Der deutsche Staat steht unter erheblichem Modernisierungsdruck. Um das Vertrauen der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen zurückzugewinnen, bedarf es eines schnellen, digitalen und handlungsfähigen Staates, der verlässlich liefert. Mit der Modernisierungsagenda Bund sowie der Föderalen Modernisierungsagenda haben sich Bund, Länder und Kommunen einen ambitionierten Rahmen gesetzt, um die notwendigen Maßnahmen in der Praxis umzusetzen. Die Maßnahmen orientieren sich u.a. an Empfehlungen des Nationalen Normenkontrollrats sowie der Initiative für einen handlungsfähigen Staat, die in einem überparteilichen Prozess auf Basis von Expertendialogen und wissenschaftlicher Analysen zentrale Reformbedarfe benannt haben. Im Fokus steht dabei die Auflösung von Umsetzungsblockaden durch innovative Prozessgestaltung, Standardisierung und sektorübergreifende Kooperation.
1. Ziel der Förderung
Ziel dieser Förderrichtlinie ist die Stärkung der Umsetzungsprozesse der Staatsmodernisierung in Bund, Ländern und Kommunen. Damit die Umsetzung der Vorhaben zur Staatsmodernisierung erfolgreich und mit spürbaren Ergebnissen für Bürger und Unternehmen gelingt, soll die Wirksamkeit der Maßnahmen der Modernisierungsagenda Bund sowie der Föderalen Modernisierungsagenda fortlaufend mit wissenschaftlichen Methoden erhoben und so eventuell notwendiger Handlungs- und Anpassungsbedarf zeitnah identifiziert werden. Über die einzelnen Maßnahmen hinaus soll auf struktureller Ebene auch die Rolle des neu gegründeten Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung als zentralem Akteur der Staatsmodernisierung, sowie die in der Modernisierungsagenda Bund benannten Prinzipien der Staatsmodernisierung Gegenstand der Forschung und der Wirkungsanalyse sein.
Weiterhin sollen insbesondere für die in den Agenden beschriebenen Handlungsfelder (spürbarer Bürokratierückbau, bessere Rechtsetzung, bürger- und unternehmenszentrierter Service, zukunftsgerichtete Personalentwicklung und strategisches Personalmanagement, effiziente Bundesverwaltung):
- der jeweils aktuelle Stand der Forschung aufbereitet werden (je Themenfeld und innerhalb der ersten 12 Monate des Förderzeitraums mindestens ein Überblick / "Review" über relevante Forschungsarbeiten, Erkenntnisse und Wirkungsanalysen sowie deren Synthese. Die Aufarbeitung sollen dabei sowohl zentrale Arbeiten von herausgehobener Bedeutung als auch den jeweils aktuellsten Forschungsstand betrachten und zentrale Problemlagen hinsichtlich der Staatsmodernisierung in Deutschland herausarbeiten)
- Best Practices sowie Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zur Nutzung innovativer technischer Ansätze(insbes. politisch-administrative Steuerung von Verwaltungsdigitalisierung und KI-Anwendungen) identifiziert, und deren Übertragbarkeit auf den deutschen Regelungskontext untersucht werden (je Themenfeld und innerhalb der ersten 18 Monate des Förderzeitraums mindestens eine wissenschaftlich fundierte Analyse und Vergleich/Gutachten nationaler und internationaler Ansätze für Lösungen der herausgearbeiteten Problemlagen inkl. Wirkungsanalyse (bspw. Return on Invest umgesetzter Änderungen) sowie Überprüfung der jeweiligen Übertragbarkeit auf den deutschen Regelungskontext
- die Perspektiven der relevanten Stakeholdergruppen der Modernisierungsvorhaben systematisch erhoben und berücksichtigt werden (innerhalb der ersten 24 Monate Durchführung und Auswertung von insgesamt mindestens zehn geeigneten Formaten zur Einbindung der jeweils relevanten Stakeholder, insbes. Bund/Länder/Kommunen, Experten und Praktiker sowie auch Bürgerinnen und Bürger)
Im Ergebnis der interdisziplinären Forschungsarbeiten sollen in der Gesamtschau die Gelingensbedingungen erfolgreicher Staatsmodernisierung sowie eines organisationalen Wandels in der deutschen Verwaltung deutlich werden (Gesamtschau in Form eines zusammenfassenden Berichts mit konkreten Erkenntnisse und Empfehlungen innerhalb von 36 Monaten).
