Im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) verantworten wir die Ausgabensteuerung der IT des Bundes. Damit stellen wir sicher, dass IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung effizient, standardkonform und strategisch ausgerichtet sind. Im Wege der IT-Rahmenplanung der Bundesbehörden werden IT-Vorhaben und zugehörige Haushaltsmittel standardisiert geplant.

Ausgabensteuerung für die IT des Bundes
Für eine effiziente Bundesverwaltung mit bedarfsgerechten IT-Lösungen
Für einen effektiven und effizienten Einsatz von IT-Haushaltsmitteln
Für eine effiziente Bundesverwaltung mit bedarfsgerechten IT-Lösungen ist eine wirksame IT-Steuerung enorm wichtig. Die IT-Rahmenplanung Bund und der IT-Zustimmungsvorbehalt des BMDS werden daher im Rahmen der IT-Ausgabensteuerung Bund gemeinsam gedacht, angewendet und weiterentwickelt.
IT-Rahmenplanung des Bundes
Die IT‑Rahmenplanung ist der zentrale Prozess, mit dem Bundesbehörden seit vielen Jahren ihre IT-Bedarfe und die dafür benötigten Gelder systematisch planen und jährlich in IT-Rahmenkonzepten dokumentieren. Diesen Prozess haben wir im Zuge der “Neukonzeption der IT-Rahmenplanung” gemeinsam mit den Ressorts harmonisiert und standardisiert.
IT-Zustimmungsvorbehalt des BMDS
Durch Organisationserlass des Bundeskanzlers hat das BMDS ein neues IT-Steuerungsinstrument erhalten. Dessen Etablierung als Regelaufgabe bis Ende 2026 ist eine Sofortmaßnahme der Modernisierungsagenda Bund im Handlungsfeld „Effiziente Bundesverwaltung“ und unterstützt so die Erreichung der digitalpolitischen Ziele der Bundesregierung. Der IT-Zustimmungsvorbehalt des BMDS wurde initial mit dem Beginn des Haushaltssaufstellungsverfahren für den Bundeshaushalt 2027 aktiviert und wird insoweit bereits ausgeübt.
Bundesminister Dr. Karsten Wildberger:
„Der IT-Zustimmungsvorbehalt ist ein starkes Instrument für eine effiziente Steuerung der Bundes-IT. Wir stellen sicher, dass Investitionen mit übergreifenden Strategien, Standards und Architekturen abgestimmt sind. Unser Ziel ist es, Doppelentwicklungen zu vermeiden und die Handlungsfähigkeit des Staates zu erhöhen. Projekte, die ähnliche Funktionen erfüllen, sollen zusammengeführt oder auf gemeinsame Plattformen gesetzt werden", vgl. Pressemitteilung 31/2025 des BMDS.
Der IT-Zustimmungsvorbehalt des BMDS gilt für wesentliche IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung und ist ein in alle Phasen des Bundeshaushalts hineinreichendes Vetorecht. Die Konsolidierung der IT des Bundes wird durch den Zustimmungsvorbehalt im Gegensatz zur Vergangenheit nicht mehr nur vorrangig technisch, sondern auch betont fiskalisch und entlang verbindlicher Standards vorangetrieben. Synergien werden dabei ressortübergreifend an zentraler Stelle identifiziert und innerhalb eines strategischen Rahmens ergebnisorientiert gelenkt.