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Veröffentlicht am: 26. Juni 2025

47. Sitzung des IT-Planungsrats: Staatssekretärin Prof. Hölscher nimmt erstmalig für den Bund teil

Der IT-Planungsrat hat auf seiner heutigen Sitzung in Schwerin unter der Leitung der diesjährigen Vorsitzenden Ina-Maria Ulbrich, CIO des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wichtige Beschlüsse für die weitere Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung gestellt. Erstmalig vertrat Prof. Dr. Luise Hölscher, Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, als Nachfolgerin von Dr. Markus Richter den Bund im IT-Planungsrat

Föderale Digitalstrategie: Dritte Phase startet mit 29 Projekten

Der IT-Planungsrat hat 29 erste Projektvorhaben zur Umsetzung der föderalen Digitalstrategie beschlossen. Damit beginnt die dritte Phase des Strategieprozesses – die operative Umsetzung neuer Vorhaben in den Schwerpunktthemen-Programmen. Die Projekte wurden aus über 60 Anträgen anhand einheitlicher Kriterien priorisiert. Dazu zählten etwa eine deutschlandweite, flächendeckende Wirkung, der Beitrag zur Strategie sowie die Übereinstimmung mit einem der Zielbilder der Schwerpunktthemen (Digitale Infrastruktur, Digitale Transformation, Digitale Anwendungen, Datennutzung und Informationssicherheit).

Einheitliche Architekturvorgaben und Qualitätsanforderungen: Einvernehmen zur OZG-Standardverordnung hergestellt

Ein wichtiger Erfolg für die weitere Standardisierung und Harmonisierung der Verwaltung konnte mit dem Beschluss zur OZG-Standardverordnung erzielt werden. Mit dem novellierten § 6 Absatz 1 OZG wurde der Bund verpflichtet, im Einvernehmen mit dem IT-Planungsrat unter anderem Architekturvorgaben und Qualitätsanforderungen festzulegen. In den letzten Monaten wurde gemeinsam mit den Ländern die „OZG-Standardverordnung“ erarbeitet. Der Beschluss des IT-Planungsrats, sein gesetzlich vorausgesetztes Einvernehmen zur Verordnung zu erklären, ist ein wichtiger Schritt zu einer harmonisierten Architektur und einheitlich hohen Qualitätsanforderungen für die weitere Verwaltungsdigitalisierung. Für deren Konkretisierung nimmt der Verordnungsentwurf Bezug einerseits auf die Föderale IT-Architekturrichtlinie zu Architekturvorgaben, andererseits auf die DIN SPEC 66336 zu Qualitätsanforderungen. So reduziert die Standardverordnung die Komplexität in der föderalen Infrastruktur.

Reifegradmodell 2.0 beschlossen

Mit dem Reifegradmodell 1.1 zum OZG wurde ein Handlungsrahmen geschaffen, der eine messbare Umsetzung des OZG ermöglicht. Mit der Novellierung des OZG sind 2024 zahlreiche neue gesetzliche Regelungen aufgenommen worden – allen voran die Ende-zu-Ende Digitalisierung wesentlicher Verwaltungsleistungen. Das überarbeitete Reifegradmodell 2.0 reflektiert die neuen Regelungen und bietet eine Orientierung bei der Umsetzung. Mit dem Beschluss zum Reifegradmodell 2.0 wurde eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für die Ende-zu-Ende-Digitalisierung beschlossen. 

Startschuss für einheitliche Postfach- und Kommunikationsinfrastruktur 

Der IT-Planungsrat hat heute außerdem den Startschuss für das Umsetzungsprogramm zur einheitlichen föderalen Postfach- und Kommunikationsinfrastruktur gegeben. Grundlage ist der im Auftrag des Gremiums unter Federführung von FITKO, Hamburg und Sachsen-Anhalt erarbeitete Zwischenstand einer Zielarchitektur für Postfachlösungen („ZaPuK“). 

Die Zielarchitektur beschreibt ein einheitliches Konzept, mit dem die bisher getrennten Postfachlösungen für Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und Behörden in einer gemeinsamen Infrastruktur zusammengeführt werden. Ziel ist es, pro Nutzendengruppe einen zentralen Zugang bereitzustellen, der die Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung einfacher, sicherer und effizienter macht.

Der IT-Planungsrat verortet in seinem Beschluss die neue Infrastruktur dabei als Baustein der Deutschland-Architektur und unterstreicht die strategische Bedeutung im Rahmen des Schwerpunktthemas „Digitale Anwendungen“. Im nächsten Schritt wird diese soweit weiterentwickelt, dass bestehende Lösungen – insbesondere ELSTER, BundID/DeutschlandID, das Unternehmenskonto sowie der elektronische Rechtsverkehr – eingebunden und perspektivisch zusammengeführt werden können. Auch die Anbindung an Authentifizierungslösungen wird künftig einen Schwerpunkt bilden. 

Governance-Struktur für NOOTS wird konkretisiert

Der IT-Planungsrat hat den nächsten Governance-Schritt zur Überführung des Programms Gesamtsteuerung Registermodernisierung in eine Struktur zur Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) vollzogen. Zum 1. Juli 2025 übernimmt wie im NOOTS-Staatsvertrag (§ 3 Abs. 4 ff.) vorgesehen, eine Steuerungsgruppe zentrale Steuerungsaufgaben unter stimmberechtigter Beteiligung von Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und dem Bund. Zusätzlich soll eine neue Beiratsstruktur aufgebaut werden, die die Beteiligung von Kommunen, registerführenden Stellen, (öffentlichen) IT-Dienstleistern und Fachverfahrensherstellern sicherstellt. 

Neue Vertreterin für den Bund im IT-Planungsrat

Ab sofort vertritt Prof. Dr. Luise Hölscher, Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung den Bund im IT-Planungsrat. Sie folgt auf Dr. Markus Richter, der als Amtschef und Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung den personellen Aufbau und die technische Umsetzung der IT-Projekte verantwortet.

„Für mich ist der IT-Planungsrat nicht nur ein etabliertes Bund-Ländergremium, sondern auch eine föderale Drehscheibe für ehrgeizige IT-Projekte. Mit der FITKO als Motor möchte ich in den nächsten Jahren das Modernisierungspotenzial des Gremiums gemeinsam mit den Ländern entfesseln. Neben dem IT-Planungsrat werde ich Bundesminister Dr. Karsten Wildberger auch bei der Digitalministerkonferenz zur Seite stehen. Damit schaffen wir gemeinsame Digitalpolitik aus einem Guss“, erklärt Prof. Dr. Luise Hölscher zu ihrem Antritt.

 

Weitere Informationen hier: Zur PM des IT-Planungsrats