Zum Inhalt springen
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland

IT-Zustimmungsvorbehalt für die Bundesverwaltung

IT-Ausgaben auf dem Prüfstand

Starkes Instrument für die IT-Steuerung des Bundes: Der Zustimmungsvorbehalt zielt grundsätzlich darauf ab, wesentliche IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung besser zu identifizieren und diese effektiver und effizienter einzusetzen.

Der IT‑Zustimmungsvorbehalt des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ist ein wesentliches Instrument für eine zentrale und strategische Steuerung der IT des Bundes. Dem Zustimmungsvorbehalt des BMDS unterliegen - mit bereichsspezifischen Ausnahmen - alle wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung.

Ziele und Nutzen

Der IT-Zustimmungsvorbehalt soll sicherstellen, dass IT‑Mittel der unmittelbaren Bundesverwaltung effektiver und effizienter eingesetzt werden. Dadurch sollen Redundanzen vermieden, einheitliche Standards und Plattformen ressortübergreifend genutzt und IT‑Kosten messbar gesenkt werden. So erhöht das Instrument die Transparenz zu IT-Ausgaben des Bundes, über ressortübergreifende IT-Vorhaben und stärkt die zentrale Steuerungs- und Koordinierungsfähigkeit. Durch die frühzeitige Einbindung der Ressorts können strategische Prioritäten des BMDS, IT-Architekturvorgaben und Sicherheitsanforderungen verbindlich berücksichtigt werden und die Umsetzung von bedarfsgerechten IT-Lösungen gefördert werden.

Der IT-Zustimmungsvorbehalt unterstützt so insgesamt die Erreichung der digitalpolitischen Ziele der Bundesregierung, einen handlungsfähigen Staat und eine solide Haushaltspolitik.

Wesentliche IT-Ausgaben

Die Definitionshoheit über das, was wesentliche IT des Bundes und damit Gegenstand des Vorbehaltes ist, obliegt ressortübergreifend dem BMDS.

Der Zustimmungsvorbehalt des BMDS greift bei wesentlichen IT-Ausgaben. Dazu zählen Ausgaben für Vorhaben zu Informations- und Digitalisierungstechnologien, die entweder:

  • einen Schwellenwert von 500.000 € in einem Haushaltsjahr oder Gesamtvolumen von 3 Mio. € überschreiten, oder
  • strategischen Aufgaben dienen.

Abgrenzung zur IT-Rahmenplanung

Im Wege der IT-Rahmenplanung der Bundesbehörden werden IT-Vorhaben und zugehörige Haushaltsmittel geplant. Die daraus resultierenden IT-Rahmenkonzepte sind Handlungsgrundlage für die Veranschlagung von IT-Haushaltsmitteln. Bei der Ausübung des IT-Zustimmungsvorbehalts des BMDS werden auf Grundlage von IT-Rahmenkonzepten wesentliche IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung identifiziert und geprüft. Dies unterstützt eine zentrale und strategische Steuerungswirkung für die IT des Bundes. 

Rechtlicher Rahmen

Wesentliche Handlungsgrundlagen sind der Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 06. Mai 2025 (siehe Kapitel XIII) und die daraus resultierende Vereinbarung zwischen dem Bundeskanzleramt (BKAmt), dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem BMDS (nicht barrierefrei) [PDF, 589 KB] .

Der IT-Zustimmungsvorbehalt betrifft grundsätzlich alle Bundesministerien einschließlich ihrer nachgeordneten Dienststellen in der unmittelbaren Bundesverwaltung wie auch nicht-ministerielle oberste Bundesbehörden, bspw. das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) oder den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Ausgenommen sind der Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), die Sicherheits- und Polizeiaufgaben im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI), der Bundesnachrichtendienst (BND) sowie die Steuerverwaltung im Geschäftsbereich des BMF. 

Der Prozess

Erfassung von Bedarfen

IT-Vorhaben entstehen in den Ressorts aus unterschiedlichen Anlässen wie u. a. gesetzlichen Anforderungen, politischen Vorhaben und Modernisierungsbedarfen. Die Ressorts sind verpflichtet, ihre Vorhaben rechtzeitig – mindestens 28 Tage vor der geplanten Haushaltsanmeldung – in einem zentralen System zu erfassen. Dies gewährleistet eine einheitliche und vollständige Übersicht über alle geplanten IT-Ausgaben des Bundes.

Prüfung

Diese Dokumentation bildet die Grundlage für die nachfolgende Prüfkategorie-Einstufung. Das BMDS führt eine fachliche Bewertung durch und prüft Aspekte wie Wirtschaftlichkeit, IT-Sicherheit und Übereinstimmung mit der IT-Strategie des Bundes. Für alle IT-Vorhaben gilt: Erteilt das BMDS innerhalb von 28 Tagen kein Prüfergebnis, macht das BMDS nicht Gebrauch von seinem Zustimmungsvorbehalt und das Ressort kann das IT-Vorhaben umsetzen.

Haushaltsanmeldung und Durchführung

Bei der Haushaltsanmeldung versichern die Beauftragten für den Haushalt der Ressorts dem BMF gegenüber, dass alle IT-Vorhaben rechtzeitig dem BMDS vorgelegt wurden und keine Ablehnung des BMDS zu dem geplanten IT-Vorhaben vorliegt bzw. Auflagen oder Hinweise des BMDS eingehalten werden. Dieser Schritt stellt die formelle Verbindung zwischen dem Zustimmungsvorbehalt des BMDS und dem Haushaltsverfahren dar. Die Ressorts dokumentieren damit, dass alle erforderlichen Prüfungen abgeschlossen sind und die IT-Vorhaben für die Haushaltsaufstellung freigegeben werden können.

Bei der Durchführung von Beschaffungen, Ausschreibungen und allen IT-Vorhaben, bei denen wesentliche IT-Ausgaben anfallen, ist sicherzustellen, dass diese Vorhaben im System ITR4Web 2.0 eingetragen sind und kein Veto des BMDS vorliegt. Etwaige Auflagen oder Hinweise des BMDS sind zu berücksichtigen. 

Cookies