Die Digitalisierung in allen Lebensbereichen eröffnet Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft neue und vielseitige Möglichkeiten zur Informationsgewinnung, --verarbeitung und -nutzung. Der Zugang zu Informationen wird zugleich vielfältiger, einfacher und mit zunehmend geringerem Kostenaufwand möglich.

Open Data
Ein neues Datenökosystem
Offene Daten – „Open Data“ – sind für alle frei zugänglich und können auf Grund von offenen und diskriminierungsfreien Lizenzen frei weiterverwendet werden. Das Prinzip von Open Data wird weltweit immer bedeutender. Die breite Verfügbarkeit von Daten allgemein wird zu einem immer wichtigeren Wirtschaftsfaktor und ist Bestandteil einer modernen Infrastruktur.
Das Ziel ist daher der Aufbau eines Daten-Ökosystems, in dem Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft gegenseitig von einer guten Datenbasis und breiten Nutzungsmöglichkeiten profitieren können.
Rechtsrahmen zu Open Data
Erstes Open-Data-Gesetz (2017)
Mit dem am 13. Juli 2017 in Kraft getretenen Ersten Open-Data-Gesetz (Gesetz zur Änderung des E-Government Gesetzes) und dem neu geschaffenen E-Government-Gesetz (§ 12a EGovG) wurde erstmals ein Rechtsrahmen für die Veröffentlichung von Verwaltungsdaten in offenen Formaten geschaffen. Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung wurden verpflichtet (gem. § 12a Abs. 1 EGovG a. F.), die von Ihnen erhobenen unbearbeiteten, so genannten „Rohdaten“ mit wenigen Ausnahmen zum Datenabruf über öffentlich zugängliche Netze bereitzustellen. Zugleich wurden zentrale Kriterien für Open Data vorgegeben, wie etwa die entgeltfreie Bereitstellung der Daten, der freie Zugang zu den Daten sowie das Kriterium der Maschinenlesbarkeit. Die Veröffentlichung der Daten sollte allerdings nur möglich sein, sofern datenschutzrechtliche Mindeststandards eingehalten und keine der bereits im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) liegenden Ausnahmegründe betroffen sind.
Zweites Open-Data-Gesetz (2021)
Mit dem am 23. Juli 2021 in Kraft getretenen Zweiten Open-Data-Gesetz (Gesetz zur Änderung des E-Government Gesetzes und Einführung eines Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors) hat der Gesetzgeber den Rechtsrahmen für die Bundesverwaltung (§ 12a EGovG) deutlich erweitert und die Pflicht zur Bereitstellung von Verwaltungsdaten nunmehr auf alle Behörden des Bundes ausgeweitet. Erstmals sollen auch Forschungsdaten von der Pflicht zur Bereitstellung erfasst sein (gem. § 12a Abs. 4 Satz 3 EGovG). Diese waren im Ersten Open-Data-Gesetz noch explizit ausgenommen. Sowohl die grundsätzliche Erweiterung des Paragrafen 12a, als auch die Einbeziehung von Forschungsdaten entspricht dem von der ODD formulierten übergeordneten Ziel die Datenverfügbarkeit- und Nutzbarkeit in den Mitgliedstaaten signifikant zu fördern.
Europäischer Rechtsrahmen
Auf europäischer Ebene wird die Nutzung offener Daten durch die im Juni 2019 neu gefasste Open-Data- und PSI-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors) unionsweit harmonisiert. Diese Richtlinie wird in Deutschland mit dem im Juli 2021 in Kraft getretenen Datennutzungsgesetz (DNG) umgesetzt. Es regelt die Weiterverwendung von Daten des öffentlichen Sektors für wirtschaftliche, wissenschaftliche und gesellschaftliche Zwecke, insbesondere zur Nutzung dynamischer (Echtzeit-)Daten sowie hochwertiger Datensätze mit besonderem sozio-ökonomischen Potenzial.
Die Europäische Kommission hat im Dezember 2021 die ergänzende „DVO-HVD“ (Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung) erlassen. Die DVO-HVD präzisiert die Regelungen für die Weiterverwendung von bei öffentlichen Stellen vorhandenen, nicht zugangsbeschränkten Daten: Besonders hochwertige Datensätze in sechs Kategorien (Georaum, Erdbeobachtung und Umwelt, Meteorologie, Statistik, Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen und Mobilität) müssen demnach seit Juni 2024 der Öffentlichkeit leichter zugänglich gemacht werden.
