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Neuer Förderaufruf gestartet: Mehr als 1 Milliarde Euro für den Glasfaserausbau

BMDS beschleunigt Förderverfahren und baut Bürokratie ab

Pressemitteilung 16/2026

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) startet einen neuen Förderaufruf für Infrastrukturprojekte der Gigabitförderung. Grundlage ist die dritte Änderung der Gigabit-Richtlinie 2.0, mit der Verfahren vereinfacht, digitalisiert und beschleunigt werden. Der neue Förderaufruf soll den Glasfaserausbau – insbesondere in Gebieten mit erheblichem Nachholbedarf – weiter voranbringen. Auch die Förderung von Beratungsleistungen für Ausbauvorhaben wird im Rahmen eines neuen Aufrufs fortgeführt.


Bundesminister Dr. Karsten Wildberger:
„Mit der neuen Gigabit-Richtlinie bringen wir mehr Tempo in die Förderung und reduzieren Bürokratie. Mit digitalen Verfahren, klaren Standards und flexiblen Förderquoten stellen wir sicher, dass Glasfaser genau dort ankommt, wo der Markt allein nicht hinreicht – insbesondere in ländlichen und strukturschwächeren Regionen. So schaffen wir die digitale Infrastruktur, die Deutschland für Wachstum, Innovation und gleichwertige Lebensverhältnisse braucht.“

Wesentliche Änderungen der neuen Gigabit-Richtlinie

Die Fördersystematik bleibt im bewährten, EU-rechtlich genehmigten Rahmen. Die Anpassungen im Zusammenhang mit der dritten Änderung der Gigabit-Richtlinie 2.0 konzentrieren sich vor allem auf Entbürokratisierung und Verfahrensbeschleunigung. So soll das Förderverfahren von Anfang bis Ende digital abgewickelt werden. Die Verfahrensschritte werden so für alle Beteiligten vereinfacht.

Zudem entfallen im vorgeschalteten Branchendialog bestimmte Verfahrensanforderungen und Nachweispflichten, wodurch Kommunen und Unternehmen entlastet werden und die Vorbereitung von Förderprojekten beschleunigt wird.

Neu ist die Möglichkeit, Markterkundungsverfahren auf das EU-rechtlich erforderliche Minimum zu verkürzen, damit Förderprojekte, in Gebieten, in denen eindeutig kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfinden wird, schneller in die Umsetzungsphase gehen können und früher Planungssicherheit herrscht.

Kommunale Ausschreibungen zum Bau und Betrieb des geförderten Glasfasernetzes stützen sich künftig auf standardisierte Unterlagen, was den Aufwand für die Erstellung von Vergabeunterlagen reduziert und die Vergleichbarkeit der Angebote verbessert. Sofern in den einzelnen Bundesländern digitale Genehmigungsportale verfügbar sind, ist die Nutzung durch Bewilligungsbehörde, Kommunen und Telekommunikationsunternehmen vorgeschrieben. Das macht Genehmigungsprozesse transparenter, schneller und frei von Medienbrüchen.

Die Länder erhalten die Möglichkeit, die Bundesförderquote abzusenken, um mit den Bundesmitteln mehr Vorhaben zu fördern und so die Zahl der umgesetzten Ausbauprojekte zu erhöhen. Zur Entlastung der Verwaltung und um die Anreize für einen Glasfaserausbau in privatwirtschaftlich nicht rentablen Gebieten zu erhöhen, wird die Wertgrenze für Rückforderungsverfahren nach Ablauf der Zweckbindungsfrist angehoben, sodass geringfügige Rückforderungen nicht mehr in aufwendigen Einzelverfahren bearbeitet werden müssen.

Mit dem neuen Förderaufruf setzt die Bundesregierung ein klares Signal: Der Ausbau flächendeckender Glasfasernetze wird konsequent fortgeführt – als Grundlage für eine leistungsfähige digitale Infrastruktur in ganz Deutschland.

Alle Informationen rund um die aktuellen Förderaufrufe sowie Details zum Förderprogramm finden Sie auf der neuen Gigabitförderung-Website: www.gigabitfoerderung.gov.de.

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