Die Beauftragten der Bundesregierung werden vom Bundeskanzler und die Bundesbeauftragten von den Bundesministern und Bundesministerinnen ernannt. Sie unterstützen in unabhängiger und beratender Form und sind nicht in die Hierarchie der Verwaltung eingegliedert. Nach § 21 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind sie bei allen Vorhaben, die ihre Aufgaben berühren, frühzeitig zu beteiligen. Das BMDS führt gemäß §21 Absatz 3 die Liste der Beauftragten der Bundesregierung mit Kontaktmöglichkeiten.