
Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau
Kabinettbeschluss vom 5. November 2025
Mit der am 1. Oktober 2025 beschlossenen Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung hat die Bundesregierung einen Rahmen geschaffen, um den Staat einfacher, digitaler und erfolgreicher zu machen. Dazu gehören auch ambitionierte Ziele, um Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung spürbar von Bürokratie zu entlasten. Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft wer-den um 25 Prozent (rund 16 Milliarden Euro) reduziert und der Erfüllungsaufwand für Unter-nehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung wird um mindestens zehn Milliarden Euro gesenkt . Relevante Standards aus den Bereichen Menschenrechte, Bürgerrechte, Verbraucherrechte, Arbeitnehmerrechte oder zur Verhinderung von Steuerbetrug werden nicht abgesenkt. Der spürbare Bürokratierückbau ist ein zentrales Handlungsfeld der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung und soll insbesondere auch dazu beitragen, den notwendigen wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland zu unterstützen.
Inhaltsverzeichnis
1. Bereits beschlossene Maßnahmen
Die Bundesregierung hat seit ihrem Amtsantritt die Entlastung von Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern und Verwaltung im Blick. Insbesondere wurden in der laufenden Legislaturperiode bisher folgende Vorhaben mit einer substanziellen Entlastungswirkung von insgesamt mehr als 3 Milliarden Euro jährlichem Erfüllungsaufwand beschlossen:
Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
Entlastungswirkung für die Verwaltung ca. 1,7 Milliarden Euro; Bürgerinnen und Bürger ca. 506 Millionen Euro; Wirtschaft 335 Millionen Euro
Das Gesetz begegnet aktiv dem Wohnraummangel. Zur Beschleunigung des Wohnungsbaus ermöglicht der neue § 246e BauGB befristet bis Ende 2030 Abweichungen vom Planungsrecht, während zugleich bestehende Befreiungs- bzw. Abweichungsmöglichkeiten zugunsten des Wohnungsbaus erweitert werden. Ergänzend wird die planerische Bewältigung von Lärmkonflikten gestärkt; in begründeten Fällen sind auch Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) zulässig.
Vergabebeschleunigungsgesetz
Entlastungswirkung für die Verwaltung ca. 281,9 Millionen Euro; Wirtschaft 98,9 Millionen Euro
Die nationalen Vergaberegeln oberhalb der europarechtlich vorgegebenen Schwellenwerte werden durch das vorliegende Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) angepasst und die öffentliche Beschaffung dadurch vereinfacht und beschleunigt, etwa durch eine Reduzierung der Nachweispflichten und eine Anhebung der Direktauftragswertgrenzen für Bundesbeschaffungen auf 50.000 Euro.
Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 89 Millionen Euro p.a.
Das Gesetz stärkt Deutschland als Finanzstandort und fördert Wachstum sowie Investitionen. Es sind Maßnahmen zur Bürokratieentlastung enthalten, die Kredite vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen erleichtern. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Verhältnismäßigkeit der Regeln, insbesondere im Hinblick auf kleinere und mittlere Banken sowie Sparkassen.
Standortfördergesetz mit administrativen Vereinfachungen im Finanzmarktaufsichtsrecht
Entlastungwirkung für die Wirtschaft ca. 76 Millionen Euro p.a.; Verwaltung ca. 14 Millionen Euro p.a.
Bürokratische Hürden werden unter anderem durch die Streichung von Melde- und Anzeigepflichten reduziert, insbesondere der Doppelmeldungen von Finanzunternehmen, die aus Sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) keinen zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Mehrwert bieten. Dazu gehört die Abschaffung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters sowie des Millionenkreditmeldewesens.
Entbürokratisierung in der Pflege
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 46,5 Millionen Euro; Verwaltung ca. 12,8 Millionen Euro; Zeitersparnis Bürger ca. 487.000 Stunden
Anpassung der Beratungsintervalle: Künftig müssen alle Pflegegeldbeziehenden unabhängig vom Pflegegrad nur noch einmal pro Halbjahr eine Beratung abrufen. Dadurch werden Pflegedienste, andere Beratungseinrichtungen sowie Pflegebedürftige und ihre Angehörigen deutlich entlastet. Die Pflegeselbstverwaltung erhält den Auftrag, bundesweite Empfehlungen als Grundlage für transparentere und effizientere Pflegesatz- und Pflegevergütungsverfahren zu vereinbaren, sodass diese künftig einheitlicher, kürzer und weniger streitbehaftet ablaufen.
Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz sowie Abweichende Verwaltungsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 6,9 Millionen Euro; Verwaltung ca. 22,9 Millionen Euro
Wir haben das Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz zusammen mit Abweichenden Verwaltungsvorschriften zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr beschlossen, wodurch die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr maßgeblich erleichtert und beschleunigt wird.
Abschaffung Stoffstrombilanzverordnung
Entlastungswirkung 18,1 Millionen Euro für die Wirtschaft, Verwaltung 1,9 Millionen Euro
Landwirtschaftliche Betriebe werden von Dokumentationserfordernissen bezüglich der Zu- und Abfuhr von Nährstoffen befreit.
RED-III-Umsetzung im WHG, BImSchG, WindBG, BauGB und ROG
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 16,3 Millionen Euro
In das WHG und das BImSchG wird jeweils eine Pflicht zur elektronischen Durchführung des Zulassungsverfahrens bei unter die Richtlinie (EU) 2018/2001 fallenden Vorhaben aufgenommen. Im WHG werden insbesondere die Zulassungsfristen für EE-Vorhaben weiter verkürzt bzw. für bestimmte EE-Vorhaben erstmals kurze Zulassungsfristen geregelt. Im Zuge der Richtlinienumsetzung werden im BImSchG die Regelungen, die der Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/2001 dienen, zur Erleichterung der Rechtsanwendung in einer gesonderten Vorschrift verortet (§ 10a BImSchG). Zudem werden im WindBG Genehmigungserleichterungen in sog. Beschleunigungsgebieten eingeführt, während die Anpassungen an BauGB und ROG die planerische Ausweisung dieser Beschleunigungsgebiete zum Gegenstand haben.
RED-III-Umsetzung im Bereich Windenergie auf See und Stromnetze
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 21,89 Millionen Euro p.a.
