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BMDS testet EUDI-Wallet im Zusammenspiel mit BundID – Verwaltungsleistungen künftig digital, sicher und bundesweit nutzbar

Föderale Zusammenarbeit für Erprobung der EUDI-Wallet

Die Nutzung der EUDI-Wallet für die Verwaltung wird praxisnah erprobt und eingeführt. Kommunale Sichtweisen fließen dank der Kooperation von BMDS, Sächsischer Staatskanzlei und der Landeshauptstadt Dresden frühzeitig in die Gestaltung von Verwaltungsprozessen mit EUDI-Wallet und BundID ein.

Die Bundesregierung entwickelt eine staatliche digitale Brieftasche – die sogenannte European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - mit der sich Bürgerinnen und Bürger künftig EU-weit digital ausweisen können. Um die Nutzung der EUDI-Wallet frühzeitig im Zusammenspiel mit digitalen Verwaltungsprozessen zu erproben, hat das BMDS gemeinsam mit der Landeshauptstadt Dresden und der Sächsischen Staatskanzlei ein praxisnahes Vorhaben gestartet. Die novellierte eIDAS-Verordnung (eIDAS 2.0) verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, bis Ende 2026 mindestens eine kostenfreie digitale Brieftasche für Smartphones bereitzustellen. Die EUDI-Wallet bietet Bürgerinnen und Bürgern nicht nur die Möglichkeit, sich digital auszuweisen, sondern auch weitere Nachweise wie Führerschein, Bildungs- und Gesundheitsdokumente, Meldebescheinigungen oder Reisedokumente sicher zu speichern und zu verwalten. Diese Nachweise können bei Bedarf gegenüber Dritten – etwa Behörden oder Banken – digital vorgezeigt werden. Die Wallet eröffnet damit den Zugang zu digitalen Diensten sowohl aus der Privatwirtschaft als auch der öffentlichen Verwaltung.

Vorhaben zur Erprobung der EUDI-Wallet in Verwaltungsprozessen

Um die EUDI-Wallet frühzeitig in der Praxis zu testen, arbeitet das BMDS gemeinsam mit der Sächsischen Staatskanzlei und der Landeshauptstadt Dresden. Ziel ist es, die Vorgaben der novellierten eIDAS-Verordnung in konkrete, alltagstaugliche Lösungen für die Verwaltung umzusetzen.
Dazu werden zwei Anwendungsfälle erprobt: der Dresden-Pass und die Sächsische Ehrenamtskarte. Der Dresdenpass ermöglicht einkommensberechtigten Bürgerinnen und Bürgern u. a. Ermäßigungen für Angebote der Landeshauptstadt Dresden wie ÖPNV, kulturelle Einrichtungen, Schwimmbäder und Bildungs- und Freizeiteinrichtungen in Anspruch zu nehmen. Die Ehrenamtskarte berechtigt freiwillig Engagierte, Vergünstigungen bei teilnehmenden kommunalen, öffentlichen und privaten Stellen in ganz Sachsen in Anspruch zu nehmen. Beide Angebote sollen mit der Einführung der staatlichen EUDI-Wallet sowohl online als auch vor Ort an Kassen und Annahmestellen genutzt werden können.

Die bei der Erprobung und Umsetzung gewonnenen Erfahrungen sind eine entscheidende Grundlage für die bundesweite Anbindung der digitalen Verwaltung an die EUDI-Wallet. Nur durch die Nutzung von Nachweisen aus der Verwaltung kann die EUDI-Wallet ihren vollen Nutzen entfalten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Nutzerfreundlichkeit, um eine bürgerzentrierte und praxistaugliche Umsetzung sicherzustellen.

Nach geplanter Pilotierung im 3. und 4. Quartal 2026, soll sowohl die Identifizierung mit der EUDI-Wallet bei der BundID wie auch die Ausstellung von Nachweisen (Dresden-Pass und Sächsische Ehrenamtskarte) über das zentrale Bürgerpostfach der BundID Ende 2026 implementiert werden.

BundID als eine mögliche Schnittstelle zwischen EUDI-Wallet und öffentlicher Verwaltung

Von Anfang an ist die BundID in das Vorhaben eingebunden – als zentrale Schnittstelle für Identifizierung und Authentifizierung sowie zum Nachweisaustausch über das zentrale Bürgerpostfach (ZBP). Dadurch wird die Anbindung der öffentlichen Verwaltung an die EUDI-Wallet niedrigschwellig und kurzfristig möglich.

Die BundID ist ein Basisdienst nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG), wird vom BMDS betrieben und kontinuierlich weiterentwickelt. Mit ihrem zentralen Bürgerpostfach bietet sie eine wichtige Infrastruktur für die Verwaltungsdigitalisierung. Schon heute sind rund 1.800 kommunale Onlinedienste bundesweit angebunden.

Das Ziel: eine sichere, nutzerfreundliche und effiziente Lösung für die Integration der EUDI-Wallet, so dass alle an die BundID angebundenen Dienste auch an die EUDI-Wallet angebunden sind. Die Kooperation von BMDS, Sächsischer Staatskanzlei und Landeshauptstadt Dresden macht es erstmals möglich, das Zusammenspiel aller Komponenten praktisch zu erproben – als Referenzrahmen für die bundesweite Umsetzung.

Neben der Anbindung über die BundID werden Kommunen die Möglichkeit haben, sich im Rahmen des nationalen EUDI-Wallet-Projekts auch direkt an die EUDI-Wallet anzubinden.

Kooperation und Synchronisation von föderalen Akteuren

Das Vorhaben wird eng von der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) begleitet, die mit der Entwicklung der staatlichen EUDI-Wallet beauftragt ist. Erkentnisse aus dem Erprobungsprojekt werden eng mit dem EUDI-Wallet-Projekt abgeglichen, um eine nutzerorientierte Umsetzung sicherzustellen. Zudem fließen die Erfahrungen aus der Erprobung der Verwaltungsanbindung in ein umfassendes Zielbild für die bundesweite Einführung ein – gemeinsam mit Ländervertretungen, kommunalen Spitzenverbänden, der FITKO und dem föderalen IT-Architekturboard. Erste Ergebnisse sollen dem IT-Planungsrat im November 2025 vorgelegt werden. Dort werden wichtige Entscheidungen für die bundesweite technische Umsetzung getroffen.