Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ist für das Telekommunikationsrecht in Deutschland zuständig und verantwortet damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine moderne, sichere und wettbewerbsfähige digitale Infrastruktur. Der Rechtsrahmen trifft insbesondere Vorgaben für Aufbau und Betrieb der Netze, sowie für das Anbieten und die Nutzung von Telekommunikationsdiensten.
Die zentrale rechtliche Grundlage für den Telekommunikationssektor in Deutschland bildet das Telekommunikationsgesetz (TKG). Es setzt in weiten Teilen europäische Vorgaben in nationales Recht um. Schwerpunkte sind unter anderem die
- Sicherstellung chancengleichen Wettbewerbs im Bereich der Telekommunikationsnetze (TK-Netze) und Telekommunikationsdienste (TK-Dienste),
- Beschleunigung des Netzausbaus in der Fläche und in Gebäuden,
- Bereitstellung von Transparenztools zur besseren Netzausbauplanung („Gigabit-Grundbuch“),
- Sicherheit der TK-Netze und TK-Dienste,
- Wahrung der Nutzer- und Verbraucherinteressen sowie
- Verwaltung und Vergabe von Frequenzen.
Neben den nationalen Vorgaben des TKG sind beim Ausbau und Betrieb von TK-Netzen sowie bei der Erbringung von TK-Diensten auch unmittelbare europäische Vorgaben, wie insbesondere die TSM-Verordnung (EU-Verordnung 2015/2120) oder die Roaming-Verordnung (EU-Verordnung 2022/612) zu beachten. Ab dem 12. November 2025 tritt sukzessive die europäische Gigabit-Infrastrukturverordnung ( EUVerordnung 2024/1309, GIA) in Kraft. Der GIA überlagert teilweise die nationalen Vorgaben zum Netzausbau in der Fläche und in Gebäuden sowie zum Gigabitgrundbuch.