
Pressemitteilung 5/2025
Veröffentlicht am: 28. Mai 2025
Bundesregierung beschließt Grundlage für „Once only“
Bürger und Unternehmen sollen Daten bei Behörden nur noch einmal angeben müssen
Das Bundeskabinett hat heute eine wichtige Rechtsgrundlage für die Bund und Länder übergreifende Zusammenarbeit bei der Verwaltungsmodernisierung beschlossen. Das Nationale-Once-Only-Technical-System, kurz NOOTS, soll künftig eine sichere und effiziente Vernetzung von Verwaltungsdaten ermöglichen. Der NOOTS-Staatsvertrag, der am 11. Dezember 2024 vom damaligen Bundeskanzler und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen wurde, ermöglicht den Aufbau einer gemeinsamen Infrastruktur zum Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen von Bund und Ländern. Voraussetzung für das Inkrafttreten des NOOTS-Staatsvertrags ist dessen fristgemäße Ratifikation durch Bund und Länder. Mit dem heutigen Kabinettbeschluss wird das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene zum frühestmöglichen Zeitpunkt eingeleitet.
Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung:
„Mit diesem Kabinettbeschluss kommt Deutschland dem Ziel einer vernetzten, automatisierten Verwaltung einen wichtigen Schritt näher. Wir schaffen die rechtliche Grundlage für eine Datendrehscheibe, die Behörden in ganz Deutschland und Europa digital verbinden kann. Jetzt liegt es an Bund und Ländern, sich mit ihren Datentöpfen an das System anzuschließen.“
Das NOOTS ist ein wichtiger und zentraler Baustein für den verwaltungsübergreifenden nationalen und europäischen Datenaustausch. Der NOOTS-Staatsvertrag soll die Rechtsgrundlage für eine Datenautobahn schaffen, die Deutschland digitaler macht und gleichzeitig mit Europa verbindet. Die schnelle Einleitung des parlamentarischen Verfahrens zum Ratifikationsgesetz des Bundes soll zu einem zügigen Inkrafttreten des NOOTS-Staatsvertrags beitragen.
Derzeit sind die Datenbestände der deutschen Verwaltung - aufgeteilt auf Bund, Länder und Kommunen - technisch nicht vernetzt. Werden Informationen beispielsweise zur Beantragung einer Verwaltungsleistung (z. B. Ummeldung des Wohnsitzes, Einbürgerung, Bürgergeldantrag) benötigt, können diese aktuell nicht einfach behördenübergreifend abgerufen werden.
Diese Vernetzungsaufgabe soll zukünftig das NOOTS erfüllen. Darüber hinaus soll mithilfe des NOOTS auch eine EU-weite Anbindung und ein Austausch mit Unternehmensdaten ermöglicht werden. Dabei ist das System so angelegt, dass es auch für künftige Bedarfe anpassungsfähig bleibt.
Bessere und schlankere Verwaltung
Das technische System NOOTS ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen mehr Effizienz bei Verwaltungsaufgaben. Egal ob Geburtsnachweis oder Gewerbeanmeldung – Nachweise und Daten müssen nur noch einmal beigebracht werden und können bei Bedarf und mit Einverständnis der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen wiederverwendet werden (Once-Only-Prinzip).
Das NOOTS ist neben der ID-Nummer und dem Datenschutzcockpit die dritte Säule der Registermodernisierung – dem gemeinsamen Vorhaben des Bundes, der Länder und Kommunen, die Verwaltung strukturell zu modernisieren.
Viele Vorteile für alle Seiten
Durch den Datenaustausch zwischen Behörden ergeben sich enorme Zeit- und Kostenersparnisse. Der Nationale Normenkontrollrat, das unabhängige Expertengremium, das die Bundesregierung zu Fragen von Entbürokratisierung und digitaler Verwaltung berät, bezifferte bereits 2017 Einsparpotenziale durch die Registermodernisierung in Milliardenhöhe. Außerdem wird die Verwaltung durch die Modernisierung der Register entlastet, wodurch die Auswirkungen des Fachkräftemangels kompensiert werden können.
Den Gesetzentwurf finden Sie unter: https://bmds.bund.de/noots