Die Frequenzverordnung (FreqV) stellt die Rechtsgrundlage für Frequenznutzungen dar. Sie dient der Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung von Frequenzen in Deutschland und ordnet Frequenzbereiche (auch) auf Basis internationaler Vereinbarungen verschiedenen Funkdiensten und -anwendungen zu. Differenziert wird zwischen zivil, militärisch sowie gemeinsam zivil-militärisch genutzten Bereichen.
Die Frequenzverordnung soll nun angepasst werden, um Vereinbarungen der Weltfunkkonferenz (World Radiocommunication Conference - WRC) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) umzusetzen.
Bei der WRC werden durch Beschlüsse Veränderungen über Frequenzzuweisungen an Funkdienste und geänderte Nutzungsbestimmungen völkerrechtlich vereinbart. Damit wird die Vollzugsordnung für den Funkdienst, d. h. der internationale Vertrag zur Regelung der Nutzung des Funkfrequenzspektrums sowie der Orbitalpositionen geostationärer Satelliten und umlaufender Satellitensysteme, überarbeitet.
Beispielsweise wird mit der Änderung der FreqV mittels internationaler Nutzungsbestimmung im 6-GHz-Frequenzbereich Spektrum zur Mitnutzung für die breitbandige Datenübertragung und drahtloser Zugangssysteme identifiziert.
Weitere Änderungen betreffen insbesondere die Öffnung einzelner Frequenzbereiche für eine militärische Mitnutzung zur Stärkung der Landes- und Bündnisverteidigung. In den Fällen, in denen national Spielräume bestehen, werden diese so genutzt, dass eine möglichst effiziente und störungsfreie Nutzung von Frequenzen in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen kann, technische Neuerungen ermöglicht werden und die bisherigen Nutzungen fortbestehen bleiben.
Der Bundesrat muss der Änderung der Verordnung zustimmen.
Auf Basis der FreqV erstellt die zuständige Regulierungsbehörde, die Bundesnetzagentur (BNetzA), den Frequenzplan. Dieser konkretisiert die FreqV durch Unterteilung der Frequenzbereiche in spezifische Nutzungen mit entsprechenden Nutzungsbestimmungen und legt die genauen Rahmenbedingungen fest. Der Frequenzplan bildet die Grundlage für die Frequenzzuteilungen der BNetzA, die konkrete Nutzungsmöglichkeit für die Frequenzen.