Das Gesetz soll den Digital Services Act – DSA ergänzen und die Verordnung der EU über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) in Deutschland umsetzen.
Der Entwurf für ein „Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG)“ bestimmt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als zuständige Stelle für die Durchsetzung der Regelungen über das Targeting, soweit sie auch im Übrigen europäische Datenschutzregelungen durchsetzt. Ferner ist die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (Digital Services Coordinator – DSC) für die Aufsicht der Einhaltung der TTPW-VO durch Vermittlungsdienste wie Online-Plattformen vorgesehen. Das Gesetz regelt schließlich Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen die TTPW-VO.
Die TTPW-VO enthält vor allem Vorschriften gegen Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland bei Wahlen sowie über die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke politischer Werbung. Sie gilt ab dem 10. Oktober 2025 vollumfänglich in der ganzen Europäischen Union.
Die EU-Kommission hat am 8. Oktober 2025 hilfreiche Leitlinien zur TTPW-VO veröffentlicht. Die Leitlinien erläutern anhand vieler Beispiele, wie die Verordnung ausgelegt werden kann und unterstützen damit die Adressaten der Verordnung. Die Leitlinien finden Sie hier (nicht barrierefrei) [PDF, 410KB] .
Weiterführende Hinweise der EU-Kommission zu politischer Werbung finden Sie hier.