Um die Perspektiven der unterschiedlichen Stakeholder und Akteure der Staatsmodernisierung (Bund, Länder, Kommunen, Bürger, Unternehmen und Zivilgesellschaft) zu bündeln und so eine effiziente, sektor- und ressortübergreifende Form des organisationalen Lernens und der interdisziplinären Problemlösung zu ermöglichen, soll im Rahmen des zu fördernden Vorhabens eine zentrale Anlaufstelle (Kompetenzzentrum der Staatsmodernisierung) geschaffen werden (Aufbau und Bereitstellung einer zentralen (digitalen) Anlaufstelle zur Bündelung von Wissen und Kontakten innerhalb von 12 Monaten, sowie Betrieb über die Laufzeit des Fördervorhabens. Die Anlaufstelle soll so angelegt sein, dass nach dem Ende des Förderzeitraums eine Übernahme durch anderen Träger potentiell möglich ist.).
Weiterhin sollen zentrale Hebelprojekte und Handlungsfelder der Modernisierungsagenden mit wissenschaftlicher Expertise und Methoden in der inhaltlichen Konzeption und prozeduralen Umsetzung begleitet werden. Ebenso soll die Verwaltung bei Adaption und Etablierung nationaler und internationaler Best Practices sowie einer stärkeren Orientierung an messbaren Wirkungen und Ergebnissen für Bürger und Unternehmen (weg von Zuständigkeitslogik, hin zu Wirksamkeitslogik) unterstützt werden.
2. Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung grundlegender Forschungsaktivitäten, die die erfolgreiche Umsetzung der Modernisierungsagenda Bund sowie der föderalen Modernisierungsagenda wissenschaftlich begleiten und fundieren. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei darauf, dass bei der Umsetzung der Modernisierungsvorhaben der jeweils aktuellste Stand des Wissens zur Gestaltung wirksamer Maßnahmen und deren erfolgreicher Umsetzung zu Grunde gelegt wird. Dafür sollen die Perspektiven relevanter Stakeholder der Modernisierungsprozesse erhoben, systematisch ausgewertet und in entsprechende Empfehlungen einbezogen werden. Zudem soll die fortlaufende wissenschaftliche Überprüfung der Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen dazu beitragen, potentielle Defizite in der Umsetzung zu erkennen und eine gezielte Nachsteuerung zu ermöglichen. Die gesammelten empirischen Daten, Expertisen und Wirkungsanalysen sollen zudem an zentraler Stelle gebündelt werden, um so den vielfältigen mit der Umsetzung der Staatsmodernisierung betrauten Akteuren in einer einheitlichen Anlaufstelle („Kompetenzzentrum“) zur Verfügung zu stehen.
Gefördert werden vor diesem Hintergrund Aktivitäten, die zur Umsetzung wissenschaftlicher Forschungsarbeiten im Zusammenhang mit der Staatsmodernisierung, sowie der Vernetzung relevanter Akteure in diesem Themenfeld dienen. Dazu zählen insbesondere Personal, Sach- und notwendige Reisekosten im Zusammenhang mit:
- Fachlichen Recherchen zum Themenbereich Staatsmodernisierung
- Erstellung von Expertisen, Gutachten und Konzepten
- Konzeption, Durchführung und Auswertung empirischer Erhebungen
- Konzeption und Durchführung von Expertendialogen zum Thema Staatsmodernisierung
- Konzeption und Durchführung von Beteiligungsformaten für relevante Akteure der Staatsmodernisierung
- Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen zur Vernetzung und zum Wissensaustausch zwischen relevanten Akteuren der Staatsmodernisierung
- Sammlung und zentrale Bereitstellung von Ansprechpartnern, Wissensständen und Ergebnissen der Forschungsarbeiten zur Staatsmodernisierung
- Inanspruchnahme externer Dienstleister zur Unterstützung bei der Erarbeitung von Expertisen, empirischen Erhebungen und Veranstaltungen
- Maßnahmen zur öffentlichkeitswirksamen Berichterstattung über zentrale Ergebnisse des geförderten Forschungsvorhabens
sowie pauschale Kosten für Verwaltungsaufwände.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche (Fach-) Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die über einen Schwerpunkt in den Bereichen Staats-, Politik- und/oder Verwaltungswissenschaften verfügen.
Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Übt ein und dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist sie antragsberechtigt, wenn die nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen1 Tätigkeiten und ihre Finanzierung und Erlöse klar voneinander getrennt werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI-Unionsrahmen)2.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden sowie Ressortforschungseinrichtungen können nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für ihren zusätzlichen vorhabenbedingten Aufwand bewilligt werden.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.
4. Fördervoraussetzungen/Zuwendungsvoraussetzungen
Ein Eigeninteresse wird vorausgesetzt. Dieses ist durch die Einbringung eines Eigenanteils (Eigenmittel oder Eigenleistung) in Höhe von mindestens 10 % der in Zusammenhang mit dem Vorhaben stehenden finanziellen Aufwendungen deutlich zu machen.
