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FAQ für Skizzeneinreicher

BMDS-Fördermaßnahme „Digital-Tech-to-Product“

Sie wollen Ihr Innovationsprojekt einreichen? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Förderrichtlinie “Digital-Tech-to-Product”!

1. Was ist das Ziel von „Digital-Tech-to-Product“?

1. Was ist das Ziel von „Digital-Tech-to-Product“?

Mit dem Förderprogramm sollen die digitale Souveränität und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gestärkt werden. Gefördert werden produktorientierte Innovationsprojekte im Bereich digitaler Technologien, die kritische technologische Abhängigkeiten von außereuropäischen Unternehmenslösungen reduzieren, europäische Wertschöpfung begünstigen und digitale Technologien bis zur vorkommerziellen Marktreife weiterentwickeln.

Im Mittelpunkt stehen marktorientierte digitale Produktlösungen und Dienstleistungen mit klar erkennbarem wirtschaftlichem Verwertungspotenzial und nachgewiesenem Nutzerbedarf. Die Förderung soll insbesondere dazu beitragen, dass aus technologischer Stärke schneller marktfähige und skalierbare digitale Innovationen entstehen.

2. Was bedeutet digitale Souveränität im Rahmen der Förderung?

2. Was bedeutet digitale Souveränität im Rahmen der Förderung?

Digitale Souveränität bezeichnet die Fähigkeit, digitale Technologien und Infrastrukturen unabhängig, selbstbestimmt und sicher zu entwickeln, bereitzustellen, zu nutzen, anzupassen, weiterzuentwickeln und zu kontrollieren.

Für die Projektskizze ist es daher besonders wichtig darzustellen, wie das Vorhaben beispielsweise:

  • die Kontrolle über sensible Daten stärkt,
  • kritische Anbieter-, Technologie- oder Rechtsabhängigkeiten reduziert,
  • Interoperabilität und offene Schnittstellen ermöglicht bzw. ausbaut,
  • Wechsel- und Exit-Fähigkeit schafft,
  • Sicherheit, Resilienz und Beherrschbarkeit des Produkts verbessert,
  • Lock-in-Effekte vermeidet oder verringert.

Entscheidend ist, welche Abhängigkeiten im konkreten Anwendungsbereich kritisch sind und wie das Projekt diese reduziert oder beherrschbar macht.

3. Welche Projekte werden grundsätzlich gefördert?

3. Welche Projekte werden grundsätzlich gefördert?

Gefördert werden produktorientierte Innovationsprojekte im Bereich digitaler Technologien. Damit ein Projekt förderfähig ist, muss es in seinem Plan signifikante Aktivitäten aus allen Aktivitäten-Bereichen berücksichtigen – jeweils angepasst an das aktuelle Entwicklungsstadium:

  • Technologieentwicklung, 
  • Markt- und Nutzerorientierung, 
  • Geschäftsmodellvalidierung, Skalierung, Verwertung sowie
  • Stärkung der individuellen digitalen und technologischen Souveränität.

Projektskizzen sind für Einzel- oder Verbundvorhaben hauptsächlich der experimentellen Entwicklung und nur in Ausnahmefällen auch der industriellen Forschung zuzuordnen.

Der Schwerpunkt liegt damit auf Vorhaben, welche ihre digitale Lösung nach erfolgreicher Technologiedemonstration in Einsatzumgebung, etwa ab TRL6 (Technology Readiness Level), bis zur vorkommerziellen Marktreife, also bis TRL 8, weiterentwickeln.

Nachgeordnet können auch Projekte nach dem Proof of Concept, etwa ab TRL 4 bis 5, gefördert werden, sofern sie die Anforderungen der Förderrichtlinie und des jeweiligen Förderaufrufs erfüllen.

4. Welche thematischen Schwerpunkte gelten?

4. Welche thematischen Schwerpunkte gelten?

Die Förderrichtlinie ist grundsätzlich offen hinsichtlich der anzuwendenden digitalen Technologie sowie der Felder oder Branchen, in denen die Innovationen eingesetzt werden sollen. Konkretisierungen erfolgen in den jeweiligen Förderaufrufen.

