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Gremienbesetzung im BMDS

gemäß § 5 Bundesgremienbesetzungsgesetz

Nach § 1 Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) hat sich der Bund die paritätische Vertretung von Frauen und Männern in Gremien zum Ziel gesetzt, soweit der Bund Mitglieder für diese bestimmen kann. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) unterstützt das gesetzliche Ziel einer paritätischen Teilhabe von Frauen und Männern an den Gremienbesetzungen des Bundes.

Aufsichtsgremien sind Aufsichts- und Verwaltungsräte sowie vergleichbare Aufsicht führende Organe ungeachtet ihrer Bezeichnung und Rechtsgrundlage, auch wenn deren Mitglieder durch Wahl bestimmt werden, § 3 Nr. 1 BGremBG. Wesentliche Gremien sind solche, bei denen die Bundesregierung als Gesamtheit die Mitgliedschaft eines Mitglieds zu beschließen oder zur Kenntnis zu nehmen hat oder solche die wegen ihrer „besonderen tatsächlichen, wissenschaftlichen oder zukunftsrelevanten Bedeutung“ als wesentliche Gremien bestimmt worden sind, § 3 Nr. 2 BGremBG.

Das Bundesgremienbesetzungsgesetz verpflichtet alle Ressorts, auf ihrer Internetseite eine Aufstellung über ihre Aufsichts- und wesentlichen Gremien sowie über die Anzahl der durch den Bund zu bestimmenden Mitglieder zu veröffentlichen (§ 5 Abs. 2 Bundesgremienbesetzungsgesetz; BGremBG). Der Übersicht kann auch entnommen werden, wie viele Frauen und Männer der Bund in diesen Gremien als Mitglieder bestimmt hat.

Aufsichtsgremien nach § 3 Nummer 1 BGremBG

Stand: 31. Dezember 2025

       Veränderung der Zahl der vom Bund zu bestimmenden Mitglieder im Vergleich zum Vorjahresstichtag 
Lfd. Nr.Name des AufsichtsgremiumsFrauenMännerGesamtzahl Frauen und MännerZahl der vom Bund zu bestimmenden Mitglieder1FrauenMännerFrauen und MännerZahl der vom Bund zu bestimmenden Mitglieder2
1Aufsichtsrat der ZenDiS GmbH2244    
2Aufsichtsrat der Sovereign Tech Agency GmbH 
(neues Gremium, erstmalige Besetzung steht noch aus; Sovereign Tech Agency ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Bundesagentur für Sprunginnovationen - SPRIND GmbH)
  03    
3Aufsichtsrat der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH2245-1   
4Aufsichtsrat DigitalService GmbH1344    

Wesentliche Gremien nach § 3 Nummer 2 BGremBG

Stand: 31. Dezember 2025

       Veränderung der Zahl der durch den Bund zu bestimmenden Mitglieder im Vergleich zum Vorjahresstichtag 
Lfd. Nr.Name des wesentlichen GremiumsFrauenMännerGesamtzahl Frauen und MännerZahl der vom Bund zu bestimmenden Mitglieder1FrauenMännerGesamtzahl Frauen und MännerZahl der vom Bund zu bestimmenden Mitglieder2
1IT-Planungsrat1 111-10 
2Nationaler Normenkontrollrat (NKR)641010  0 

Erläuterungen: 

1 Unterschied zur vorherigen Spalte “Gesamtzahl Frauen und Männer” sind unbesetzte Plätze oder Mitglieder mit Geschlechtseintrag divers oder ohne Angabe.

2 Unterschied zur vorherigen Spalte “Frauen und Männer” sind unbesetzte Plätze oder Mitglieder mit Geschlechtseintrag divers oder ohne Angabe.

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