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NOOTS-Staatsvertrag ebnet Weg für digitale Verwaltung und moderne Register
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen Daten bei Behörden nur noch einmal angeben müssen
Pressemitteilung 30/2025
Der Bundesrat hat heute das vom Deutschen Bundestag am 16. Oktober 2025 verabschiedete Gesetz zum NOOTS-Staatsvertrag gebilligt. Damit ist das Gesamtvorhaben Registermodernisierung von Bund und Ländern, einschließlich der Kommunen, einen weiteren wichtigen Schritt vorangekommen.
Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung:
„Der NOOTS-Staatsvertrag ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer digitalen Verwaltung. Das Leben der Bürgerinnen und Bürger wird leichter, denn ihre persönlichen Daten müssen nur noch einmal erhoben und können zwischen Behörden ausgetauscht werden – transparent, sicher und effizient.“
Das Ratifikationsgesetz des Bundes zum NOOTS-Staatsvertrag ist heute nach abschließender Befassung im Bundesrat zustande gekommen. Zuvor hatte der Bundestag am 16. Oktober 2025 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum NOOTS-Staatsvertrag angenommen. Das Nationale Once-Only-Technical-System, kurz NOOTS, soll künftig eine sichere und effiziente Vernetzung von Verwaltungsdaten ermöglichen. Mit dem NOOTS-Staatsvertrag soll die rechtliche Grundlage für den Aufbau einer gemeinsamen Infrastruktur zum Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen von Bund und Ländern geschaffen werden. Mit dem Ratifikationsgesetz des Bundes erfolgt die Zustimmung des Bundestages zum NOOTS-Staatsvertrag.
Der NOOTS-Staatsvertrag tritt in Kraft, sobald der Bund und elf Länder ihre Ratifikationsurkunden hinterlegt haben. Die Bundesregierung hatte am 28. Mai 2025 als eines der ersten Kabinettvorhaben der neuen Bundesregierung den BMDS-Entwurf des Ratifikationsgesetzes beschlossen, um durch die schnelle Einleitung des parlamentarischen Verfahrens zum Ratifikationsgesetz des Bundes zu einem zügigen Inkrafttreten des NOOTS-Staatsvertrags beizutragen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird seitens des Bundes die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde erfolgen.
Derzeit sind die Datenbestände der deutschen Verwaltung – aufgeteilt auf Bund und Länder (einschließlich Kommunen) – technisch nicht vernetzt. Werden Informationen beispielsweise zur Beantragung einer Verwaltungsleistung (z. B. Ummeldung des Wohnsitzes, Einbürgerung, Bürgergeldantrag) benötigt, können diese aktuell nicht einfach behördenübergreifend abgerufen werden. Diese Vernetzungsaufgabe soll zukünftig das NOOTS erfüllen. Darüber hinaus soll mithilfe des NOOTS auch eine EU-weite Anbindung und ein Austausch mit Unternehmensdaten ermöglicht werden. Dabei ist das System so angelegt, dass es auch für künftige Bedarfe anpassungsfähig bleibt. Der NOOTS-Staatsvertrag soll die Rechtsgrundlage für diese Datenautobahn schaffen, die Deutschland digitaler macht und gleichzeitig mit Europa verbindet.
Bessere und schlankere Verwaltung durch „Once Only“
Das technische System NOOTS ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen mehr Effizienz bei Verwaltungsaufgaben. Egal ob Geburtsnachweis oder Gewerbeanmeldung – Nachweise und Daten müssen nur noch einmal beigebracht werden und können bei Bedarf und mit Einverständnis der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen wiederverwendet werden (Once-Only-Prinzip). Durch den automatisierten Datenaustausch zwischen Behörden ergeben sich enorme Zeit- und Kostenersparnisse. Davon profitieren die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen und auch die Verwaltung.
Ausblick
Bis Ende 2025 wird das NOOTS-Minimum-Viable-Product (NOOTS-MVP) als Prototyp errichtet sein und in der Produktivumgebung funktionieren. Erste Use Cases werden 2026 die Funktionsfähigkeit beweisen und wichtige Hinweise für die agile Fortentwicklung geben. Zum flächendeckenden Anschluss soll das NOOTS ab Herbst 2026 zur Verfügung stehen. Dann wird es auf einen zügigen Anschluss der Register durch Bund, Länder und Kommunen ankommen, um zeitnah eine spürbare Entlastung bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu erreichen. Die Registermodernisierung ist ein gemeinsames Vorhaben, bei dem der Bund und die Länder, einschließlich der Kommunen, eng zusammenarbeiten und das nur mit gemeinsamer Kraftanstrengung gelingen wird.