Zum Inhalt springen
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland

Veröffentlicht am: 5. Dezember 2025

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/868 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724

Daten-Governance-Gesetz (DGG)

Das DGG dient der nationalen Durchführung der Verordnung (EU) 2022/868 (Daten-Governance-Rechtsakt). Der Daten-Governance-Rechtsakt schafft einheitliche Vorschriften, um die Entwicklung eines digitalen europäischen Binnenmarktes für Daten sowie eine auf den Menschen ausgerichtete, vertrauenswürdige und sichere Datengesellschaft und -wirtschaft voranzutreiben. Mit dem Daten-Governance-Rechtsakt wird die Nutzung von geschützten Verwaltungsdaten erleichtert, die Rolle von Datenvermittlungsdiensten als neutrale Akteure im Datenaustausch zwischen Unternehmen geregelt und das Vertrauen in die Datennutzung sog. datenaltruistischer Organisationen gestärkt.

Als unmittelbar geltendes Unionsrecht wird der Daten-Governance-Rechtsakt nicht in nationales Recht umgesetzt. Um die Verpflichtungen aus dem Daten-Governance-Rechtsakt vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, sind aber zusätzliche gesetzliche Durchführungsbestimmungen erforderlich. Dafür wurde mit dem Daten-Governance-Gesetz ein nationales Durchführungsgesetz geschaffen.

Gegenstand des Daten-Governance-Gesetzes sind dabei insbesondere folgende Regelungsinhalte: 

  • Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird als zuständige Aufsichtsbehörde für Datenvermittlungsdienste und für datenaltruistische Organisationen vorgesehen.
  • Das Statistische Bundesamt wird als zuständige Stelle für die Unterstützung datenhaltender, öffentlichen Stellen und außerdem als zentrale Informationsstelle vorgesehen. Bund und Länder haben die Möglichkeit, die Aufgaben der zentralen Informationsstelle einer anderen Stelle zu übertragen.
  • Der Gesetzentwurf normiert darüber hinaus unionsrechtlich notwendige Bußgeldtatbestände.
Cookies