Der 1. Förderaufruf nennt vier thematische Schwerpunkte, denen Projektskizzen insbesondere, aber nicht ausschließlich, zugeordnet werden können:

  • Künstliche Intelligenz und KI-basierte Lösungen: Beispiele sind technologieagnostische KI-Anwendungen, offene Foundation Models, domänenübergreifende KI-Produktentwicklungen, Open-Source- und Open-Model-Ansätze sowie spezialisierte KI-Anwendungen für konkrete Branchen.
  • Datenökosysteme: Gefördert werden Produktentwicklungen, die souveränes Datenteilen ermöglichen, bestehende Datenraum- oder Datenökosysteminitiativen in marktfähige Produkte überführen oder datenraumübergreifenden Nutzen schaffen.
  • Cybersicherheit und Kryptografie: Beispiele sind Post-Quanten-Kryptografie, hardwarebasierte Cybersicherheit, SOC- und SIEM-Lösungen, Intrusion Detection, Schwachstellenerkennung, sichere Softwareentwicklung, Zero Trust, Security by Design und Schutz vor Angriffen auf bzw. von KI-Systeme.
  • Cloud und Edge Computing: Beispiele sind interoperable Cloud-Stacks, offene Standards, Open-Source-Cloud-Technologien, Confidential Computing, europäische Lieferketten und Lösungen zur Vermeidung von Cloud-Lock-ins.

Weitere Informationen zu den thematischen Schwerpunkten sind dem 1. Förderaufruf zu entnehmen.

5. Welche Anforderungen gelten an Markt-, Produkt- und Nutzerorientierung?

5. Welche Anforderungen gelten an Markt-, Produkt- und Nutzerorientierung?

Das Vorhaben muss ein klar definiertes Markt- oder Gesellschaftsproblem adressieren, das durch bestehende Angebote nicht oder nicht ausreichend gelöst wird. Entscheidend ist ein nachvollziehbarer Market Pull; eine belegbare und nachvollziehbare Nachfrage - nicht nur das Vorhandensein einer technologischen Innovation.

Die Skizze soll aufzeigen, dass ein realer Bedarf am Markt besteht, beispielsweise durch Markt- und Bedarfsanalysen, Kundenfeedback, Wettbewerbsanalysen, Pilotkunden, Testgruppen, Pilotprojekte oder Experteneinschätzungen.

Des Weiteren muss das Produktdenken von Beginn an in der Projektskizze verankert und dargestellt werden. Dazu gehören Nutzerorientierung, Wertschöpfungspotenzial, kontinuierliche Weiterentwicklung und validierbare Entwicklungsmeilensteine, beispielsweise ein Minimum Viable Product*.

 


* Ein Minimum Viable Product (MVP) ist die minimal funktionsfähige Version eines Produkts, die dazu dient, schnell Nutzerfeedback zu sammeln und die Produktentwicklung effizient zu steuern.

6. Welche Anforderungen gelten an das Geschäftsmodell und die Verwertung?

6. Welche Anforderungen gelten an das Geschäftsmodell und die Verwertung?

Bereits in der Projektskizze muss das Geschäftsmodell mit klarem Verwertungsweg für das zu entwickelnde Produkt dargestellt werden. Die Darstellung der angestrebten Verwertung sollte mindestens Zielgruppen, Kundennutzen, wirtschaftliche Tragfähigkeit, Erlösmodell, Kostenstruktur und mögliche Pilotkunden umfassen.

Die geförderten Ergebnisse müssen grundsätzlich innerhalb von fünf Jahren nach Ende des Bewilligungszeitraums in Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum wirtschaftlich verwertet werden.

7. Welche Angaben zum Technologie-Stack und zu Abhängigkeiten sind erforderlich?

7. Welche Angaben zum Technologie-Stack und zu Abhängigkeiten sind erforderlich?

Bereits bei der Skizzeneinreichung müssen Antragstellende Transparenz über den bestehenden Technologie-Stack schaffen. Dazu gehören insbesondere wesentliche Software-, Daten-, KI-, Cloud-, Infrastruktur- und Schnittstellenkomponenten, eingesetzte Anbieter und Betreiber, Datenhaltungs- und Datenverarbeitungsorte, relevante Unterauftragnehmer sowie Eigentums- und Kontrollstrukturen.

Die Skizze sollte zusätzlich nachvollziehbar darstellen, welche wirtschaftlichen, rechtlichen oder technischen Abhängigkeiten bestehen und wie kritisch diese für Projekterfolg, Kontrolle über sensible Daten, Sicherheit, Austauschbarkeit und spätere Skalierung sind. Zum ersten Förderaufruf ist hierzu ein entsprechendes Kapitel innerhalb der Skizze zu adressieren.

8. Welche Rolle spielen Open Source, offene Standards und Daten?

8. Welche Rolle spielen Open Source, offene Standards und Daten?

Vorhaben sollen Interoperabilität, Austauschbarkeit, Nachnutzbarkeit und Exit-Fähigkeit unterstützen. Deshalb sind offene Schnittstellen, offene Standards, dokumentierte Migrationspfade und, wo möglich, geeignete Open-Source-Komponenten wichtige Aspekte der Förderung.

Wenn im Projekt Open-Source-Software oder Open Data entwickelt oder verwendet werden, schließt dies grundsätzlich die Veröffentlichung entsprechender Codebestände oder Datensätze unter offenen Lizenzen ein, soweit keine rechtlichen Gründe wie Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse oder Schutz geistigen Eigentums entgegenstehen.

