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Studie zu Datenlieferpflichten im Mobilfunk- und Glasfasernetzausbau

zu den Ausnahmeregelungen in Art. 4 Absatz 7 GIA durch die Datenlieferverpflichteten nach Art. 4 Absatz 3 GIA

Im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat die aconium GmbH 47 Infrastrukturen hinsichtlich ihrer technischen Geeignetheit sowie ihres aktuellen und zukünftigen Mitnutzungspotenzials für den Glasfaser- und Mobilfunknetzausbau untersucht. Basis der Analyse sind die Ergebnisse einer Online-Umfrage im Herbst 2025, die zahlreiche Netzbetreiber aus den verschiedenen Sektoren sowie öffentliche Stellen als Infrastrukturnutzer und -bereitsteller adressierte.

Anlass der Studie ist die seit Mai 2026 unmittelbar geltende Datenlieferpflicht in der Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA) für Netzbetreiber und öffentliche Stellen in Bezug auf ihre physischen Infrastrukturen (Artikel 4 in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 4 GIA). Diese Verpflichtung soll nicht für Infrastrukturen gelten, die für eine Mitnutzung ungeeignet sind oder deren Erfassung aufgrund fehlender oder geringer Mitnutzungsbedarfe unverhältnismäßig ist (Artikel 4 Absatz 7 GIA). Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen der vorliegenden Studie systematisch untersucht, welche Infrastrukturen zukünftig von der aus dem GIA folgenden Datenlieferungspflicht an den Infrastrukturatlas ausgenommen werden sollten.

Die Infrastrukturinformationen werden berechtigten Nutzerinnen und Nutzern im Infrastrukturatlas bereitgestellt, den die Bundesnetzagentur als Zentrale Informationsstelle des Bundes im Auftrag des BMDS neben den anderen Informationsplattformen des Gigabit-Grundbuchs betreibt.

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