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Telekommunikations- und Frequenzpolitik

Für eine hochleistungsfähige digitale Infrastrukturen in Europa

Eine moderne und leistungsfähige digitale Infrastruktur ist die Grundlage für Wachstum, Innovation und gesellschaftliche Teilhabe in Europa. 

 

Ziele und Maßnahmen

 

Damit Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen von schnellen und sicheren Netzen profitieren können, arbeiten wir insbesondere mit den europäischen Partnerstaaten eng zusammen. Ziel ist es, den Ausbau hochleistungsfähiger digitaler Infrastrukturen in Europa flächendeckend zu beschleunigen.

EU-Telekommunikationspolitik: Unsere Schwerpunkte

Da Funkfrequenzen nicht an Landesgrenzen haltmachen, sind internationale Harmonisierungsvereinbarungen für eine effiziente Nutzung dieser endlichen Ressource unerlässlich. Wir bringen uns daher aktiv in die Arbeit internationaler Gremien wie der Internationalen Fernmeldeunion, der European Conference of Postal and Telecommunications Administrations, im Radio Spectrum Committee und der Radio Spectrum Policy Group ein.

 

Fortschritte

 

Bis 2030 soll allen Endnutzerinnen und Endnutzern an festen Standorten eine Gigabit-Netzanbindung bis zum Netzabschlusspunkt zur Verfügung stehen – so hat es die Europäische Union festgelegt. Zudem sollen alle besiedelten Gebiete mit drahtlosen Hochgeschwindigkeitsnetzen der nächsten Generation mit mindestens 5G entsprechender Leistung versorgt sein. Die Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA) soll dabei helfen, diese Ziele zu erreichen und den Ausbau von Fest- und Drahtlosnetzen mit sehr hoher Kapazität in der EU kosteneffizient zu beschleunigen und zu vereinfachen.

In der Frequenzverordnung werden auf nationaler Ebene die Zuweisungen an bestimmte Funkdienste festgeschrieben. Sie schafft damit einen Rahmen für eine störungsfreie und effiziente Frequenznutzung in Deutschland, welcher durch den Frequenzplan konkretisiert wird.

Neben den großen Funkdiensten, die für unsere Gesellschaft unverzichtbar sind, gibt es auch den Amateurfunk. Nach dem Amateurfunkgesetz darf jeder Mensch in Deutschland Amateurfunksendungen empfangen und Funkgeräte besitzen. Für die Teilnahme am Amateurfunk ist eine erfolgreiche Amateurfunkprüfung erforderlich, die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) abgenommen wird.