Weiterentwicklung des Rechtsrahmens
Aktuell arbeitet die Bundesregierung an der Evaluierung der Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Selbstverwaltungskörperschaften und natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts (Beliehene nach § 12a EGovG Abs. 11 S. 2 EGovG) und prüft die Einführung eines Anspruchs auf die Bereitstellung von Daten (nach § 12a Abs. 11 S. 3 EGovG).
Als federführendes Ressort koordiniert seit Mai 2025 das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung die Umsetzung des Paragrafen 12a und die Bereitstellung von Open Data in der Bundesverwaltung. Ziel ist ein abgestimmtes Vorgehen bei der Bereitstellung von offenen Daten und eine möglichst effiziente Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung.
Die standardmäßige Veröffentlichung von Daten stellt neue Anforderungen an die Bundesverwaltung. Um dies zu ermöglichen, müssen Strukturen und Prozesse angepasst werden.
Open-Data-Strategie
Die Verabschiedung der Open-Data-Strategie der Bundesregierung am 6. Juli 2021 durch das Bundeskabinett setzt einen Handlungsrahmen zur Verbesserung des Open-Data-Ökosystems des Bundes. Sie stützt sich auf den übergeordneten datenpolitischen Rahmen der Datenstrategie der Bundesregierung, deren Ziele Open Data miteinschließt.
Auf fünf Jahre angelegt umfasst die Open-Data-Strategie drei Handlungsfelder mit insgesamt 68 Umsetzungsmaßnahmen verschiedener Bundesministerien und -behörden:
- Verbesserung der Datenbereitstellung sowie Auf- und Ausbau leistungsfähiger und nachhaltiger Dateninfrastrukturen.
- Steigerung einer innovativen, gemeinwohlorientierten und verantwortungsvollen Datennutzung.
- Förderung von Datenkompetenzen und Etablierung einer Datenkultur in der Bundesverwaltung zur Erhöhung von Qualität und Nutzbarkeit bereitgestellter Daten.
Die Umsetzung der Open Data Strategie wird durch ein Maßnahmenmonitoring begleitet und aktuell über https://opendata.bund.de veröffentlicht.
Open Data Koordinatorinnen und -Koordinatoren in den Bundesbehörden
Zur Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen und Ziele im Bereich Open Data wurden mit dem Zweiten Open-Data-Gesetz alle Bundesbehörden verpflichtet, jeweils die Funktion einer Open Data Koordinatorin/ eines Open Data Koordinators (ODK) in den Behörden einzurichten. Die ODK sind innerhalb ihres Bereichs für die technisch-organisatorischen Prozesse und die Standards bei der Bereitstellung von Open Data zuständig.
Für die behörden- und ressortübergreifende Zusammenarbeit wurden bereits ODK-Netzwerke gegründet. Es finden ressortinterne ODK-Runden statt. Ferner organisiert das Kompetenzzentrum für Open Data / Centre of Competency for Open Data (CCOD) in Zusammenarbeit mit dem ODK des BMDS die ressortübergreifende ODK-Runde.
Kompetenzzentrum Open Data im Bundesverwaltungsamt

Die Aufgabe der zentralen Stelle zur Beratung der Behörden des Bundes und entsprechender Stellen der Länder wird seit dem 1. September 2018 durch das Kompetenzzentrum für Open Data / Centre of Competency for Open Data (CCOD) im Bundesverwaltungsamt wahrgenommen. Das CCOD unterstützt Open-Data-Verantwortliche der Behörden bei der Identifikation, Aufbereitung und Veröffentlichung von geeigneten Daten und steht zugleich als unmittelbarer Kontakt für alle Prozesse zur Anbindung offener Verwaltungsdaten an das nationale Metadatenportal GovData zur Verfügung. Weiterhin ist das CCOD Kontaktstelle für die Open-Data-Stellen der Länder.
Zur Vereinfachung der Identifizierung und der weiteren Bereitstellungsprozesse offener Verwaltungsdaten bietet das CCOD ein Handbuch für offene Verwaltungsdaten und zahlreiche Leitfäden an.
Hierin finden die Verantwortlichen in den Behörden praktische Hilfen und Orientierung, wie sie ihre Open-Data-Verpflichtungen und -Ziele erfüllen können. Das CCOD organisiert verschiedene Open-Data-Veransaltungsreihen und bietet mit dem digitalen Open-Data-Forum eine Kommunikationsplattform für den Austausch zum Thema Open Data. Das CCOD wird zudem sukzessive Use Cases aufzeigen, um die praxisorientierte Nutzung offener Daten zu veranschaulichen.
