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Mehr Transparenz und Planungssicherheit

BMDS startet Konsultation zu Eckpunkten für Kupfer-Glas-Migrationskonzept

Pressemitteilung 16/2025

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) startet heute den Konsultationsprozessprozess zu den Eckpunkten für ein Kupfer-Glas-Migrationskonzept.

Die Umstellung von herkömmlichen Kupfer- auf zukunftssichere Glasfaserinfrastrukturen ist eines der größten Infrastrukturprojekte der kommenden Jahre. Es ist mit einer Vielzahl regulatorischer, wettbewerbspolitischer und verbraucherrelevanter Fragen verknüpft. Daher sieht der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode die Erstellung eines markt- und verbraucherfreundlichen Migrationskonzepts vor. Ziel ist es, allen Verbrauchern und Unternehmen mehr Transparenz, mehr Planungssicherheit und – mit Blick auf Glasfaser ausbauende Unternehmen – mehr Investitionssicherheit zu geben.

Bundesminister Dr. Karsten Wildberger:
„Gemeinsam mit den Akteuren am Markt wollen wir optimale Rahmenbedingungen für den Übergang zu einem flächendeckenden Glasfasernetz schaffen. Glasfaser zu nutzen, ist eine individuelle Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger. Daher ist es wichtig, sie von den Vorteilen zu überzeugen und Glasfaser zu attraktiven Preisen anzubieten. Denn es ist unser Ziel, doppelte Kosten für den parallelen Betrieb alter und neuer Netze im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermeiden. Unsere Eckpunkte für die Kupfer-Glas-Migration sind ein Impuls, diesen Prozess zu gestalten und mit allen wichtigen Akteuren zu diskutieren.“

Aus Sicht des BMDS stärkt eine schnelle Kupfer-Glas-Migration die Leistungsfähigkeit unserer digitalen Infrastruktur und damit die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Regulatorische, technische und praktische Rahmenbedingungen müssen daher so ausgestaltet sein, dass eine effiziente und zwischen allen Beteiligten kooperative Migration unterstützt wird. Dazu gehört, dass

  • die Angebotsvielfalt und die ununterbrochene Versorgung der Verbraucherinnen und Verbraucher zu angemessenen Preisen sichergestellt wird,
  • das bestehende Wettbewerbsniveau erhalten bleibt und
  • durch regulatorische Vorgaben und begleitende Öffentlichkeitsarbeit die notwendige Transparenz für alle Beteiligten geschaffen wird.

Weitere zentrale Aspekte des Eckpunktepapiers sind:

  • Aus Sicht des BMDS wird der Migrationsprozess gebietsweise erfolgen, ein bundesweites Abschaltdatum ist nicht erforderlich. Sinnvoller ist die Schaffung einer regelbasierten Abschaltung beim Vorliegen bestimmter Migrationsvoraussetzungen.
  • Im Hinblick auf Wettbewerb und Diskriminierungsfreiheit gilt: Die Abschaltung muss überall dort erfolgen können, wo Glasfasernetze bestehen – unabhängig davon, wer diese Netze bereitstellt. Entscheidend dabei ist, dass bestimmte Voraussetzungen, wie die Sicherstellung der Angebotsvielfalt durch einen offenen Netzzugang, eingehalten werden. Die BNetzA sollte über Instrumente verfügen, um eine solche diskriminierungsfreie Migration sicherstellen zu können und einheitliche Abschaltregeln zu etablieren.
  • Ein weiteres zentrales Anliegen besteht darin, Transparenz für ausbauende Unternehmen zu schaffen, damit sich alle rechtzeitig auf den technisch aufwendigen Migrationsprozess vorbereiten können. Ziel ist es, Informationsasymmetrien zu beseitigen und Investitionssicherheit zu schaffen.

Die Konsultation richtet sich an alle betroffenen Telekommunikationsunternehmen, Länder und Kommunen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Bis zum 14. November 2025 können alle Interessierten ihre Vorschläge beisteuern.

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