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Starkes Instrument für IT-Steuerung des Bundes

Einigung zu IT-Zustimmungsvorbehalt / Wildberger: Wir machen Schluss mit Wildwuchs in der Bundes-IT

Pressemitteilung 31/2025

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) erhält umfassende Rechte zur Steuerung der IT-Ausgaben des Bundes. Das ist das Ergebnis einer Einigung mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium der Finanzen. Über die Vereinbarung, die eine entsprechende Festlegung im Organisationserlass des Bundeskanzlers umsetzt, wurde das Bundeskabinett heute informiert.

Bundesminister Dr. Karsten Wildberger:
„Der IT-Zustimmungsvorbehalt ist ein starkes Instrument für eine effiziente Steuerung der Bundes-IT. Wir stellen sicher, dass Investitionen mit übergreifenden Strategien, Standards und Architekturen abgestimmt sind. Unser Ziel ist es, Doppelentwicklungen zu vermeiden und die Handlungsfähigkeit des Staates zu erhöhen. Projekte, die ähnliche Funktionen erfüllen, sollen zusammengeführt oder auf gemeinsame Plattformen gesetzt werden. Mit dem IT-Zustimmungsvorbehalt setzen wir eine Maßnahme der Modernisierungsagenda um und machen die Bundesverwaltung effizienter. Diesen Prozess gestalten wir nun gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium.“

Das neue Instrument wird parallel zu bereits laufenden Prüfungen im anstehenden Haushaltsaufstellungsverfahren für den Bundeshaushalt 2027 direkt eingesetzt. Die Standards und Plattformansätze des Deutschlands-Stacks sollen dabei ressortübergreifend zur Anwendung kommen. Ziel ist es, den Staat als Ankerkunden der Wirtschaft zu stärken und ihn digital souverän und bürgernah auszurichten.

Im Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 06.05.2025 ist festgelegt, dass das BMDS über einen Zustimmungsvorbehalt für wesentliche IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung verfügen muss. Unter wesentliche IT-Ausgaben fallen Vorhaben zu Informations- und Digitalisierungstechnologien, die:

  • ein Volumen in Höhe von mindestens 500.000 Euro im Haushaltsjahr oder mindestens 3 Millionen Euro je Projekt insgesamt aufweisen oder
  • davon unabhängig strategischen Aufgaben dienen, wie etwa der Bereitstellung von leistungsfähiger IT- und Kommunikationsinfrastruktur oder Anwendungen der Gemeinsamen IT des Bundes, der Gewährleistung oder Stärkung der Cybersicherheit, der Einführung beziehungsweise Nutzung von Technologien von erheblicher Trag-weite wie Künstliche Intelligenz, Digitalisierungsprogramme der Bundesverwaltung sowie IT-Projektvorhaben des Koalitionsvertrags.

Die erforderlichen Vorgaben und Informationen zur konkreten Anwendung des IT-Zustimmungsvorbehaltes im Bereich der unmittelbaren Bundesverwaltung werden in das jährliche Haushaltsaufstellungsrundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen aufgenommen.

Weitere Informationen

Zur Verwaltungsvereinbarung: IT-Zustimmungsvorbehalt (nicht barrierefrei) [PDF, 589 KB]

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