Wir haben eine Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Wind auf See sowie für die Stromnetze beschlossen.
Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
Entlastungswirkung für Bürgerinnen und Bürger ca. 12 Millionen Euro, Verwaltung 3,9 Millionen Euro
Die Anerkennungsverfahren für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Hebammen werden vereinheitlicht, vereinfacht und digitalisiert. Für Drittstaatsangehörige wird die direkte Kenntnisprüfung zum Regelfall, während eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung auf Antrag weiterhin möglich bleibt.
Vereinfachungen des Gemeinnützigkeitsrechts im Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
Entlastung für die Wirtschaft in Höhe von 14,3 Millionen Euro, Verwaltung 926.000 Euro
Mit dem Gesetzentwurf werden eine Reihe der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Änderungen im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts umgesetzt. Neben der Schaffung von Anreizen, sich stärker bürgerschaftlich zu engagieren bringen einige Maßnahmen Vereinfachungen für Steuerpflichtige und Verwaltung. Hierzu zählt die Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung nach § 55 Absatz 1 Nr. 5 Satz 4 Abgabenordnung (AO) auf 100.000 Euro, die Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nach § 64 Absatz 3 AO auf 50.000 Euro, der Verzicht auf eine Sphärenzuordnung von Einnahmen bei Körperschaften mit Einnahmen bis einschließlich 50.000 Euro in § 64 Absatz 3 AO sowie die Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale nach § 3 Nummer 26, 26a Einkommensteuergesetz auf 3.300 Euro bzw. 960 Euro.
Geothermie-Beschleunigungsgesetz
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 10,4 Millionen Euro; Verwaltung ca. 3,3 Millionen Euro; Zeitersparnis Bürger ca. 800 Stunden
Wir haben das Geothermie-Beschleunigungsgesetz beschlossen, mit dem wir den Ausbau von Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und -speichern sowie die Erkundung von Erdwärme erleichtern und beschleunigen.
Anpassung des nationalen Rechts an die Verordnung (EU) 2023/1542
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 12,3 Millionen Euro
Mit der Verordnung (EU) 2023/1542 (EU-BattVO) wurde erstmals der gesamte Lebenszyklus einer Batterie zusammengedacht und auf europäischer Ebene durch eine unmittelbar geltende Verordnung geregelt. Mit dem am 7. Oktober in weiten Teilen in Kraft getretenen Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz (Batt-EU-AnpG) erfolgte die vollständige Anpassung des nationalen Rechts an die EU-BattVO. Die bisherigen nationalen Regelungen im Bereich der Bewirtschaftung von Altbatterien entfallen. Es werden national nur noch zwingend notwendige Durchführungsregelungen getroffen.
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 10,3 Millionen Euro
Das Gesetz vereinfacht das Stromsteuerrecht umfassend, insbesondere an Ladepunkten, durch klarere Regelungen zu Steuerentstehung, -schuldnerschaft und -befreiungen sowie zum bidirektionalen Laden. Zudem entfallen verschiedene bürokratische Pflichten wie Erlaubnisanträge, Nachweis- und Vorlagepflichten sowie Versorgerpflichten bei kleineren Anlagen.
Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
Entlastungswirkung für Bürgerinnen und Bürger: ca. 1,3 Millionen Euro und Zeitersparnis von ca. 235 000 Stunden; Entlastungswirkung für die Verwaltung in Höhe von ca. 5,9 Millionen Euro p. a.
Im Beurkundungswesen sollen künftig Medienbrüche dadurch vermieden werden, dass Urkundsstellen wie Notare, Konsulate und Nachlassgerichte Urkunden im Präsenzverfahren unmittelbar in elektronischer Form errichten können. Außerdem soll die Verwendung elektronischer Urkunden im Rechtsverkehr erleichtert werden.
Änderung der VwV-StVO, zur Erleichterung und Beschleunigung von Großraum- und Schwertransporten (GST), durch Vereinfachung und Vereinheitlichung der Erlaubnisverfahren
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 6,0 Millionen Euro p.a.; Bund ca. 1,4 Millionen Euro p.a.
Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung durch den Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 6,3 Millionen Euro
Mit dem Gesetzesentwurf werden digitale, bürokratiearme Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit eingeführt, um Unternehmen zu entlasten und faire Wettbewerbsbedingungen zu fördern. Die zusätzlichen Informationspflichten werden durch gezielte Entlastungen und effizientere Prüfungsabläufe mehr als ausgeglichen, sodass im Gesamtergebnis eine spürbare Entlastung der Wirtschaft entsteht.
Vereinfachung der Meldepflichten in der Tierhaltung
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 4,4 Millionen Euro
Es wird die Meldung der Tierhaltermeldepflichten und Antibiotikaverbrauchsmengen von einer halbjährlichen auf eine jährliche Frequenz reduziert. Zudem wird die nationale Einführung der Antibiotika-Datenerfassung für Hunde und Katzen auf das EU-weite Datum 2029 verschoben, um bürokratische Belastungen zu verringern.
Krankenhausreformanpassungsgesetz
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 3 Millionen Euro
Die Krankenhäuser werden durch eine vereinfachte Beantragung von Fördermitteln aus dem Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) geschätzt um rund 3 Millionen Euro jährlich entlastet. Konkret entfällt die Anforderung, für die Beantragung von Fördermitteln aus dem KHTF eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer zu beauftragen, um die Prüfung des Insolvenzrisikos des Krankenhausträgers nachzuweisen.
Anpassung nationaler Statistikregelungen an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 2,2 Millionen Euro p.a.
Wir haben eine Anpassung nationaler Statistikregelungen an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige beschlossen und in das Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz Regelungen zur Entlastung aufgenommen, die u.a. Anhebung von Meldeschwellen an die Inflation vorsehen.
Anpassungen im Bereich der internationalen Unternehmensbesteuerung als Begleitmaßnahmen im Entwurf eines Mindeststeueranpassungsgesetzes
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 1,9 Millionen Euro, Verwaltung 176.000 Euro
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Begleitmaßnahmen sollen zu einer Vereinfachung und Systematisierung der Vorschriften des Einkommensteuer- und Außensteuergesetzes sowie zur Verringerung des Aufwandes für Steuerpflichtige und Verwal-tung beitragen. Bei den Begleitmaßnahmen handelt sich um die Abschaffung der Lizenzschranke (§ 4j EStG), die Einführung einer Beteiligungsgrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter (§ 13 AStG), die Anhebung der relativen und absoluten Freigrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 9 und 13 AStG) sowie die Vermeidung des doppelten Ansatzes von Hinzurechnungsbeträgen bei Spezial-Investmentfonds (§ 37 InvStG).
Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes
Entlastungswirkung für die Wirtschaft 1,1 Mio. Euro p.a.; Verwaltung 176.000 Euro p.a.
Im Rahmen der Novellierung des Agrarstatistikgesetz erfolgt die Erfassung bestimmter Daten, z.B. Flächenangaben, auf Grundlage von vorliegenden Verwaltungsdaten. Doppelerhebungen werden somit vermieden und unnötige Bürokratie abgebaut.
Entbürokratisierung der Besonderen Ausgleichsregelung
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 295.800 Euro; Verwaltung ca. 29.900 Euro
Wir haben Entbürokratisierung der Besonderen Ausgleichsregelung beschlossen, mit der Anforderungen für den selbstständigen Teil eines Unternehmens sowie der Verwaltungspraxis des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vereinfacht werden.
Erprobungsgesetzgebung Online-Verfahren
Entlastungswirkung für Bürgerinnen und Bürger: rund 190.000 Euro und Zeitersparnisse von geschätzt rund 98.000 Stunden (digitale Kommunikation und gesparte Wegezeiten); für die Wirtschaft rund 80.000 Euro p. a.
Mit dem Gesetz soll der notwendige rechtliche Rahmen für die Erprobung eines Online-Verfahrens als neue Verfahrensart in der Zivilgerichtsbarkeit geschaffen werden. Rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern soll es ermöglicht werden, ihre Zahlungsansprüche vor den Amtsgerichten in einem einfachen und durchgängig digital geführten Gerichtsverfahren geltend zu machen. Eine Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Anwaltschaft wird durch die Ermöglichung einer digitalen Antragstellung, einer digitalen Strukturierung des Prozessstoffs und der verstärkten Nutzung digitaler Kommunikationsmittel im Zivilverfahren erreicht.
Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz
Entlastungswirkung für die Wirtschaft mind. ca. 150.000 Euro; Verwaltung mind. ca. 112.500 Euro
Wir haben das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz beschlossen, mit dem relevante Genehmigungs- und Vergabeverfahren für Wasserstoffinfrastruktur schneller, einfacher und digitaler gemacht werden.
Verordnung zur Anpassung des Milchproduktrechts an unionsrechtliche und technologische Entwicklungen
Entlastungswirkung für die Wirtschaft ca. 100 Tsd. Euro
Mit der Zusammenfassung des deutschen Milchproduktrechts in der Milchproduktrecht-Anpassungsverordnung wird eine verbesserte Übersichtlichkeit für den Rechtsanwender sowie verlängerte Umsetzungsfrist erreicht und dadurch Bürokratie abgebaut.
Entlastung der Übertragungsnetzbetreiber
Entlastungswirkung für die Wirtschaft von jährlich ca. 1.890 Euro pro Fall
Wir haben Streichung der Pflicht der Übertragungsnetzbetreiber gemäß § 51 Absatz 1 Nummer 3 EnFG beschlossen, nach der diese einen Bericht über die Ermittlung der ihnen nach den §§ 49, 50 und 52 EnFG mitgeteilten Daten jährlich zu erstellen und auf der gemeinsamen Internetseite der Übertragungsnetzbetreiber zu veröffentlichen haben.
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze
Durch die Einführung einer bundeseinheitlichen und modernen Pflegefachassistenzausbildung und die Ablösung der 27 landesrechtlichen Regelungen in dem Bereich wird die Ausbildung und damit auch die Ausführung der Rechtsgrundlage vereinheitlicht und vereinfacht. Durch die Schaffung eines bundeseinheitlichen Referenzberufs wird gleichzeitig die Anerkennung ausländischer Abschlüsse vereinfacht.
Änderung im Verfahren der Antragstellung des Kinderzuschlages
Die elektronische Bekanntgabe von Kinderzuschlags-Bescheiden wurde vereinfacht. Im elektronischen Antragsverfahren muss fortan widersprochen werden, wenn die elektronische Bekanntgabe nicht erwünscht ist.
Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
Mit dem Entwurf wird das Ziel verfolgt, den Ländern und Kommunen in den Zeiten der Schulferien mehr Gestaltungsspielraum bei der Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter zu eröffnen. Dies ermöglicht Rechtssicherheit und eröffnet Gestaltungsspielräume. Daher sind bei den Kommunen zeitliche Entlastungen zu erwarten.
Verordnung über Standardvertragsklauseln für die Durchführung klinischer Prüfungen (StandVKlV)
Durch die Festlegung von Standardvertragsklauseln sollen Vertragsverhandlungen zwischen Sponsoren und Prüfzentren im Vorfeld einer klinischen Prüfung verkürzt werden. Dadurch ist mit einer Senkung der Kosten auf Seiten der Wirtschaft zu rechnen.
Weiterentwicklung des Projektförderinformationssystems profi
Hierdurch wird die Zusammenarbeit mit Partnern vereinfacht und verbessert sowie die Anwenderoberfläche so optimiert, dass in Zukunft Fördermittel des Bundes schneller, effizienter und zielgesteuerter vergeben werden können. Durch die Integration von BUND-ID, die Einbindung von KI-Tools und Modernisierung der technischen Infrastruktur liefert.
2. Entlastungsmaßnahmen der heutigen Kabinettsitzung
In der heutigen Kabinettsitzung behandelt die Bundesregierung eine Reihe von Vorhaben, mit denen weitere Entlastungen angestrebt werden. Im Einzelnen:
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten
Durch den Gesetzentwurf sollen insbesondere die regelmäßige Pflicht zur Weiterbildung von Wohnimmobilienverwaltern und Maklern nach der Gewerbeordnung und diverse Berichtspflichten gestrichen werden. Zudem wird das Heizungslabel abgeschafft. Hierdurch wird die Wirtschaft um 47,7 Millionen Euro entlastet und die Verwaltung um 10 Millionen Euro entlastet.
Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen
Der Gesetzentwurf führt zu Entlastungen von jährlichem Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger in Höhe von rund 5 Millionen Euro, für die Wirtschaft in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro und für Länder in Höhe von rund 10,7 Millionen Euro. Zu-dem ergibt sich eine erhebliche Entlastung von weiteren Kosten, dadurch dass der schnellere Vollzug von Grundstücksgeschäften zu einer Reduzierung der Bereitstel-lungszinsen bei Immobilienfinanzierungen führt. Dadurch werden Bürgerinnen und Bürger in Höhe von rund 26 Millionen Euro jährlich und die Wirtschaft in Höhe von rund 9 Millionen Euro jährlich entlastet.
Gesetzentwurf für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern
Durch Maßnahmen, wie Vereinfachungen im Melderecht, Verschlankungen von Verfahrensregelungen oder die Abschaffung von De-Mail haben Bürgerinnen und Bürger eine zeitliche Ersparnis von rund 85.000 Stunden. Die Wirtschaft wird um insgesamt rund 2,1 Millionen Euro pro Jahr und die Verwaltung um rund 9 Millionen Euro pro Jahr entlastet.
Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
Es ist eine Entlastungswirkung für die Wirtschaft durch Bürokratieabbau von im Ergebnis jährlich etwa einer Million Euro aufgrund des Wegfalls der postalischen Versendung von Vollstreckungstiteln und weiteren Schriftstücken zu erwarten. Für die Verwaltung der Länder einschließlich Kommunen ergibt sich im Ergebnis eine jährliche Entlastung von rund 3,5 Millionen Euro durch damit einhergehende Verfahrensstraffung. Für die Sozialversicherungsträger ergeben sich durch die Option, bei der Vollstreckung von Verwaltungsakten entsprechend der Zivilprozessordnung auf die Nutzung der Zwangsvollstreckungsformulare zu verzichten, jährlich Entlastungen von ca. 2,3 Millionen Euro.
Gesetzentwurf für ein 5. Straßenverkehrs-Änderungsgesetz
Der Gesetzentwurf enthält mehrere Regelungsvorhaben. Einzeln betrachtet können die Länder (inkl. Kommunen) durch Nutzung der digitalen Parkraumkontrolle und die damit einhergehende Effizienzsteigerung nach anfänglichen Investitionen jährlich rund 13 Mio. Euro einsparen. Die Berechtigung, Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister abzurufen, führt beim Umweltbundesamt im Rahmen von Antragsnachprüfungen zu jährlichen Entlastungen von rd. 40.000 Euro.
Verordnung zur Steigerung der Effizienz der nach dem Arzneimittelgesetz zuständigen Bundesoberbehörden
Die Errichtung einer Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) trägt der fortschreitenden Entwicklung innovativer Arzneimittel und Kombinationstherapien sowie Forderungen aus der Industrie Rechnung, die administrative und fachliche Zusammenarbeit zwischen den Bundesoberbehörden PEI und BfArM zu verbessern, ohne deren Eigenständigkeit zu berühren. Insgesamt soll eine Beschleunigung der Verfahrensbearbeitung und eine engere Verzahnung der Zulassungsbehörden sowie perspektivisch ein Abbau von Doppelstrukturen erreicht werden. Mit der Etablierung der Koordinierungsstelle ist zudem beabsichtigt, mittelfristig die Effizienz beider Bundesoberbehörden zu steigern und Bürokratie abzubauen.
Verordnung zur Verwaltungsentlastung im Pass- und Ausweiswesen
Durch die Verbesserung im Verwaltungsverfahren sowie Entlastungen im Pass- und Ausweiswesen reduziert sich der jährliche Zeitaufwand für Bürgerinnen und Bürger um 250 000 Stunden. Für die Verwaltung der Länder reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 5,6 Millionen Euro.
Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
Der Verordnungsentwurf beinhaltet steuerliche Anpassungen, durch die die Wirtschaft um 8,9 Millionen Euro und die Verwaltung um 1,7 Millionen Euro entlastet werden.
3. Nächste Schritte
Die Bundesregierung wird den begonnenen Weg entschlossen fortsetzen und weitere Maßnahmen auf den Weg bringen, um Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung zu entlasten. Es befinden sich insbesondere folgende Initiativen in der Vorbereitung, die zum ganz überwiegenden Teil spätestens zum Ende des zweiten Quartals 2026 verabschiedet werden und mit denen eine Entlastung in Höhe von mehreren Milliarden Euro angestrebt wird:
Gebäudetyp-E-Gesetz:
Wir werden das Bauen einfacher, günstiger und schneller machen. Dafür wird das Bauvertragsrecht angepasst, sodass von gesetzlich nicht zwingenden technischen Standards sowie Komfort- und Ausstattungsstandards künftig leichter abgewichen werden kann.
Nationale Umsetzung des derzeit auf EU-Ebene in Verhandlungen befindlichen EU Omnibus-Entlastungspakets zur Nachhaltigkeitsberichterstattung:
Die vorgeschlagene Änderung der CSRD würde zu einer erheblichen Einschränkung des CSRD-Anwendungsbereichs um ca. 80 % führen. Außerdem soll durch die Beibehaltung des (niedrigeren) Standards der begrenzten Sicherheit für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts weitere Entlastung für Unternehmen erreicht werden.
Vereinfachung und Beschleunigung der Wohngeldbearbeitung:
Wir werden das Wohngeld mit den Ländern vereinfachen, damit es effizienter bearbeitet werden kann und schneller bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ankommt.
Zweite BauGB-Novelle:
In Umsetzung der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag soll das Baugesetzbuch zur Beschleunigung des Bauens grundlegend reformiert werden.
Beschleunigung von Unternehmensgründungen:
Durch die konsistente Verknüpfung gründungsrelevanter Verwaltungsleistungen über Schnittstellen zu den zuständigen Behörden und Einrichtungen, ermöglichen wir die Unternehmensgründung in 24 Stunden.
Novelle des Energieeffizienzgesetzes:
Wir führen Vorschriften des Energieeffizienzgesetzes auf eine 1:1-Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie zurück. Darüber hinaus wird die Novelle einem Praxischeck unterzogen mit besonderem Fokus auf Rechenzentren.
Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren durch das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG):
Es werden umfassende Maßnahmen geregelt, die Verkehrsinfrastrukturprojekte beschleunigen, Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlanken und vereinfachen und Verwaltungsverfahren zeitgemäß digitalisieren. Dadurch wird der Arbeitsumfang verschlankt, Durchlaufzeiten verkürzt und der Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und Verwaltung reduziert.
Anpassung des LuftVG und des PassG „Digitale Reisekette“:
Wir werden den Prozess der Fluggastabfertigung digitalisieren und damit die Abläufe an Flughäfen für Passagiere auf freiwilliger Basis erheblich vereinfachen und beschleunigen.
Abschaffung der nationalen PtL-Quote (im Rahmen der Umsetzung RED III):
Die über das europarechtlich Notwendige hinausgehende Power To Liquid (PtL)-Quote des § 37a Abs. 4a BImSchG schaffen wir schnellstmöglich ab. Einseitige Wettbewerbsnachteile im EU-Binnenmarkt müssen vermieden werden.
Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur vereinfachten Nutzung von Daten der öffentlichen Hand für die Forschung:
Es werden Datensilos aufgebrochen und eine zentrale Datentreuhandstelle für insbesondere die Verknüpfung von Daten eingerichtet.
Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung:
Wir werden die Digitalisierung der Migrationsverwaltung mit Nachdruck fortführen, das Ausländerzentralregister ausbauen und den Datenaustausch verbessern. Ziel ist es, Verwaltungsprozesse zu beschleunigen und die Ausländerbehörden zu entlasten.
Einführung einer KI-Unterstützung in Visumverfahren und Migrationsverwaltung:
Wir werden Künstliche Intelligenz in der Migrationsverwaltung einsetzen, um die Abläufe effizienter, schneller und besser zu machen. Beginnen werden wir mit dem Visumverfahren. Bei der Erteilung von Visa werden wir KI einsetzen, um Dokumente auf ihre Echtheit zu überprüfen und Verfahren in Teilen zu automatisieren. Wir verbessern so die Sicherheit und Ressourceneffizienz des Verfahrens und ermöglichen schnellere Visumsentscheidungen bei gleichbleibend hoher Qualität der Einzelentscheidungen. Die KI-Verfahrensunterstützung kann auf weitere Bereiche der Migrationsverwaltung ausgeweitet werden.
Digitalisierung des Einbürgerungstests und des „Leben in Deutschland“-Tests:
Der Einbürgerungstest und der „Leben in Deutschland“-Test im Integrationskurs werden derzeit noch analog mit Bleistift und Papier geschrieben und manuell ausgewertet. Mit einer Ende-zu-Ende-Digitalisierung sollen der jährliche Bürokratieaufwand um mehr als die Hälfte reduziert, eine erhebliche Kosteneinsparung und Verfahrensvereinfachung herbeigeführt sowie wichtige Verwaltungsleistungen beschleunigt werden.
TKG-Novelle:
Wir werden schnellstmöglich ein wirksames Beschleunigungsgesetz für den Mobilfunk- und Glasfaserausbau in der Fläche, insbesondere hinsichtlich Glasfaser in Gebäuden einführen. Ausbauhindernisse und Bürokratie bauen wir konsequent ab, zum Beispiel durch Fiktionsregelungen.
Gesetz zur umfassenden Reform des Nachrichtendienstrechts:
Im Nachrichtendienstrecht werden wir Verwaltungsabläufe und Prüfungsintervalle überprüfen und, soweit möglich, anpassen, um Kapazitäten für die Kernaufgaben der nachrichtendienstlichen Tätigkeit zu gewinnen.
Zulassung der elektronischen Zustellung gerichtlicher Schriftstücke aus anderen EU-Mitgliedstaaten:
Durch eine Änderung des § 1068 ZPO soll es ermöglicht werden, gerichtliche Schriftstücke aus anderen EU-Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen künftig elektronisch an den Empfänger in Deutschland zuzustellen. Die klassischen Zustellungswege in Papierform per Post (Einschreiben/Rückschein) oder über die deutschen Empfangsstellen sollen auf diese Weise um eine zeitgemäße und effiziente Zustellungsmöglichkeit ergänzt werden.
Portalkonsolidierung des Bundes:
Zur Schaffung eines vollständigen One-Stop-Shops, der alle Anträge und Behördengänge auf einer Plattform digital bündelt, erarbeiten wir eine Strategie und einen Umsetzungsplan zur Deutschland-Stack konformen Konsolidierung von bestehenden und neuen Verwaltungsportalen.
Fusionskontrolle:
Wir heben die Umsatzschwellenwerte in der Fusionskontrolle nach § 35 GWB an.
Fernwärme:
Wir werden die AVBFernwärmeV novellieren und dabei Wärmenetzbetreiber und Immobilienwirtschaft entlasten sowie die Transparenz in der Fernwärme erhöhen. Die Pflicht zur Nutzung von Herkunftsnachweisen bei jeder Wärmelieferung mit Erneuerbaren-Anteil wird aus der FFVAV gestrichen.
Novelle des Wärmeplanungsgesetzes:
Wir novellieren das Wärmeplanungsgesetz und werden dabei die Wärmeplanung für kleine Kommunen stark vereinfachen.
Wasserstoffzertifizierung:
Wir vereinfachen die Wasserstoffzertifizierung durch Umsetzung einer anwendungsfreundlichen und bürokratiearmen, sektorübergreifenden Zertifizierung von erneuerbarem und kohlenstoffarmem Wasserstoff mit Register beim Umweltbundesamt.
Ökologische Gegenleistungen:
Wir vereinfachen die ökologischen Gegenleistungen zum Erhalt von Beihilfen im Rahmen der Strompreiskompensation und harmonisieren die Gegenleistungsregimes in energierechtlichen Vorschriften (Strompreiskompensation, BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung, ggf. Energieeffizienzgesetz, Industriestrompreis).
Digitalisierung von Verwaltungsverfahren im Bereich der Handwerksordnung:
Wir erweitern die Möglichkeiten zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren im Bereich der Handwerksordnung, um Prozesse effizienter und bürokratieärmer auszugestalten. Z.B. sollen vollautomatisierte Verwaltungsverfahren bei gebundenen Entscheidungen ermöglicht und eine digitale Handwerkskarte zum Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle eingeführt werden.
Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung im Schornsteinfegerhandwerk:
Wir streichen die Pflicht zur Nachprüfung beruflicher Qualifikationen vor Beginn grenzüberschreitender Dienstleistungserbringungen im Schornsteinfegerhandwerk.
Entlastungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):
Wir wollen insbesondere das Anzeige- und Gutachtenerfordernis bei Umstellung einer Erdgasleitung auf eine Wasserstoffleitung für einen zulässigen Betriebsdruck bis 16 bar (Anpassung § 113c Abs. 3 EnWG) streichen. Wir wollen das bisher vorgegebene Erfordernis, dass die Bundesnetzagentur für den Netzentwicklungsplan Gas/Wasserstoff 2028 ein Sachverständigengutachten einholen muss (§ 15d Abs. 1 S. 9), streichen. Auch wollen wir etwa Berichtspflichten im Rahmen des § 112b EnWG streichen.
Überprüfung und Reduzierung von Wirtschaftsstatistikpflichten:
Die fünf aufwändigsten Wirtschaftsstatistiken werden auf Übererfüllung und Reduktionsmöglichkeiten von EU-Vorgaben inklusive Relevanz für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen überprüft. In Verbindung damit soll als zukunftsweisendes Projekt die Neugestaltung des Systems der Unternehmensstatistiken angestoßen werden.
Sofortprogramm für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz:
Die Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für KMU mit weniger als 50 Beschäftigten wird abgeschafft und auf einen Sicherheitsbeauftragten für KMU mit weniger als 250 Beschäftigten begrenzt, jeweils in Abhängigkeit von der betrieblichen Gefährdungslage – damit werden rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte abgeschafft. Ferner wird der Druckluftbeauftragte im Zuge der Außerkraftsetzung der Druckluftverordnung abgeschafft (bei Überführung weniger, notwendiger Schutzregelungen in bestehende Arbeitsschutzverordnungen). Im Rahmen der Selbstverwaltung und somit außerhalb der unmittelbaren Zuständigkeit der Bundesregierung wurde die Unfallversicherung bereits ersucht, weitere Beauftragte abzuschaffen. Zudem werden entbehrliche Formerfordernisse im Arbeitsschutz abgeschafft oder durch Ersetzung der Schriftform durch Textform bzw. elektronische Form vereinfacht und modernisiert.
Modernisierung der Präventionsvorschriften im SGB VII:
In 2026 werden die Vorschriften zur Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung modernisiert und die bestehenden Verfahren stärker digitalisiert und vereinfacht.
Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung:
Die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitsförderung werden künftig bürgerfreundlicher, transparenter und effizienter gestaltet. Durch konsequente Digitalisierung, Automatisierung und Entbürokratisierung wird die Arbeitsverwaltung modernisiert.
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz:
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wird unter Einbeziehung der Beteiligten der gesamten Wertschöpfungskette grundsätzlich reformiert, um es praxistauglicher zu gestalten und auf das Tierwohl auszurichten.
Vereinfachung bei Melde- und Dokumentationspflichten sowie Meldewegen in der Tierhaltung:
Die Melde- und Dokumentationspflichten werden reduziert und harmonisiert. Durch die Nutzung digitaler Optionen und die Weiterentwicklung bestehender Datenbanken werden weitere Vereinfachungen umgesetzt.
Vereinfachung der aktuellen Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP):
Durch die Umsetzung des auf EU-Ebene noch in der Diskussion befindende GAP-Vereinfachungspaket sind unter Wahrung politischer Ziele und relevanter Standards weitere Erleichterungen und Bürokratieabbau in der laufenden GAP-Förderperiode zu erwarten. Ergänzend hierzu wurden bereits eine Reihe technischer Einzelregelungen der GAP geändert, die die Effizienz der Vollzugspraxis in den Behörden verbessern und zu Erleichterungen für die Landwirtschaftsbetriebe führen.
Dreizehnte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen:
Es sollen insb. Buchführungs- und Meldepflichten im Weinbau vereinfacht werden und es soll grundsätzlich wegfallen, was das Unionsrecht nicht mehr vorschreibt.
Streichung von Meldepflichten im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB):
Verschiedene Meldepflichten im LFGB, die über das EU-Recht hinausgehen, sollen aufgehoben werden. Der gesundheitliche Verbraucherschutz kann auch mit den sonstigen lebensmittel- und futtermittelrechtlichen Vorgaben gewährleistet werden.
Ausnahme von Fahrzeugen mit E-Kennzeichen von der Umweltplakettenpflicht:
Durch eine Änderung der 35. BImSchV werden Fahrzeuge mit E-Kennzeichen von der Pflicht zur Anbringung einer Umweltplakette ausgenommen. Dadurch werden sowohl entsprechende Fahrzeughalter als auch die Verwaltung von bürokratischen Aufgaben und Kosten entlastet. Die Umweltstandards bezüglich der Luftqualität bleiben dabei unverändert.
Anhebung Wertgrenze für das vereinfachte Verfahren bei Modernisierungsmieterhöhung, § 559c BGB:
Vermietende sollen künftig bei Kosten für Modernisierungsmaßnahmen bis 20.000 Euro (derzeit 10.000 Euro) Mieterhöhungen nach einem vereinfachten Verfahren berechnen können. Durch die Möglichkeit, Mieterhöhungen künftig auch bei solchen Maßnahmen, deren Kosten zwischen 10 000 Euro und 20 000 Euro liegen, unbürokratischer zu berechnen, wird die Wirtschaft jährlich im Umfang von ca. sechs Mio. Euro entlastet.
Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren im Bereich der rechtsberatenden Berufe:
Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche kleinere Änderungen, mit denen Vereinfachungen für die Betroffenen geschaffen werden. Das (jeweils jährliche) Entlastungsvolumen für Wirtschaft und Verwaltung resultiert aus der Beschränkung der Bürgenhaftung der Berufskammern (etwa 500.000 Euro), der Streichung der Anzeigepflichten nach § 76e StBerG (etwa 300.000 Euro), der Streichung des Erfordernisses der Vorlage einer „amtlich beglaubigten" Abschrift für Syndikusrechtsanwälte in den §§ 46a, 46b BRAO (etwa 40.000 Euro) und der Einführung einer „Widerspruchslösung" für Unternehmer betreffend ein Tätigkeitsverbot im Sinne des § 42 BRAO (etwa 30.000 Euro).
