Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau
TKG-Änderungsgesetz 2026
Der Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze in Deutschland soll weiter forciert werden. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) arbeitet derzeit an weiteren Anpassungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), um dieses Ziel zu unterstützen. Dabei werden auch neue europarechtliche Vorgaben berücksichtigt.
Die entsprechenden Maßnahmen und Vorschläge wurden zunächst in einem Eckpunktepapier zusammengefasst. Das Eckpunktepapier skizziert, wie der nationale Gesetzgeber die durch die Gigabit-Infrastrukturverordnung erhaltenen Regelungsbefugnisse inhaltlich ausgestalten könnte. Darüber hinaus enthält das Papier zahlreiche Vorschläge zur Anpassung der Regelungen zu Ausbau und Mitnutzung gebäudeinterner Netzinfrastrukturen und zur Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Netzausbau. Das Eckpunktepapier wurde im Juli 2025 veröffentlicht und mit Unternehmen, Verbänden und Behörden auf Bundes- und Landesebene konsultiert.
Das BMDS hat unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen zu den Eckpunkten einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau (TKG-Änderungsgesetz 2026) erstellt. Schwerpunkte des Gesetzgebungsverfahrens sind aufgrund der Gigabit-Infrastrukturverordnung erforderliche Anpassungen am nationalen TKG, umfassende Anpassungen an den Vorgaben zu gebäudeinternen Netzen und Anpassungen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren sowie des Netzausbaus insgesamt. Der Referentenentwurf wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
Länder, Verbände und weitere Betroffene konnten Stellungnahmen bis zum 27. März 2026 an DI3@bmds.bund.de senden.