Die Cybersicherheit der Bundesverwaltung hat großen Nachholbedarf. Bestehende IT-Verfahren erfüllen teilweise weder die Anforderungen der Nutzenden noch sind sie angesichts der aktuellen Bedrohungslage ausreichend robust aufgestellt. Erforderlich ist eine klare und übergreifende Cybersicherheits-Governance, die strategische Vorgaben macht und alle Ressorts dabei unterstützt, die notwendigen Priorisierungen zugunsten von Cybersicherheit und -resilienz vorzunehmen, um entsprechende Maßnahmen umsetzen zu können.
Auch der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages weist in seinem Maßgabebeschluss vom 13.11.2025 zum NIS2-Umsetzungsgesetz auf die Notwendigkeit einer kohärenten Sicherheitsarchitektur in der Bundesverwaltung hin und erwartet, dass die dafür erforderlichen Personal- und Sachmittel im Bundeshaushalt ausgebracht werden. Im Lichte dieser Erwartungshaltung werden die Verhandlungen der Haushaltsaufstellungsverfahren geführt.
Die Bundesregierung beschließt deshalb ein Programm zur Steigerung des Niveaus der Cybersicherheit und -resilienz in der Bundesverwaltung (Titel „CyberGovSecure“) mit den folgenden Kernpunkten:
- Aufbau eines Lenkungskreises auf ministerialer Leitungsebene unter Vorsitz des BMDS, der den übergeordneten strategischen Rahmen für das Programm festlegt. Die Koordination der operativen Umsetzung und die Entwicklung des Programms erfolgt durch die Koordinatorin oder den Koordinator der Bundesregierung für Informationssicherheit (CISO Bund) gemeinsam mit den Ressort-Informationssicherheits-beauftragten. Die fachlichen Vorgaben innerhalb dieses Rahmens werden durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Benehmen, unter Berücksichtigung der Bedarfe, mit den Ressorts entwickelt und koordiniert.
- Auf der operativen Ebene wird die Umsetzung dieses Programms CISO Bund konsequent nachverfolgt. Das Programm soll u.a. folgende zentrale Punkte umfassen:
- Steigerung der Cybersicherheit und -resilienz der Bundesverwaltung durch Umsetzung der Vorgaben des BSI-Gesetzes, Aufbau eines transparenten und aufwandsarmen Berichtswesens, das den aktuellen Stand der Maßnahmen so-wie frühzeitig Handlungsbedarfe darstellt. Das Berichtswesen dient der Dokumentation von Fortschritten und bildet eine verlässliche Grundlage für fundierte Entscheidungen.
- Aufbau von Cybersicherheitsfähigkeiten bei allen Einrichtungen des Bundes gemäß § 29 BSIG (einschließlich der IT-Dienstleister) und den in § 2 Nr. 21 BSIG genannten Gerichten und Verfassungsorganen durch zentrale Unterstützung von Seiten des BSI
- Etablierung von übergreifenden Prozessen und Tools zur fortlaufenden Sicherstellung der Cybersicherheit und -resilienz
- Klare Vorgaben für Regelkommunikation, Austauschprozesse und gemeinsame Übungen in der Bundesverwaltung zur Cybersicherheit
CISO Bund wird Beauftragungsmöglichkeiten und Angebote identifizieren bzw. zur Verfügung stellen, die die Ressorts für eine fachliche Begleitung und den Kompetenztransfer in die jeweilige Einrichtung bei der Umsetzung der Cybersicherheitsvorgaben nutzen können.
Die Verantwortung für die Umsetzung verbleibt bei der jeweiligen Einrichtungsleitung. Die Verantwortung für die Durchführung des Programms obliegt CISO Bund.
Ausgestaltung und Umsetzung des Programms, insbesondere zu Berichtswesen und Gremienstrukturen, erfolgen bürokratiearm. Für die betroffenen Einrichtungen der Bundesverwaltung werden keine Pflichten eingeführt, die über europarechtliche Anforderungen hinausgehen.
Die Bundesregierung stimmt darin überein, dass mit dem Programm „CyberGovSecure“ ein dringend notwendiger Beitrag für den Schutz und die digitale Wehrhaftigkeit Deutschlands erbracht wird. Aus den folgenden und weiteren Themenkomplexen werden im Benehmen mit den Ressorts unter Berücksichtigung der Bedarfe ressortübergreifende Einzelmaßnahmen im Rahmen verfügbarer Ressourcen und Haushaltsmittel umgesetzt; die abschließende Festlegung der Maßnahmen obliegt dem Lenkungskreis:
- Sichere Konfiguration und Systemhärtung:
Einheitliche Sicherheitsrichtlinien für Clients, Server und Active Directory: Verhinderung von „Lateral Movement“ eines Angreifers - Assetmanagement:
Identifizierung von Risiken durch undokumentierte und veraltete Assets in der Bundesverwaltung - Schwachstellenmanagement:
Aufbau eines Schwachstellenmanagements gemäß BSIG in den Einrichtungen der Bundesverwaltung, inkl. Durchführung behördeninterner Schwachstellenscans - Protokollierung und Detektion:
Ausbau der zentralen Protokollierungs- und Detektionsinfrastrukturen des Bundes, inkl. Ausgestaltung der Anbindung von Bundeseinrichtungen - Netzwerksicherheit:
Sicherheits-Gateway, auch in virtualisierten Umgebungen, Segmentierung, Zero-Trust-Architektur, Anomalieerkennung und Protokollierung, Post-Quanten-Kryptographie - Informationssicherheitscontrolling:
Aufbau und Pflege eines zentralen Informationssicherheitscontrollings als Bestandteil des Informationssicherheitsmanagementsystems zur Dokumentation des Cybersicher-heitsstatus der Bundesverwaltung - Resilienter Aufbau der zentralen Dienstleistungen:
Ausbau des Sabotageschutzes in den strategisch relevanten Rechenzentren der Bundesverwaltung - Daten- und Zugriffsschutz:
Verschlüsselung, zentrales Identity und Access Management, zentrale Bereitstellung einer Lösung für Multifaktorauthentisierung - Sicheres und modernes Mobile Device Management:
Um ressortübergreifende, fortschrittliche und ultramobile digitale Arbeitsplätze sicher zur Verfügung stellen zu können, wird sich das BMDS mit dem BSI und den zentralen IT-Dienstleistern für einheitliche, sichere und moderne Endgeräte sowie standardisierte Mobile Device Management (MDM) Strukturen einsetzen.
Das Programm „CyberGovSecure“ behandelt für den Bereich der gesamten Bundesverwaltung die Themen u. a. Detektion/Sensorik, Analyse und Schutzfunktionen. Die-se Funktionalitäten werden auch in dem parallel in der Konzeption befindlichen Programm „Cyberdome“ adressiert, das den Aufbau einer gesamtstaatlichen Schutz-Infrastruktur zur Früherkennung, Analyse und Abwehr von Cyberangriffen zum Ziel hat. Mit dem Cyberdome soll Deutschland vor Cyberangriffen auf Staat, Wirtschaft und Verwaltung geschützt werden. CyberGovSecure und Cyberdome haben beide einen wesentlichen Anteil an der Stärkung der Cybersicherheit.