Auswahlkriterien
Die Auswahl erfolgt in einem offenen Wettbewerb nach den im Folgenden genannten Förderkriterien.
a. Wissenschaftliche Qualität
Das vorgeschlagene Vorhaben muss den aktuellen Stand der Forschung zum Thema Staatsmodernisierung und Verwaltungsinnovation (technische und nicht-technische Ansätze) in Deutschland berücksichtigen und darauf aufsetzen. Dabei sind internationale Querbezüge u.a. zur Ableitung von Best-Practices einzubeziehen.
b. Methodische Qualität und Machbarkeit
Die Projektbeschreibung muss von hoher methodischer Qualität sein. Es ist darzulegen, wie die verschiedenen inhaltlichen Themenfelder der Staatsmodernisierung (entsprechend den Ausgangspunkten Modernisierungsagenda Bund und föderale Modernisierungsagenda) im Rahmen des Projekts parallel adressiert werden sollen und, dass in der Gesamtförderdauer (siehe 5. Umfang der Förderung) die Vorhabenziele und belastbare Aussagen zu den Fragestellungen zu erreichen sind. Dementsprechend muss der Arbeits- und Zeitplan realistisch und in der Laufzeit des Vorhabens durchführbar sein.
c. Forschungsinfrastruktur und Kooperationspartner
Die Projektbeschreibung soll darlegen, mit welcher Infrastruktur die Einbindung der zahlreichen Stakeholder im Bereich der Staatsmodernisierung erfolgen soll. Für die Umsetzung relevante Kooperationspartner sind in das geplante Vorhaben einzubeziehen. Es sind formlose Kooperationserklärungen vorzulegen.
d. Expertise und Vorerfahrungen
Die Förderinteressierten müssen über herausgehobene Expertise im Bereich der Staatsmodernisierung in Deutschland und im internationalen Kontext verfügen, bspw. über entsprechende einschlägige Publikationen und durchgeführte Referenzprojekte.
e. Nachhaltigkeit
In der Projektbeschreibung muss dargelegt werden, wie die weitere Bereitstellung der gesammelten Forschungserkenntnisse nach Auslaufen der Bundesförderung sichergestellt werden kann. Auch muss die Projektbeschreibung Vorstellungen zur weiteren Nutzung der Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Aufbau der Strukturen und der Evaluation nach Beendigung des Vorhabens beinhalten. Dies muss in der Projektbeschreibung ausreichend thematisiert werden. Es muss auch dargestellt werden, wie die Ergebnisse des Vorhabens der Fachöffentlichkeit und weiteren Interessierten zugänglich gemacht werden sollen.
f. Partizipation
Für das Vorhaben relevante Zielgruppen sind in angemessenem Maße in dessen Durchführung einzubeziehen, die hierfür vorgesehene Methodik insbes. zur Identifikation und zum Einbezug relevanter Stakeholder (Bund, Länder, Kommunen, Bürger, Unternehmen und Zivilgesellschaft) sowie entsprechende Vorerfahrungen mit Beteiligungsformaten sind nachvollziehbar darzulegen.
Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen. Bei den Maßnahmen ist der Aspekt der Barrierefreiheit mitzudenken.
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Ziele des Vorhabens inklusive Angaben zur Messung der Zielerreichung in der Projektbeschreibung bzw. im Projektantrag darzustellen.
5. Umfang der Förderung
Für die Förderung des geplanten Vorhabens kann grundsätzlich über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren eine nicht rückzahlbare Zuwendung im Wege der Projektförderung gewährt werden. Insgesamt stehen für das geplante Vorhaben bis zu 3.000.000 EUR zur Verfügung. Das Projekt soll spätestens zum 01.06.2026 starten.
Zuwendungsfähig sind der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie (ausnahmsweise) vorhabenbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung zuzurechnen sind. Aufgabenpakete können auch per Auftrag an Dritte vergeben werden. Ausgaben für Publikationsgebühren, die während der Laufzeit des geplanten Vorhabens für die Open Access-Veröffentlichung der Ergebnisse entstehen, können grundsätzlich erstattet werden. Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für grundfinanziertes Stammpersonal.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Ausgaben (bei der Fraunhofer-Gesellschaft und ggf. bei Helmholtz-Zentren die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
6. Rechtsgrundlage
Die Gewährung von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Ein Rechtsanspruch der Antragstellenden auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet das BMDS aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. in besonderen Ausnahmefällen auf Kostenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, ANBest-P Kosten in der jeweils geltenden Fassung).
Die Zuwendungen erfolgen unter der Voraussetzung, dass die Vorhaben keine Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind und dem Bereich der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten der Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung zugeordnet sind.
