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IT-Architektur

Komplexität managen und Verbindungen schaffen

Eine grundlegende Voraussetzung einer modernen, effizienten und digital souveränen öffentlichen Verwaltung ist eine interoperable und modulare IT-Architektur mit gemeinsamen Architekturvorgaben, Standards und Schnittstellen – quasi der „Bauplan“ der digitalen Verwaltung.

IT-Architekturrichtlinien

Die IT-Architekturrichtlinien sind der Rahmen, in dem IT-Projekte, IT-Produkte und IT-Organisationen in der Verwaltung aufeinander abgestimmt und entwickelt werden.

Mit der „Nationalen IT-Architekturrichtlinie“ wurde ein gemeinsamer Kern für alle IT-Architekturrichtlinien von Bund und Ländern erarbeitet. Die Vorgaben der „Föderale IT-Architekturrichtlinien“ sowie der „IT-Architekturrichtlinie Bund“ wurden in der „Nationalen IT-Architekturrichtlinie“ vereint, welche in Zukunft als gemeinsame Basis dient. Vorgaben, die nur für die Zusammenarbeit von Bund und Länder gelten, werden in der Föderalen IT-Architekturrichtlinie als „föderalspezifische Ableitung“ niedergelegt. Vorgaben, die nur die IT des Bundes betreffen, werden in der „IT-Architekturrichtlinie Bund“ als „bundesspezifische Ableitung“ festgelegt.

IT-Architektur Bund

Die IT-Architektur der Bundesverwaltung resultiert aus einem umfangreichen Abstimmungsprozess der verschiedenen Stakeholder: strategische Ziele der politischen Ebene, Anforderungen der Behörden und Einrichtungen sowie Handlungsnotwendigkeiten der IT-Dienstleister. Das Ergebnis sind neben der IT-Architekturrichtlinie Bund weitere Architekturdokumente, die dabei helfen, die Komplexität von IT-Entwicklung im Bund zu überschauen und zu bewältigen.

Dabei bauen die verschiedenen Dokumente aufeinander auf.

Föderale IT-Architektur

Eine grundlegende Voraussetzung für die erfolgreiche flächendeckende Digitalisierung der öffnetlichen Verwaltung ist die Schaffung einer interoperablen und modularen föderalen IT-Architektur mit gemeinsamen Architekturprinzipien, Standards, Schnittstellen und zentralen Basiskomponenten.

Hierfür wurde 2024 gemeinsam mit dem Föderalen IT-Architekturboard (FIT-AB) in einem iterativen Prozess, begleitet von einem breit angelegten Konsultationsprozess, das Zielbild für die OZG-Rahmenarchitektur erstellt und am 13. November 2024 vom IT-Planungsrat beschlossen. Es dient als Handlungsrahmen zur beschleunigten und effektiven Umsetzung einer föderalen IT-Architektur.

Ein wichtiger Erfolg für die weitere Standardisierung und Harmonisierung der Verwaltung konnte mit dem Beschluss der OZG-Standardverordnung „Verordnung über Standards für den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen - OZSV “ erzielt werden, die auf § 6 Absatz 1 OZG basiert. Die Verordnung schreibt in § 1 „Architekturvorgaben“ die Föderale IT-Architekturrichtlinie, in § 2 „Qualitätsanforderungen“ den Servicestandard für die digitale Verwaltung und die DIN SPEC 66336 verbindlich vor. 

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