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Veröffentlicht am: 20. Mai 2025

Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den TK-Netzausbau

(TKG-Änderungsgesetz 2025)

Die Digitalisierung ist der Treiber für mehr Fortschritt, mehr Klimaschutz, eine höhere Lebensqualität und neue Chancen. Flächendeckende, hochleistungsfähige, ökologisch nachhaltige und sichere digitale Infrastrukturen sind Voraussetzung dafür, dass uns die digitale Transformation Deutschlands umfassend gelingt. Der dringend notwendige Ausbau unserer digitalen Infrastruktur muss daher beschleunigt werden.

Die Telekommunikationsnetze und deren Ausbau haben damit eine außerordentliche Bedeutung für das Funktionieren des Staates in einer modernen Wirtschaft, da der Zugang der Bevölkerung, der Wirtschaft und wichtiger staatlicher Einrichtungen zu Telekommunikationsdiensten von flächendeckenden Telekommunikationsnetzen abhängt. Deshalb bedarf es eines Glasfaserausbaus in der Fläche bis in jedes Gebäude sowie einer flächendeckenden Versorgung mit dem neuesten Mobilfunkstandard. Diese Bedeutung des Telekommunikationsnetzausbaus soll gesetzlich klargestellt werden, um entsprechenden Ausbauvorhaben in Genehmigungsverfahren ein besonderes Gewicht zu verleihen.

1. Referentenentwurf

1. Referentenentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den TK-Netzausbau (TKG-Änderungsgesetz 2025)

2. Kabinettbeschluss (Regierungsentwurf)

2. Kabinettbeschluss (Regierungsentwurf)

Der Kabinettsbeschluss zum TKG-Änderungsgesetz 2025 erfolgte am 28. Mai 2025.

3. Lesungen im Bundestag

3. Lesungen im Bundestag

  • 1. Lesung: Donnerstag, 5. Juni 2025, Drs. 21/319, Überweisung an Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung (ff). 
  • Öffentlichen Anhörung im Digitalausschuss am 25. Juni 2025
  • 2./3. Lesung und Beschluss am 26. Juni 2025

Zum TGK-Änderungsgesetz beim Bundestag

4. Zustimmung im Bundesrat

4. Zustimmung im Bundesrat

Der Bundesrat hat mit Drucksache 285/25 vom 11. Juli 2025 dem Gesetz zugestimmt. 

5. Abschluss des Gesetzes (Inkrafttreten)

5. Abschluss des Gesetzes (Inkrafttreten)

Das Gesetz vom 24. Juli 2025 wurde im Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 181 vom 29.07.2025 verkündet. 

Es ist am 30. Juli 2025 in Kraft getreten. 

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