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Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland

Die Digitale Dachmarke für Deutschland

Bessere Erkennbarkeit staatlicher Angebote von Bund, Ländern und Kommunen im Internet

Mit der Digitalen Dachmarke gibt es seit 2024 ein freiwilliges Angebot von Kennzeichnungselementen, welches überall dort eingesetzt werden kann, wo bisher keine staatliche Kennzeichnung als Vertrauensanker vorliegt. Angewendet werden kann die Dachmarke von Bund, Ländern und Kommunen.

Zur Webseite:

Digitale Dachmarke

Bedarf: Eine übergeordnete staatliche Dachmarke schließt Lücken und schützt vor Desinformation

In der Vergangenheit fehlte es an einem einheitlichen „Look & Feel“, wenn Bund, Länder und Kommunen übergreifende Angebote für die Menschen in Deutschland entwickelt haben. Es zeigte sich zum Beispiel bei übergreifenden Vorhaben wie dem Deutschlandticket oder bei digitalisierten Verwaltungsleistungen (BAföG, Elterngeld etc.), dass für diese Angebote jeweils eigene gestalterische Lösungen gefunden werden mussten – aus wirtschaftlicher und ressourcentechnischer Sicht keine optimale Lösung.

Für die Menschen, die diese Angebote nutzen, gab es bisher keine erkennbare, vertrauenswürdige Systematik. Dies lockte, wie bei der Energiepreispauschale für Studierende, Trittbrettfahrer auf den Plan, die diese Lücke ausnutzten. Dieser Aspekt ist besonders unter dem Gesichtspunkt der steigenden Gefahren durch Desinformationen, Manipulationen und Fake News relevant. So zeigt zum Beispiel der D21-Digital-Index 2023/2024 der Initiative D21 einen akuten Handlungsbedarf: 62% der Bürgerinnen und Bürger seien demnach bereits in Berührung mit Desinformationen im Internet gekommen.

Das Kennzeichnungssystem der Digitalen Dachmarke bietet Bund, Ländern und Kommunen ein flexibles Angebot, leicht wiedererkennbare Elemente in ihre Web-Angebote zu integrieren und somit einen Vertrauensanker und eine Art Sicherheitssiegel zu schaffen.

Ein modulares Kennzeichnungssystem mit vier Elementen

Die Digitale Dachmarke besteht aus vier Elementen, die modular und freiwillig eingesetzt werden können: Kopfzeile, Domain-Name, Bildwortmarke und Designsystem.

  • 1. Kopfzeile

    Mit der Kopfzeile wird ein Vertrauensanker geschaffen, der in Anlehnung an die Kopfzeile der EU-Websites gestaltet ist. Es handelt sich dabei um einen schmalen Banner, der im Kopfbereich der digitalen Auftritte von Behörden, Onlinediensten, Serviceportalen etc. eingesetzt wird und diese auf den ersten Blick und eindeutig als offizielles Angebot kennzeichnet.

  • 2. Domain-Name

    Für staatliche Angebote im Internet steht der einheitliche Domain-Name gov.de zur Verfügung, der eine eindeutige Zuordnung von Web-Angeboten zu öffentlichen Stellen in Deutschland gewährleistet. Angelehnt ist diese Lösung an die überwiegende Mehrheit europäischer Staaten, die bereits eine klar erkennbare Domain-Endung für Angebote der öffentlichen Verwaltung eingeführt haben wie beispielsweise gov.uk in Großbritannien, gouv.fr in Frankreich oder gv.at in Österreich.

  • 3. Bildwortmarke

    Die Bildwortmarke, eine moderne Interpretation des Bundesadlers, hat die Funktion eines „Qualitätssiegels“ und kann als wiedererkennbare Absenderkennzeichnung bei übergreifenden Angeboten genutzt werden. In ihrer schwarz-rot-goldenen Farbgebung und der hoheitlichen Anmutung verkörpert die Bildwortmarke zweifelsfrei den deutschen Staat und ist ein unverkennbares Symbol. Sie ist aus 16 einzelnen Elementen zusammengesetzt und unterstreicht so den föderalen Aspekt des Vorhabens.