Digitale Belegeinsicht der Betriebskostenabrechnung im Gewerberaummietrecht:
Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in § 556 Absatz 4 Satz 2 BGB für Vermieter von Wohnraum die Möglichkeit geschaffen, die der Betriebskostenabrechnung zu Grunde liegenden Belege dem Mieter elektronisch bereitzustellen. Diese Möglichkeit soll künftig auch ausdrücklich für Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume sowie für Mietverhältnisse nach § 578 Absatz 3 BGB gelten. Durch den Wegfall von Fahrten der Bürgerinnen und Bürger zur Belegeinsicht vor Ort beim Vermieter verringert sich der Erfüllungsaufwand. Zudem entfällt der Zeitaufwand eines gemeinsamen Termins, wodurch auch Vermietende entlastet werden.
Bürokratierückbau-Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der IED-Novelle umgesetzt werden:
Im Zuge der IED-Umsetzung werden immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren beschleunigt, insbesondere durch den Wechsel von G- zu V-Verfahren in der 4. BImSchV. Unter Ausnutzung zulässiger Spielräume des EU-Rechts für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden die Schwellenwerte für Vorhaben mit UVP-Pflicht angehoben. Daneben erfolgt ein Bürokratierückbau durch die vorgesehen Kapitellösung der TA-Luft. Diese strukturelle Anpassung vereinfacht und beschleunigt den Vollzug sowie die nationale Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen durch eine übersichtliche Bündelung der in diesem Bereich bestehenden Verwaltungsvorschriften. In dem Zusammenhang wird daran anknüpfend umgehend die Weiterentwicklung der Regelungen zu Tierhaltungsanlagen in der TA Luft eingeleitet.
UVPG-Anpassungsgesetz:
Der Gesetzentwurf verbessert die Online-Zugänglichkeit von Umweltdaten aus Ver-fahren mit UVP und trägt damit zur Digitalisierung sowie Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung bei. Zudem werden Bagatellschwellen für die Änderung bestimmter, dem Klimaschutz dienlicher Vorhaben eingeführt, unterhalb derer eine Freistellung von der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt.
Bürokratieentlastung im Strahlenschutz:
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes soll der Vollzug des Strahlenschutzrechts durch verstärkte Digitalisierung und Verfahrensvereinfachungen bei der behördlichen Vorabkontrolle deutlich entbürokratisiert werden. Das Rechtsetzungsverfahren soll 2026 auf den Weg gebracht werden.
Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe:
Wir planen, mit einer umfassenden Strukturreform Entbürokratisierung sowie effizien-tere und effektivere Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe zu schaffen.
Integration des Jahresberichts zur Situation unbegleiteter Minderjähriger in den Kinder- und Jugendbericht:
Die mit der jährliche Berichterstellung verbundenen Datenerhebungen verursachen erheblichen Aufwand insbesondere bei den kommunalen Jugendämtern, aber auch bei freien Trägern. Zukünftig wird der Bericht über die Situation unbegleiteter Minderjähriger zur umfangreichen Aufwandseinsparung sachgerecht in den Kinder- und Jugendbericht integriert werden.
Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung:
Mit dem Gesetz und einer begleitenden Verordnung wird der Apothekenbetrieb bürokratieärmer ausgestaltet, insbesondere durch einen Ausschluss von Null-Retaxationen aus formalen Gründen, Erleichterungen beim Austausch von Arzneimitteln sowie flexiblere Rahmenbedingungen für Personaleinsatz und Arzneimittelherstellung.
Innovationsfreiheitsgesetz:
Das Innovationsfreiheitsgesetz wird bürokratische Hürden in der Forschungsförderung abbauen, innovationsfreundlichere Rahmenbedingungen schaffen und Deutschland für den internationalen Wettbewerb stärken. Forschungsförderung wird damit einfacher, schneller und digitaler.
Wissenschaftsfreiheitsgesetz:
Die Flexibilisierung des Besserstellungsverbots für gemeinnützige Forschungseinrichtungen sorgt dafür, dass künftig weniger Einzelanträge gestellt und geprüft werden müssen, leistet also zugleich einen Beitrag zur Entbürokratisierung.
Aufhebung des Gesetzes über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen (Graduiertenförderungsgesetz):
In den 70iger Jahren wurde vom Bund ein verzinsliches Darlehen nach dem GFG sowie der dazugehörigen Graduiertenförderungsverordnung ausgezahlt. Die Einziehung der Darlehen wurde vom Bundesverwaltungsamt (BVA) übernommen. Seit dem 01.01.1984 wurden keine neuen Förderungen mehr bewilligt und nur noch bestehende Darlehen vom BVA eingezogen. Die Darlehenseinziehung dauerte bis in die jüngste Vergangenheit an. Da die Darlehenseinziehung nunmehr beendet ist, kann eine Aufhebung des Gesetzes und der Verordnung erfolgen und einen Beitrag zur Rechtsbereinigung leisten.
Aufhebung Hochschulrahmengesetz:
Mit der Föderalismusreform 2006 wurde die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes für das allg. Hochschulwesen abgeschafft. Seitdem haben die Länder das Recht, von den rahmenrechtlichen Vorgaben abweichende Bestimmungen vorzusehen (Art. 125a bzw. 125b Grundgesetz, GG); davon haben die Länder in ihren Landes-Hochschulgesetzen Gebrauch gemacht. Das HRG hat damit quasi keinen unmittelbaren materiellrechtlichen Anwendungsbereich mehr. Die Weiterentwicklung des Hochschulrechts findet seit der Föderalismusreform I ausschließlich auf Ebene der Landeshochschulgesetze statt. Angesichts der fehlenden Relevanz der verbliebenen Regelungen des HRG wäre die Aufhebung des Gesetzes ein sinnvoller Beitrag zur Rechtsbereinigung.
Reform der Notfallversorgung:
Durch Vernetzung von bisher weitgehend getrennt organisierten Bereichen und der Einführung eines telefonischen und videounterstützten Versorgungsangebotes in der Notfallversorgung werden für Bürgerinnen und Bürger verlässliche Angebote geschaffen, die unnötige Wege reduzieren und die Notaufnahmen der Krankenhäuser sowie den Rettungsdienst entlasten. Durch die Digitalisierung von Prozessen werden die Leistungserbringer in der Notfallrettung durch Wegfall von Formularen im Einzelfall entlastet.
