Die Gigabit-Infrastrukturverordnung der EU (Gigabit Infrastructure Act, GIA) tritt ab dem 12. November 2025 in mehreren Stufen in Kraft. Der GIA gilt dann unmittelbar und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden, wie es bei einer EU-Richtlinie der Fall wäre. Gleichwohl sind Anpassungen im nationalen Recht erforderlich, um rechtliche Widersprüche zum EU-Recht aufzulösen und den GIA zu konkretisieren und zu ergänzen. Solange das nationale Recht nicht angepasst ist und der GIA bereits gilt, besteht die Herausforderung, die Regelungen richtig anzuwenden. Hierbei sollen die FAQ und die Übersichten zu TKG/GIA unterstützen.
Die FAQ und die Übersichten zu TKG/GIA werden regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben, es handelt sich folglich um dynamische Dokumente. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen dem Anwender lediglich eine Hilfestellung bieten. Sie spiegeln lediglich die Rechtsauffassung des BMDS wider. Eine abweichende Auslegung durch die Bundesnetzagentur, die EU-Kommission und den EuGH kann nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere ersetzen sie keine Rechtsberatung und sind rechtlich nicht verbindlich.