9. Was wird nicht gefördert?

9. Was wird nicht gefördert?

FuE-Aktivitäten im Bereich der Grundlagenforschung sind nicht Teil der Förderung.

Projekte, die ausschließlich dem Aufbau von Infrastruktur dienen, etwa der Anschaffung betrieblicher Hardware wie Mobilfunkanlagen, Server, Rechenzentren, Netzwerkinfrastruktur oder Speichersysteme, werden nicht gefördert.

Nicht förderfähig sind außerdem Vorhaben, die bereits vor Bewilligung begonnen wurden. Als Maßnahmenbeginn gelten die Aufnahme der in der Skizze beschriebenen Tätigkeiten sowie der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags.

10. Wer kann eine Skizze einreichen?

10. Wer kann eine Skizze einreichen?

Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben.

Für Einzelvorhaben sind ausschließlich KMU antragsberechtigt, die die KMU-Definition der EU (s. Anhang I der AGVO) erfüllen.

Bei Verbundvorhaben können, neben den zwingend beteiligten KMU, auch weitere privatrechtlich organisierte Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Einrichtungen des Bundes und der Länder, Gebietskörperschaften, Stiftungen, Vereine sowie rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben beteiligt sein. Gemäß den Ausführungen im 1. Förderaufruf sollen im Verbund beteiligte KMU mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten/Ausgaben übernehmen beziehungsweise Projektinhalte im Umfang von mindestens 20 Prozent der Zuwendung ausweisen. Die Anzahl der Verbundpartner, die eine Zuwendung erhalten, ist im 1. Förderaufruf auf drei begrenzt. Assoziierte Partner zählen nicht als Verbundpartner.

Bei Verbundvorhaben ist ein Koordinator zu benennen, der gegenüber dem BMDS beziehungsweise dem Projektträger als zentraler Ansprechpartner fungiert. Die Verbundpartner regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Alle Antragstellenden müssen spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie im Zeitraum der Auszahlung einen Sitz in Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum unterhalten. Zudem muss ein erhebliches Bundesinteresse Deutschlands am jeweiligen Projektbeitrag vorliegen.

11. Wie hoch kann die Förderung sein und welche Förderquoten und Laufzeiten gelten?

11. Wie hoch kann die Förderung sein und welche Förderquoten und Laufzeiten gelten?

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.

Eine angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt. Antragstellende, die auf Kosten- bzw. Ausgabenbasis gefördert werden wollen, müssen mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Projektkosten/-ausgaben als Eigenbeteiligung einbringen. Eine Ausnahme gilt nur für Hochschulen, die bis zu 100 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (Vollfinanzierung nur bei Vorliegen der in VV Nr. 2.4 zu § 44 BHO genannten Voraussetzungen) gefördert bekommen können.

Im 1. Förderaufruf können Vorhaben mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten und einer Förderung von bis zu 5 Millionen Euro pro Vorhaben eingereicht werden.

Die maximalen Förderquoten berechnen sich grundsätzlich nach Art. 25 der AGVO bzw. Art 28 der AGVO und sind zusätzlich durch den 1. Förderaufruf weiter begrenzt. (s. Förderaufruf). 

12. Welche Unterlagen sind in der Skizzenphase einzureichen?

12. Welche Unterlagen sind in der Skizzenphase einzureichen?

Grundsätzlich sind alle Unterlagen über das elektronische Antragssystem easy-Online einzureichen.

Bei Verbundvorhaben wird die Skizze vom vorgesehenen Verbundkoordinator in Abstimmung mit den übrigen Projektpartnern eingereicht.

Im 1. Förderaufruf sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Projektskizze unter Nutzung der verbindlichen Skizzenvorlage [DOCX, 46 KB] im PDF-Format
- KMU-Erklärung [PDF, 452 KB] für beteiligte KMU und zusammenfassende Bonitätsunterlagen für beteiligte Unternehmen. 

Sofern die Bonität nicht durch Eigenmittel dargestellt werden kann, sind geplante Patronatserklärungen mit der Skizze aufzuführen.

Die Projektskizze darf maximal zwölf DIN-A4-Seiten bei 1,5-zeiligem Abstand umfassen. Kompakte Anlagen, bspw. das Formblatt Technologie-Stack, Ausführungen zu Vorergebnissen sowie Bonitätsunterlagen, können hinzukommen.

13. Welche Bonitätsangaben sind erforderlich?

13. Welche Bonitätsangaben sind erforderlich?

Antragstellende müssen die ordnungsgemäße Mittelverwendung nachweisen und über die notwendigen Qualifikationen und Kapazitäten zur Durchführung des Vorhabens verfügen oder diese kurzfristig aufbauen.