Bericht über die Fortschritte bei der Bereitstellung von Open Data
Die Bundesregierung ist verpflichtet (nach § 12a Abs. 11 EGovG), alle zwei Jahre über die Fortschritte bei der Bereitstellung von Open Data zu berichten sowie innerhalb von vier Jahren das „Open-Data-Gesetz“ zu evaluieren.
Der „1. Open-Data-Fortschrittsbericht“ der Bundesregierung wurde am 2. Oktober 2019 vom damaligen Bundeskabinett beschlossen und an den Deutschen Bundestag übergeben. Die Feststellungen des ersten Berichts hatten gezeigt, dass die Öffnung und Bereitstellung von Verwaltungsdaten einen umfassenden Kulturwandel in der Verwaltung sowie weitere Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung von Open Data erfordern.
Am 12. Februar 2025 wurde vom damaligen Bundeskabinett der „2. Open-Data-Fortschrittsbericht“ der Bundesregierung beschlossen. Dieser evaluiert zugleich die Wirkungsziele des § 12a EGovG. Die Bereitstellung offener Daten nahm kontinuierlich zu. Gleichzeitig offenbarte der Bericht auch Herausforderungen: Nicht alle Behörden können ihre gesetzlichen Pflichten zur Bereitstellung offener Daten (§ 12a EGovG) erfüllen.
Förderung des Open-Data-Umfelds durch die Nationalen Aktionspläne der OGP
Deutschland nimmt seit 2016 an der Open Government Partnership (OGP) teil. Die OGP ist eine internationale Initiative aus derzeit 78 Mitgliedsstaaten, die sich für die Förderung von offenem Regierungs- und Verwaltungshandeln (Open Government) einsetzt. Über regelmäßige Aktionspläne werden jeweils über einen Zeitraum von zwei Jahren verschiedene Vorhaben aus Bund und Ländern zu Transparenz, Bürgerbeteiligung sowie der Nutzung neuer Technologien zur besseren Regierungsarbeit gefördert und regelmäßig evaluiert. Die bisherigen Aktionspläne enthielten verschiedentliche Vorhaben aus Bund und Ländern aus dem Bereich Open Data.
Metadatenportal GovData
Um die Auffindbarkeit der von Bund-, Länder- und Kommunalverwaltungen bereitgestellten Open Data zu erleichtern, wurde als zentraler Einstiegspunkt zur Suche von offenen Daten der Verwaltung das nationale Metadatenportal GovData geschaffen.

Metadaten enthalten zahlreiche Informationen über den Inhalt der beschriebenen Daten. Das betrifft zum Beispiel die Beschreibung, um welche Daten es sich handelt, wer sie erstellt hat oder auf welchen Zeitraum oder Ort sich die Daten beziehen. Die physischen Daten werden jeweils über eine Verlinkung in die Metadaten eingebunden, wodurch die in einzelnen Portalen dezentral veröffentlichten Daten als Strang bei GovData zusammengeführt werden. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Qualitätsstandards bei den Metadaten kommt dabei der Metadatenstandard DCAT-AP.de zur Anwendung. Dieser trägt dazu bei, dass die Daten für eine Weiterverwendung nutzbar gemacht werden können. Der Metadatenstandard stellt darüber hinaus auch die Interoperabilität mit dem länderübergreifenden Open-Data-Portal der EU, dem European Data Portal, sicher.
GovData bietet auch Hilfestellung zur Festlegung und Bereitstellung hochwertiger Datensätze gemäß der HVD-DVO.
Verantwortlich für das Portal ist seit Januar 2023 die FITKO (Föderale IT-Kooperation). Grundlage der Zusammenarbeit ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Mit dem Beitritt des Saarlands am 1. Juli 2023 haben inzwischen alle 16 Bundesländer sowie der Bund diese Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet.
Internationale Kooperation: Zusammenarbeit der deutschsprachigen Staaten bei Open Government Data: Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein (D-A-CH-LI)
In Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gibt es mittlerweile zahlreiche Programme, Initiativen und Projekte zur Förderung offener Verwaltungsdaten. Um den Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen den deutschsprachigen Open-Data-Akteuren für eine erfolgreiche Umsetzung von Open Data zu fördern, wurde die Kooperation OGD-D-A-CH-LI ins Leben gerufen. Die erste OGD-D-A-CH-LI-Konferenz fand im Jahr 2012 statt und wird seither in der Regel jährlich fortgesetzt.