruf von elektronischen Nachweisen aus Registern der öffentlichen Verwaltung ermöglicht. Es umfasst alle Standards und Sicherheitsanforderungen sowie organisatorische und rechtliche Regelungen.

Das NOOTS wird zudem mittels Schnittstelle an das „EU-OOTS“ (Europäisches Once-Only-Technical-System) – dem technischen System für den grenzüberschreitenden automatisierten Austausch von Nachweisen – angebunden. Mit dem EU-OOTS wird das Once-Only-Prinzip auf europäischer Ebene umgesetzt. Es soll künftig ermöglichen, dass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen Nachweise, die in EU-Mitgliedsstaaten bereits vorliegen, für verschiedene Verwaltungsverfahren in der gesamten EU nutzen können.

Governancestruktur

Strategische Entscheidungen über den Betrieb und die Weiterentwicklung sowie die Finanzierung des NOOTS trifft der IT-Planungsrat. Er ist das zentrale politische Steuerungsgremium für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland und hat die Steuerungsgruppe NOOTS eingerichtet. Dieser gehören je einen Vertreter des Bundes, vertreten durch das BMDS, sowie der Länder Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und des Saarlands als stimmberechtigte Mitglieder an.

Für den Aufbau und den Betrieb des NOOTS wurde die NOOTS-Umsetzungsorganisation ins Leben gerufen. Die Gesamtleitung der NOOTS-Umsetzung übernimmt die Föderale IT-Kooperation (FITKO), die auch die Aufgabe der fachlich koordinierenden Stelle wahrnimmt. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) übernimmt die Verantwortung für die operative Umsetzung des NOOTS als betriebsverantwortliche Stelle.

Inbetriebnahme und Flächenrollout

Die erste funktionsfähige Version des NOOTS ging im Januar 2026 in den Livebetrieb. Zum Ende des Jahres 2026 soll das NOOTS in einer Version für den technischen Flächenrollout bereitstehen.

Speziell für die Anbindung dezentraler Register (unter anderem) an das NOOTS, hat der IT-Planungsrat ein Konzept für den Flächenrollout beschlossen. Es berücksichtigt in besonderer Weise die föderal organisierte Registerlandschaft und sieht ein dreistufiges Vorgehen aus Initialen Anschlussvorhaben, Ertüchtigungsvorhaben und Anschlussvorhaben im Flächenrollout vor.

Cookies