
Pressemitteilung 4/2025
Veröffentlicht am: 28. Mai 2025
Wildberger: Wir machen Tempo beim Netzausbau
Ausbau der digitalen Infrastrukturen wird „überragendes öffentliches Interesse“
Weniger Bürokratie, effiziente Verfahren und mehr Tempo: Der Ausbau der Telekommunikationsnetze soll erheblich beschleunigt werden. Auf Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) wird der Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze zu einem „überragenden öffentlichen Interesse“.
Bundesminister Dr. Karsten Wildberger:
„Leistungsfähige, souveräne und resiliente Telekommunikationsnetze sind ein Standortfaktor in der digitalen Welt. Mit der Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses machen wir Tempo beim Netzausbau. Direkt nach Amtsantritt setzt die neue Bundesregierung damit ein erstes Vorhaben des Koalitionsvertrags um. In der Vergangenheit wurde viel geredet, diskutiert und gezaudert – jetzt geht es darum, endlich in die Umsetzung zu kommen. Die Digitalisierung ist das Zukunftsthema unseres Landes. Es ist an uns allen, diese Aufgabe gemeinsam anzugehen und ein digitales Next Germany mit neuen Chancen für Wachstum und Wohlstand zu gestalten.“
Um für den Netzausbau ein überragendes öffentliches Interesse festzulegen, muss das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert werden. Das BMDV hat dafür eine Formulierungshilfe für ein „Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den TK-Netzausbau“ vorgelegt, das vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die bis zum 31.12.2030 befristete Regelung umfasst sowohl den Ausbau von Glasfaser- als auch Mobilfunknetzen und muss in allen Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Die Befristung der Regelung orientiert sich an der Erwartung der Bundesregierung, dass dieses Ziel bis Ende 2030 erreicht werden kann. Damit wird ein zentrales Anliegen des Koalitionsvertrags schnellstmöglich umgesetzt.
Mit der beabsichtigten Änderung des TKG tragen wir dazu bei, den dringend notwendigen Ausbau unserer digitalen Infrastruktur zu beschleunigen. Nach der Regelung wird Vorhaben zum Telekommunikations-Netzausbau in Genehmigungsverfahren bei der Abwägung der unterschiedlichen Belange in der Regel Vorrang eingeräumt, wodurch der Verfahrens- und Genehmigungsprozess deutlich beschleunigt wird. Die Regelung soll ohne Einschränkungen in allen Genehmigungsverfahren gelten. Dadurch kann die Gesetzesänderung größtmögliche Wirkung entfalten und unterstreicht die Bedeutung des Telekommunikations-Netzausbaus für die digitale Transformation in Deutschland.
Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Gesetzesvorschlag an die Fraktionen der CDU/CSU und SPD übersandt und von diesen ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Eine Verabschiedung könnte noch vor der Sommerpause erfolgen.
Den Gesetzentwurf finden Sie unter: https://bmds.bund.de/tkg