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Die Digitale Dachmarke für Deutschland

Bessere Erkennbarkeit staatlicher Angebote von Bund, Ländern, Kommunen im Internet durch einheitliche Vertrauensanker

Mit der Digitalen Dachmarke gibt es seit 2024 ein freiwilliges Angebot von Kennzeichnungselementen, welches überall dort eingesetzt werden kann, wo bisher keine staatliche Kennzeichnung als Vertrauensanker vorliegt. Angewendet werden kann die Dachmarke von Bund, Ländern und Kommunen.

Bedarf: Eine übergeordnete staatliche Dachmarke schließt Lücken und schützt vor Desinformation

In der Vergangenheit fehlte es an einem einheitlichen „Look & Feel“, wenn Bund, Länder und Kommunen übergreifende Angebote für Bürgerinnen und Bürger entwickelt haben. Es zeigte sich zum Beispiel bei übergreifenden Vorhaben wie dem Deutschlandticket oder bei digitalisierten Verwaltungsleistungen (BAföG, Elterngeld etc.), dass für diese Angebote jeweils eigene gestalterische Lösungen gefunden werden mussten – aus wirtschaftlicher und ressourcentechnischer Sicht keine optimale Lösung.

Für Bürgerinnen und Bürger, die diese Angebote nutzen, gab es bisher keine erkennbare, vertrauenswürdige Systematik. Dies lockte, wie bei der Energiepreispauschale für Studierende, Trittbrettfahrer auf den Plan, die diese Lücke ausnutzten. Dieser Aspekt ist besonders unter dem Gesichtspunkt der steigenden Gefahren durch Desinformationen, Manipulationen und Fake News relevant. So zeigt zum Beispiel der D21-Digital-Index 2023/2024 der Initiative D21 einen akuten Handlungsbedarf: 62% der Bürgerinnen und Bürger seien demnach bereits in Berührung mit Desinformationen im Internet gekommen.

Das Kennzeichnungssystem der Digitalen Dachmarke bietet Bund, Ländern und Kommunen ein flexibles Angebot, leicht wiedererkennbare Elemente in ihre Web-Angebote zu integrieren und somit einen Vertrauensanker und eine Art Sicherheitssiegel für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Zum Konzept der Digitalen Dachmarke

Ein modulares Kennzeichnungssystem mit vier Elementen

Die Digitale Dachmarke besteht aus vier Elementen, die modular und freiwillig eingesetzt werden können: Kopfzeile, Domain-Name, Bildzeichen und Designsystem.

  • 1. Kopfzeile

    Mit der Kopfzeile wird ein Vertrauensanker geschaffen, der in Anlehnung an die Kopfzeile der EU-Websites gestaltet ist. Es handelt sich dabei um ein schmales Banner, das im Kopfbereich der digitalen Auftritte von Behörden, Onlinediensten, Serviceportalen etc. eingesetzt wird und diese auf den ersten Blick und eindeutig für die Bürgerinnen und Bürger als offizielles Angebot kennzeichnet.

  • 2. Domain-Name

    Für staatliche Angebote im Internet steht der einheitliche Domain-Name gov.de zur Verfügung, der eine eindeutige Zuordnung von Web-Angeboten zu öffentlichen Stellen in Deutschland gewährleistet. Angelehnt ist diese Lösung an die überwiegende Mehrheit europäischer Staaten, die bereits eine klar erkennbare Domain-Endung für Angebote der öffentlichen Verwaltung eingeführt haben (z. B. gov.uk in Großbritannien, gouv.fr in Frankreich oder gv.at in Österreich).

  • 3. Bildzeichen

    Das Bildzeichen, eine moderne Interpretation des Bundesadlers, hat die Funktion eines „Qualitätssiegels“ und kann als wiedererkennbare Absenderkennzeichnung bei übergreifenden Angeboten genutzt werden. In seiner schwarz-rot-goldenen Farbgebung und der hoheitlichen Anmutung verkörpert das Bildzeichen zweifelsfrei den deutschen Staat und ist ein unverkennbares Symbol. Es ist aus 16 einzelnen Elementen zusammengesetzt und unterstreicht so den föderalen Aspekt des Vorhabens.

  • 4. Designsystem

    Das Designsystem KERN bietet einen modularen Baukasten bestehend aus:

    • Komponenten (z. B. Buttons, Eingabefelder, Menüleisten etc.),
    • Styleguides (z. B. Farben, Schriftarten etc.) und
    • Anwendungsbeispielen.

    Die Bausteine werden Open Source als UI-Kit (User-Interface-Bausatz) für Designer und als Komponentenbibliothek (Webcomponents) für die Entwicklung angeboten. Sie sind aus konkreten Anwendungsfällen (EfA-Online-Dienste, Serviceportale etc.) abgeleitet und der Katalog wird kontinuierlich erweitert. Um eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung zu gewährleisten, arbeitet KERN mit einer großen Community aus dem Verwaltungsbereich zusammen.

Freiwilligkeit der Angebote

Die Anwendung der einzelnen Kennzeichnungselemente ist freiwillig und berührt die gestalterische Identität von Bund, Ländern und Kommunen nicht. Bei der Idee einer übergreifenden Marke geht es nicht darum, einzelne Auftritte aufzulösen, sondern ein ergänzendes Angebot zu schaffen - eine visuelle Basis für den gemeinsamen Auftritt mehrerer staatlicher Institutionen. Damit wird eine aktuell bestehende Lücke geschlossen.

Die Wirkung der Digitalen Dachmarke anhand von Beispielen

Im Dezember 2024 ist die Digitale Dachmarke in die Pilotierung gestartet. Beim Pilotstart nehmen erste Websites verschiedener föderaler Ebenen teil und setzen erste Kennzeichnungselemente um. In dem Entwicklungsprozess werden die Dachmarken-Elemente laufend optimiert. Die während dieser Pilotphase gesammelten Erkenntnisse sollen bei der späteren Umstellung von weiteren Websites helfen und auch in ein verbindliches Regelwerk einfließen. Anhand folgender Beispiele können Sie sich ein erstes Bild der Wirkung der Digitalen Dachmarke machen:

Zudem wird das Bundesportal mit seinen fast 200 Antragsverfahren in Kürze unter portal.gov.de verfügbar sein.

Beantragung der Digitalen Dachmarke

Sie wollen die Digitale Dachmarke für Ihre Behörde beantragen? Melden Sie sich hierfür gerne bei den folgenden Adressen:

Zur besseren Planung bitten wir Sie, folgende Daten Ihrem Antrag beizufügen:

  • URL des bestehenden oder geplanten Online-Auftritts
  • Angabe, welche der vier Kennzeichnungselemente Sie verwenden wollen
  • Kontaktperson

Zur Genese der Digitalen Dachmarke

Den Grundstein für die Digitale Dachmarke legte die Ministerpräsidentenkonferenz, als Bund und Länder im Juli 2023 mit der Entwicklung eines Konzepts beauftragt wurden. Mit der obersten Prämisse Nutzerorientierung wurde die Erarbeitung von Anbeginn durch Fokusgruppendiskussionen und eine deutschlandweite Online-Befragung begleitet, deren Ergebnisse die Konzeption maßgeblich bestimmt haben. Bei seiner 43. Sitzung im März 2024 beschloss der IT-Planungsrat dieses Konzept, im Dezember 2024 startete die Pilotierung mit ersten „Go Lives“. Aktuell läuft der Aufbau einer eigenen Geschäftsstelle, die sich um Vergabe und Weiterentwicklung kümmert und derzeit vom DigitalService des Bundes betreut wird.