Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) wird innovationsfreundlich und zugleich verantwortungsvoll ermöglicht. Mit dem deutschen Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung der EU schaffen wir den Rechtsrahmen zum sicheren Einsatz von KI in Wirtschaft und Gesellschaft.

Innovationsfreundlicher und bürokratiearmer Rahmen für Künstliche Intelligenz
Schlanke Umsetzung der KI-Verordnung der EU
Innovationsoffene Umsetzung und schlanke Aufsicht
Mit dem „KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG)“ hat das Kabinett am 11. Februar 2026 die Durchführung der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Deutschland geregelt. Mit dem KI-MIG wollen wir die nationale Umsetzung der KI-Verordnung so innovationsfreundlich und die Aufsicht darüber so schlank und bürokratiearm wie möglich gestalten.
One-Stop-Shop
Eine zentrale Rolle bei der Aufsichtsstruktur kommt dabei der Bundesnetzagentuar (BNetzA) als zentrales Koordinierungs- und Kompetenzzentrum sowie Innovationsförderer zu. Für eine schlanke und einheitliche Aufsicht sollen beispielsweise bestehende Aufsichtsbehörden in spezifischen Produktbereichen wie bei Maschinen und Medizinprodukten in die KI-Aufsicht eingebunden werden. Das Ziel ist es, Unternehmen nur einen zentralen behördlichen Ansprechpartner (One-Stop-Shop) bei der Marktaufsicht zu bieten.
Bereits jetzt gibt es den KI-Service-Desk, eine zentrale KI-Servicestelle bei der BNetzA, welche bei der Umsetzung der Anforderungen unterstützt und damit Innovationen fördert. Mit den KI-Reallaboren gibt es ein weiteres wichtiges Instrument, um Innovationen zu beschleunigen.
Aktiv auch in der EU
Auch auf EU-Ebene setzen wir uns uns aktiv in einer Vielzahl laufender Prozesse für eine innovationsfreundliche Ausgestaltung und Durchführung der KI-Verordnung ein, insbesondere was Leitlinien, Praxisleitfäden und EU-Durchführungsakte betrifft. Zentrale Behörde der EU für die Durchführung der KI-Verordnung ist das AI Office, welches die Marktaufsicht koordiniert, Hochrisikosysteme überwacht und Leitlinien erstellt. Zudem kann es bei Verstößen gegen die KI-Verordnung Sanktionen verhängen. Das AI Office arbeitet eng mit dem AI Board, dem europäischen KI-Gremium, in welchem die Mitgliedsstaten vertreten sind, zusammen.
Wir schaffen die Grundlagen
Die europäische KI-Verordnung (AI Act)
Mit dem Inkrafttreten der KI-Verordnung am 1. August 2024 wurden EU-weit die Regeln für die Inbetriebnahme und den Einsatz von KI-Systemen durch private und staatliche Akteure – mit Ausnahme der Bereiche Verteidigung und nationale Sicherheit – harmonisiert. Die Verordnung ist als Produktsicherheitsvorschrift konzipiert, gilt sektorübergreifend und verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Das bedeutet, dass bei Hochrisiko-KI-Systemen stärker eingegriffen und reguliert wird als bei KI-Anwendungen mit einem niedrigeren Risiko.
Grundsätzlich findet sie erst nach einer Übergangszeit von 24 bzw. 36 Monaten, das heißt zum 1. August 2026 bzw. 2027 Anwendung. Einige Vorschriften gelten aber bereits: KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko sind bereits seit dem 2. Februar 2025 verboten. Vorschriften zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (gpAI-Modelle) greifen seit dem 2. August 2025. 36 Monate nach Inkrafttreten, also ab dem 2. August 2027, gelten dann die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Anhang I der KI-VO.
KI als große Chance
Unser Ziel ist eine innovationsfreundliche und wirtschaftsnahe Durchführung – sowohl auf nationaler Ebene als auch auf EU-Ebene. Dadurch sorgen wir dafür, dass KI kontrollierbar und vertrauenswürdig bleiben kann und als Helfer in Wirtschaft und Gesellschaft eine große Chance für Wachstum bietet und Mehrwerte schafft.