Medizinregistergesetz:
Das geplante Medizinregistergesetz soll Erleichterungen bei der Erhebung und Nutzung von Daten aus Medizinregistern schaffen. So können bessere Erkenntnisse zu bestimmten Krankheiten, ihren Verläufen und Behandlungen gewonnen und gleichzeitig die Bürokratieaufwände bei allen Beteiligten gesenkt werden.
Vereinfachungen im Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) und in weiteren Regelungen
Durch untergesetzliche und gesetzliche Änderungen, u.a. zur Reduzierung der gesetzlichen Pflichtablieferung bei der Deutschen Nationalbibliothek (von zwei auf ein Exemplar), werden wir auch zur Entlastung der Verlagswirtschaft beitragen.
4. Bürokratierückbau auf EU-Ebene
Die Bundesregierung wird in allen relevanten EU-Gremien (z. B. Ratsarbeitsgruppen, Komitologieausschüsse, Expertengruppen) eine proaktive Rolle einnehmen, um unnötigen bürokratischen Mehraufwand frühzeitig zu vermeiden und sich unter Wahrung politischer Ziele und relevanter Standards systematisch für den Rückbau von unnötiger Bürokratie in allen EU-Dossiers einzusetzen. Ziel ist ein Kulturwandel auf EU- Ebene im Bereich des Abbaus unnötiger Bürokratie mit Forderungen nach geeigneten Initiativen (u.a. Omnibus Legislativpaketen) über die gesamte Amtszeit der EU-Kommission hinweg, einer systematischen Überprüfung des EU-Acquis auf substanzielle Vereinfachungen, der zügigen Vorlage der weiteren Omnibus-Pakete sowie der Aufforderung an alle im EU-Gesetzgebungsprozess beteiligten Akteure, unnötige Bürokratie abzubauen und auch deren Aufbau zu vermeiden.
Wir rufen die EU-Kommission auf, bis Jahresende eine systematische Überprüfung des EU Acquis vorzunehmen und weitere Vorschläge zu unterbreiten, wie unnötige Bürokratie zurückgebaut werden kann. Wir fordern die EU-Kommission auf, die Mitgliedstaaten systematisch und umfassend in die Dialogverfahren mit den Stakeholdern einzubinden.
Für weitere konkrete Eckpunkte, die gegenüber der EU-Kommission zum Bürokratierückbau auf EU-Ebene eingebracht werden sollen, verständigt sich die Bundesregierung bis Ende des ersten Quartals 2026.
Legislative Vereinfachungspakete, insb. Omnibus-Verfahren
Wir unterstützen die EU-Kommission beim ambitionierten Bürokratierückbau unter Wahrung politischer Ziele und relevanter Standards unter anderem im Rahmen der Omnibus-Verfahren. Hauptziel der Omnibus-Vereinfachungspakete ist die kritische Überprüfung aktueller EU-Rechtssetzung zum Rückbau von Verwaltungsvorschriften und Berichtspflichten für Unternehmen in der EU. Hierbei sollen insbesondere Kosten und Berichtspflichten um mindestens 25 % für alle Unternehmen und um mindestens 35 % für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 2030 gesenkt werden. Seit Februar 2025 hat die KOM sechs Omnibus-Legislativpakete vorgelegt: Omnibus I (Vereinfachung/Reduktion von Nachhaltigkeitsberichtspflichten incl. CSDDD, CSRD, CBAM), Omnibus II (Vereinfachungen InvestEU), Omnibus III (Landwirtschaft/GAP), Omnibus IV (Small-Mid-Caps Definition, Digitalisierung, gemeinsame Spezifiaktionen), Omnibus V (Verteidigung) und Omnibus VI (Chemikalienrecht). Die Bundesregierung setzt sich für ambitionierte Vorschläge im Rahmen der zukünftigen Omnibus-Legislativpakete der EU-Kommission ein.
EU-Beschleunigungsagenda
Notwendig ist eine grundsätzliche Überarbeitung von Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- und des (Verwaltungs-)Verfahrensrechts. Wir werden eine europäische Initiative zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung starten, damit Infrastrukturprojekte schneller und rechtssicher umgesetzt und bürokratische Hürden abgebaut werden.
Einführung der „One-in-two-out“-Regel (OITO-Regel) auf EU-Ebene
Die Bundesregierung strebt auf europäischer Ebene die Einführung der „One in, two out“-Regel ein: für jede neue Regelung mit Belastung („In“) sollen in doppeltem Umfang Entlastungen („Out“) geschaffen werden.
Reduzierung von EU-Durchführungsrecht
Wir schaffen Transparenz beim Regulierungsauftrag und wollen die Anzahl der Rechtsakte im Durchführungsrecht reduzieren (derzeit rund 6.500). So entstehen Freiräume für Unternehmen und Bürger, wir verringern Rechtsbefolgungspflichten und die Gesetzgebung konzentriert sich auf das Wesentliche.
Transparenz und Priorisierung von Delegierten Rechtsakten und Umsetzungsrechtsakten
Wir setzen uns bei der EU-Kommission für mehr Transparenz und Priorisierung über geplante und bevorstehende delegierte Rechtsakte und Umsetzungsrechtsakte (Tertiärrechtsakte) ein und fordern, die Anzahl neuer Ermächtigungen für Tertiärrechtsakte deutlich zu reduzieren. So können sich die Ko-Gesetzgeber und insb. die EU-Kommission darauf konzentrieren, dass sich die Durchführung von EU-Recht auf das unbedingt Notwendige beschränkt und das Betriebsumfeld für Unternehmen möglichst harmonisiert wird.
1:1 Umsetzung von EU-Recht
EU-Recht wird ohne bürokratische Übererfüllung umgesetzt.
Harmonisierung von EU-Bestandsrecht
Herstellung von Synergien und Interoperabilität mit bestehenden EU-Plattformen (zum Beispiel „Your Europe Portal“, „Interoperable Europe Portal“) und Lösungen (zum Beispiel EUDI-Wallet, EU-OOTS).