Zur Bonitätsprüfung können neben geprüften Jahresabschlüssen auch Handels- oder Vereinsregisterauszüge, Angaben zu Eigenkapital, Umsatz, Gewinn oder Verlust, Mitarbeitendenzahl und Business-Plan relevant sein.

Wird der Nachweis der Bonität durch die Antragstellenden nicht rechtzeitig erbracht, kann das BMDS bzw. der Projektträger den Akteur für die weitere Berücksichtigung der eingereichten Projektskizze ablehnen. Stellt der ausgeschlossene Akteur einen wesentlichen Anteil am Gesamtvorhaben, kann auch das gesamte Konsortium abgelehnt werden.

14. Nach welchen Kriterien werden Skizzen bewertet?

14. Nach welchen Kriterien werden Skizzen bewertet?

Die Projektauswahl erfolgt anhand von Kriterien, deren Gewichtung in den Förderaufrufen festgelegt werden. Alle Skizzen stehen im Wettbewerb zueinander.

Im 1. Förderaufruf gelten folgende Gewichtungen: 
- Impact 40 Prozent, 
- digitale Souveränität 30 Prozent, 
- Innovativität 15 Prozent und 
- Umsetzungsansatz 15 Prozent.

15. Wie läuft das weitere Verfahren ab?

15. Wie läuft das weitere Verfahren ab?

Für den 1. Förderaufruf gilt ein zweistufiges Verfahren: Nach Einreichung der Projektskizze (Stufe 1) folgt ein förmlicher Förderantrag (Stufe 2). Das heißt, Skizzen mit einer positiven Förderempfehlung werden zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. In dieser Stufe müssen der Finanzierungsplan, die Vorhabenbeschreibung, die Projektziele sowie Arbeits- und Verwertungsplan detaillierter dargestellt werden. Die Aufforderung zur Antragstellung begründet noch keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Das BMDS entscheidet über eine mögliche Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

16. Gibt es Meilensteine oder Abbruchkriterien?

16. Gibt es Meilensteine oder Abbruchkriterien?

Das BMDS kann in Förderaufrufen individuelle Abbruchmeilensteine definieren und diese durch Aufnahme in den Zuwendungsbescheid zur Zuwendungsvoraussetzung machen. Werden diese Abbruchmeilensteine nicht erreicht, entscheidet das BMDS über Fortführung oder Abbruch des Vorhabens.

Gemäß Vorgaben des 1. Förderaufrufs sind individuelle Abbruchmeilensteine in den jeweiligen Projektskizzen nach spätestens zwölf Monaten vorzunehmen. Beispiele hierfür sind erste Markt- und Nutzenvalidierungsergebnisse, ein Skalierungskonzept, ein Minimum Viable Product, ein Exit-Konzept, eine Komponentenübersicht, ein Datenkontroll- und Sicherheitskonzept, eine Schnittstellendokumentation oder Nachweise zur Reduktion kritischer Abhängigkeiten.

17. Welche Veröffentlichungs- und Transferpflichten bestehen?

17. Welche Veröffentlichungs- und Transferpflichten bestehen?

Projektergebnisse beziehungsweise Forschungsergebnisse müssen in geeigneter Form für die Allgemeinheit nutzbar gemacht werden. Dazu gehören insbesondere die Veröffentlichungen von Zwischenergebnissen, die Teilnahme bzw. Ausrichtung von öffentlichen Veranstaltungsformaten sowie die öffentliche Kommunikation wesentlicher Ergebnisse.

Ein gemeinsamer Abschlussbericht des Verbundprojekts mit allen FuE-Ergebnissen ist verpflichtend und muss öffentlich auf nichtdiskriminierender Basis bereitgestellt werden (siehe Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)).

Soweit Open-Source-Software oder Open Data entwickelt oder verwendet werden, umfasst dies grundsätzlich auch die Veröffentlichung entsprechender Codebestände oder Datensätze unter offenen Lizenzen, sofern keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.

18. Wo und bis wann werden Skizzen eingereicht?

18. Wo und bis wann werden Skizzen eingereicht?

Projektskizzen sind unter Nutzung der verbindlichen Skizzenvorlage über das digitale Antrags- und Angebotssystem des Bundes easy-Online einzureichen.

www.foerderportal.bund.de/easyonline

Die Skizzen inkl. Anlagen sind bis zum 11. Oktober 2026 über das Portal einzureichen.

19. An wen können sich Interessierte bei Fragen wenden?

19. An wen können sich Interessierte bei Fragen wenden?

Der beauftragte Projektträger TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbH zusammen mit VDI /VDE Innovation + Technik GmbH ist über die E-Mail-Adresse zur Förderberatung erreichbar.

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