Die Beauftragten der Bundesregierung, die Bundesbeauftragten sowie die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Bundesregierung werden durch Kabinettbeschluss oder Organisationserlass des Bundeskanzlers bestellt, sofern die betreffende Funktion nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie sind bei allen Vorhaben, die ihre Aufgaben berühren, frühzeitig zu beteiligen und unterstützen die Bundesministerien in unabhängiger und beratender Form. Eine Liste dieser Beauftragten wird beim BMDS geführt.