7. Hinweise zu Nutzungsrechten
Für die im Rahmen der Förderung erzielten Ergebnisse und Entwicklungen liegen die Urheber- und Nutzungsrechte zwar grundsätzlich beim Zuwendungsempfänger, in Ergänzung hierzu haben jedoch das BMDS und seine nachgeordneten Behörden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, unentgeltliches Nutzungsrecht auf alle Nutzungsarten an den Ergebnissen und Entwicklungen des Vorhabens. Das Nutzungsrecht ist räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt. Diese Grundsätze gelten auch, wenn der Zuwendungsempfänger die ihm zustehenden Nutzungsrechte auf Dritte überträgt oder Dritten Nutzungsrechte einräumt bzw. verkauft. In Verträge mit Kooperationspartnern bzw. entsprechenden Geschäftspartnern ist daher folgende Passage aufzunehmen: „Dem BMDS und seinen nachgeordneten Behörden wird ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, unentgeltliches Nutzungsrecht auf alle Nutzungsarten an den Ergebnissen und Entwicklungen des Vorhabens eingeräumt. Das Nutzungsrecht ist räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt."
Barrierefreiheit
Die EU hat die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen verabschiedet, die am 23. Dezember 2016 in Kraft getreten ist. Sie wurde mit der Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom 10. Juli 2018 in nationales Recht umgesetzt (vgl. https://bik-fuer-alle.de/eu-richtlinie-barrierefreie-webangebote-oeffentlicher-stellen.html).
Die Behörden des Bundes sind daher verpflichtet, ihre (sämtlichen) Inhalte im Internet (und in den sozialen Medien) barrierefrei zu gestalten. Die im Zusammenhang mit diesem Projekt veröffentlichten Dateien (vor allem PDF-Dateien) müssen daher barrierefrei sein. Dies betrifft auch Veröffentlichungen aus den geförderten Projekten außerhalb wissenschaftlicher Zeitschriften.
Open Access-Veröffentlichung
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies vorrangig so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open-Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird.
8. Verfahren
8.1. Einschaltung eines Projektträgers, Projektbeschreibung und sonstige Unterlagen
Mit der administrativen Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMDS folgenden Projektträger beauftragt:
Bundesverwaltungsamt (BVA)
Referat ZMB II 2
Ansprechpartnerin ist:
Frau Hildegard Bongartz
E-Mail: Hildegard.Bongartz@bva.bund.de
8.2. Verfahren
Das Verfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe werden Projektbeschreibungen ausgewählt. Erst in der zweiten Stufe werden förmliche Förderanträge gestellt.
In der ersten Verfahrensstufe ist dem BMDS bis spätestens zum 02. April 2026 18:00 Uhr eine Projektbeschreibung in elektronischer Form an folgende E-Mail: SBII4@bmds.bund.de in deutscher Sprache zu senden.
Die Projektbeschreibung sollte nicht mehr als 25 Seiten (DIN-A4-Format, Schrift „Arial“ Größe 11, 1,5-zeilig) umfassen. Die Projektbeschreibung muss alle Informationen beinhalten, die für eine sachgerechte Beurteilung erforderlich sind, und sie muss aus sich selbst heraus, ohne Lektüre der zitierten Literatur, verständlich sein.
Die vorgelegten Projektbeschreibungen werden unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien bewertet (siehe auch 4. Fördervoraussetzungen). Auf der Grundlage der Bewertung wird dann das für die Förderung geeignete Vorhaben ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessentinnen und Interessenten schriftlich mitgeteilt. Aus der Vorlage der Projektbeschreibung kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen bzw. Verfasser der positiv bewerteten Projektbeschreibung unter Angabe eines Termins schriftlich aufgefordert, einen vollständigen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Die Kontaktaufnahme mit dem administrativen Projektträger wird empfohlen. Antragsformulare und Ausfüllungshinweise werden den Antragstellenden zur Verfügung gestellt. Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen sind im förmlichen Förderantrag zu beachten und umzusetzen. Aus der Aufforderung zur Antragstellung kann kein Förderanspruch abgeleitet werden.
Nach abschließender Prüfung des förmlichen Förderantrags entscheidet das BMDS auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel und nach den genannten Kriterien durch Bescheid über die Bewilligung des vorgelegten Antrags.
Es wird empfohlen, für die Antragsberatung mit dem zuständigen Projektträger Kontakt aufzunehmen.
8.3. Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
9. Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag der Veröffentlichung unter https://bmds.bund.de/service/bekanntmachungen in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 gültig.
Berlin, den 4. März 2026
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
Im Auftrag
Dr. Sabrina Artinger
Referatsleiterin SB II 4