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KI-Aufsicht: Start für Konsultationen zum Gesetzentwurf

Länder und Verbände können ab jetzt Stellung nehmen zum nationalen Durchführungsgesetz der europäischen KI-Verordnung.

Pressemitteilung 11/2025

Das Bundesdigitalministerium startet heute die Länder- und Verbändeanhörung zu dem Gesetzentwurf für die Durchführung der europäischen KI-Verordnung, dem „KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz“ (KI-MIG). Da die KI-Verordnung sektorübergreifend gilt, betrifft auch die Durchführung sämtliche Bereiche und Branchen. Der Referentenentwurf benennt die in Deutschland zuständigen Behörden, regelt deren Aufgaben und das Zusammenspiel der betroffenen Bereiche. Zudem enthält er Maßnahmen zur KI-Innovationsförderung sowie Vorschriften für das Bußgeldverfahren. Parallel dazu prüfen auch die betroffenen Ressorts weiter den Gesetzesvorschlag.

Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger:

„Wir setzen auf eine möglichst innovationsfördernde und schlanke KI-Governance für Deutschland. Entscheidend ist, dass deutsche KI-Entwickler und KI-Anwender klare und kompetente Ansprechpartner bekommen. Mit der Bundesnetzagentur als zentraler Aufsichtsbehörde nutzen wir bestehende Expertise und sorgen für Rechtsklarheit und schnelle Prozesse. Wenn wir mehr KI-Entwicklungen aus Deutschland und Europa sehen wollen, müssen wir für Unternehmen praktikable Rahmenbedingungen schaffen.“

Innovationsfreundliche und bürokratiearme KI-Governance

Der Gesetzentwurf sieht einen hybriden Ansatz vor, der auf bestehenden Aufsichtsstrukturen aufbaut und für Marktakteure klare Anlaufstellen benennt.

  • Die Bundesnetzagentur ist als zentrale Marktüberwachungsbehör-de und notifizierende Behörde vorgesehen. Sie soll KI-Expertise zur Durchführung der EU-Verordnung bündeln.
  • Gleichzeitig wird bestehende Expertise genutzt und zur Vermeidung von Doppelstrukturen auf den bereits existierenden Marktüberwa-chungsstrukturen in vollharmonisierten Bereichen der Produktre-gulierung sowie daneben die Aufsichtsstrukturen im Finanzdienst-leistungsbereich aufgebaut. Unternehmen behalten daher ihrer be-kannten behördlichen Ansprechpartner, die künftig auch die KI-VO mit abdecken (One-Stop-Shop).
  • Im Sinne einer einheitlichen Rechtsauslegung bei horizontalen Rechtsfragen und um KI-Expertise ressourcenschonend den beste-henden Behörden bei Bedarf zur Verfügung zu stellen, wird bei der Bundesnetzagentur ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum (KoKIVO) geschaffen.
  • Zusätzlich wird der Bundesnetzagentur neben weiteren innovati-onsfördernden Maßnahmen die Errichtung und der Betrieb eines KI-Reallabors übertragen
  • Als innovationsfördernde Maßnahme hat die Bundesnetzagentur zudem einen KI-Service Desk eingerichtet, der den Marktakteuren breitgefächerte Informationen bietet, um mehr Klarheit bei der Anwendung der KI-Verordnung zu schaffen. Die Marktakteure kön-nen sich mit ihren Fragen direkt an den Service Desk wenden.

Zur KI-Verordnung

Die europäische KI-Verordnung ist am 2. August 2024 in Kraft getreten und regelt einen sicheren und vertrauenswürdigen Einsatz von künstlicher In-telligenz in der EU. Zugleich fördert sie Innovation, indem sie Rahmenbe-dingungen für die Entwicklung und den Einsatz von KI schafft.

Die Verordnung gibt vor, dass die nationale Aufsichtsstruktur bis zum 2. August 2025 geregelt wird. Diese Frist konnte wegen der vorgezogenen Bundestagswahl nicht gewahrt werden. Die Bundesregierung arbeitet unter Hochdruck, den Gesetzentwurf nun zügig ins Kabinett zu bringen.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.