Leistungsfähige Mobilfunknetze überall dort, wo Menschen leben, arbeiten oder unterwegs sind – das ist unser erklärtes Ziel. Denn die flächendeckende Verfügbarkeit von schnellen Netzen ist eine Voraussetzung für die Digitalisierung Deutschlands und für die Zukunftssicherheit des Wirtschaftsstandorts.

Frequenzen und Mobilfunk
Der beschleunigte Netzausbau sichert die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland
Ziele
Eine gute Mobilfunkversorgung ist entscheidend für wirtschaftliches Wachstum und gleichwertige Lebensverhältnisse. Der Ausbau der Infrastruktur für die Mobilfunkversorgung erfolgt in erster Linie privatwirtschaftlich durch Marktakteure wie beispielsweise Mobilfunknetzbetreibende, Turmgesellschaften („Tower Companies“) und Telekommunikationsunternehmen. Der Bund unterstützt die privatwirtschaftlichen Aktivitäten zum Ausbau der Mobilfunknetze und zur Bereitstellung einer Mobilfunkversorgung mit dem Ziel, das „beste Netz für alle“ zu haben. Für ein zuverlässiges Mobilfunknetz braucht es zudem die richtigen Frequenzen. Das BMDS legt in einer Verordnung fest, wie sie effizient auf die verschiedenen Mobilfunkanbieter zu verteilen sind. Damit sollen die Ziele flächendeckender Empfang, langfristige Nutzung der knappen Ressourcen und Förderung neuer Technologien erreicht werden.
Neben der Verbesserung der Mobilfunk-Versorgung in der Fläche und der Beschleunigung des Netzausbaus rückt auch die Nutzererfahrung zunehmend in den Fokus. Um den Netzausbau zügig und gleichwertig voranzutreiben und bürokratische Hürden zu mindern, verbessern wird zudem die Rahmenbedingungen.
Für ein zuverlässiges Mobilfunknetz braucht es zudem die richtigen Frequenzen. Das BMDS legt in einer Verordnung fest, wie sie effizient auf die verschiedenen Mobilfunkanbieter zu verteilen sind. Damit sollen die Ziele flächendeckender Empfang, langfristige Nutzung der knappen Ressourcen und Förderung neuer Technologien erreicht werden.
Maßnahmen
Fortschritt
Auf Initiative des BMDS wurde der Mobilfunkausbau (ebenso wie der Glasfaserausbau) im Telekommunikationsgesetz (TKG) als „im überragenden öffentlichen Interesse liegend“ definiert – eine wichtige strukturelle Voraussetzung, um Unternehmen einen effizienten Ausbau zu ermöglichen. Mit der Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses wird den Vorhaben zum TK-Netzausbau in Genehmigungsverfahren bei der Abwägung der unterschiedlichen Belange in der Regel Vorrang eingeräumt. Dies vereinfacht und beschleunigt den Verfahrens- und Genehmigungsprozess.
Stand Dezember 2025 sind über 95 Prozent der Fläche Deutschlands von mindestens einem Mobilfunknetzbetreiber durch „5G Standalone“ (besonders leistungsfähige Variante von 5G) abgedeckt.
Mit der Ende 2024 ausgelaufenen Mobilfunkförderung des Bundes konnten wir insgesamt 267 Projekte zur Schließung von Versorgungslücken fördern. Nun greifen die weitreichenden Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur (BNetzA), sodass eine Verlängerung aktuell nicht angezeigt ist.