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Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland

Die TransformationsWerkstatt

Das zentrale Arbeitsformat des TransformationsHub.

Die TransformationsWerkstätten orientieren sich direkt an den fünf Handlungsfeldern der Modernisierungsagenda Bund.

Durchführung

Eine Werkstatt dauert in der Regel drei Stunden und findet in Präsenz statt. Der TransformationsHub organisiert:

  • Einladungen,
  • Teilnehmendenmanagement,
  • Technik,
  • Dokumentation.

Wie kann man im Hub mitwirken?

Der TrafoHub lebt von aktiver Beteiligung. Jede Perspektive zählt, jede Erfahrung hilft, jede Idee kann den Unterschied machen.

Sie haben Ideen für weitere Formate oder wollen bestimmte Initiativen, Werkzeugkästen oder Sonstiges vorschlagen oder sogar selbst im Hub vorstellen?

Melden Sie sich gerne unter .

Sounding Prozess: Rückmeldungen aus der Praxis systematisch nutzen

Der Sounding Prozess ist ein strukturierter standardisierter Prozess zur Dokumentation und Weiterbearbeitung der Ergebnisse aus den TrafoWerkstätten.

Ziel ist es:

  • Erkenntnisse aus der Verwaltungspraxis zu bündeln,
  • wiederkehrende Herausforderungen sichtbar zu machen,
  • wirksame Lösungsansätze zu identifizieren,
  • konkrete Handlungsempfehlungen abzuleiten.

Dafür wertet der TransformationsHub die Ergebnisse systematisch aus und stimmt diese eng mit den Handlungsfeldleitungen ab.

Die daraus entstehenden Empfehlungen unterstützen die Weiterentwicklung der Modernisierungsagenda Bund und werden dem Staatssekretärsausschuss „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ gebündelt zur Information zugeleitet.

Das Sounding Prozess stärkt damit die Verbindung zwischen strategischer Steuerung und konkreter Verwaltungspraxis.

Welche Erfahrungen und konkreten Handlungsempfehlungen aus den bisherigen TrafoWerkstätten sollten prioritär in die Weiterentwicklung der Modernisierungsagenda Bund einfließen?

Ergebnisdokumentationen

  • TransformationsWerkstatt vom 18. März 2026: Handlungsfeld IV "Zukunftsorientierte Personalentwicklung und strategisches Personalmanagement"

    Folgende Leitfragen wurden in der ersten TransformationsWerkstatt diskutiert:

    1. Welche Hürden müssten verschwinden, damit die Bundesverwaltung in 12 Monaten als Arbeitgeber deutlich bekannter ist als heute?
    2. Welche technischen, prozessualen und organisatorischen Aspekte sind ihnen bei einem internen Arbeitsmarkt für die Bundesverwaltung wichtig?
    3. An welchen konkreten Stellen erleben Beschäftigte das Beamten- und Tarifrecht im Arbeitsalltag als Hemmnis für die Aufgabenerfüllung?

       

    Frage 1: Welche Hürden müssten verschwinden, damit die Bundesverwaltung in 12 Monaten als Arbeitgeber deutlich bekannter ist als heute? 

    Kontext

    Die Bundesverwaltung sieht sich damit konfrontiert, noch offene Positionen – insbesondere in stark nachgefragten Qualifikationsbereichen – zu besetzen, während sie gleichzeitig im Wettbewerb mit dem Arbeitsmarkt steht. Ein zentrales Ziel ist es, die Vielfalt innerhalb der Verwaltung stärker sichtbar zu machen und ihre Stärken als moderner Arbeitgeber hervorzuheben. Dazu gehören Job‑Sicherheit, zukunftsorientierte Perspektiven, transparente Prozesse und faire Arbeitsbedingungen. Für die Zukunft ist es daher entscheidend, noch stärker ressortübergreifend zusammenzuarbeiten, um die Attraktivität und Bekanntheit der Bundesverwaltung weiter zu steigern.

    Zusammenfassung

    Die Diskussion der Fragestellung hat insbesondere Potenziale in der stärkeren Vereinheitlichung des Arbeitgeberauftritts, der Erhöhung der Sichtbarkeit sowie der Verbesserung von Zugängen und Kontaktpunkten zu potenziellen Bewerbenden aufgezeigt. Die Beiträge deuten dabei darauf hin, dass die Herausforderung weniger in der grundsätzlichen Attraktivität der Bundesverwaltung als Arbeitgeber liegt, sondern in deren konsistenter Wahrnehmung und Sichtbarkeit. In dem Zusammenhang wurde ein Imagewandel durch eine gezielte Kampagne (vergleichbar mit Beispielen wie der BVG Berlin) und die positive Besetzung von Staatsdienst als Beitrag zur Demokratie und zum Grundgesetz diskutiert.

    Die Handlungsempfehlungen

    • Steuerung – Führungsverantwortung stärken
      Personalgewinnung als Leitungsaufgabe verankern, um gemeinsames Verständnis der Bundesverwaltung als einen Arbeitgeber sicherzustellen. Dies ist Voraussetzung für konsistente und wiedererkennbare Außenwahrnehmung über alle Ressorts hinweg; interne Standards unterstützen diese Kohärenz. 
    • Struktur & System – ressortübergreifenden Auftritt konsolidieren
      Zersplittertes Personalmarketing überwinden und Bundesverwaltung konsistent als einen Arbeitgeber positionieren. Gemeinsame Kanäle, Maßnahmen und Ressourcen verbindlich nutzen, um Sichtbarkeit und Wiedererkennbarkeit zu erhöhen – z. B. Website, Social Media, bezahlte Werbung.
    • Struktur & System – Zugänge vereinfachen
      Einstiegshürden reduzieren und Bewerbungswege vereinheitlichen, niedrigschwelliger und sichtbarer machen. Ein zentrales Bewerbungsportal sowie ein bundesweiter Talent Pool erhöhen u. a. Auffindbarkeit und Wiedererkennung von Stellenangeboten.
    • Außenwirkung – Arbeitgeberprofil schärfen
      Gemeinsamen Arbeitgeberauftritt noch klarer, nahbarer und zielgruppenspezifischer ausrichten, um Relevanz weiter zu erhöhen. Fokus auf zentralen Arbeitgeberversprechen wie Purpose, Jobsicherheit, Gehalt, Vielfalt der Tätigkeiten und echte Einblicke in die Arbeitswelt weiter ausbauen. Ergänzend sollte eine mutige Imagekampagne entwickelt werden, die Arbeit für den Staat als demokratischen Auftrag sichtbar macht – mit Persönlichkeit, Humor und einem klaren Bezug zum Grundgesetz.
    • Außenwirkung – Sichtbarkeit und Präsenz ausbauen
      Bundesverwaltung aktiv und flächendeckend in den Lebenswelten potenzieller Bewerbender verankern – durch kontinuierliche Präsenz in Schulen, Hochschulen und öffentlichen Formaten wie Messen und Roadshows sowie durch neue gemeinsame Formate (z. B. ein zentraler Karrieretag der Bundesverwaltung) und regionale Kontaktpunkte.

    Perspektive Handlungsfeld 4: Einordnung und Ausblick

    • Derzeit wird eine Kampagne zur stärkeren Bewerbung der Studienmöglichkeiten an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung entwickelt, um Berufseinsteigende auf die Möglichkeiten der Bundesverwaltung aufmerksam zu machen.
    • Der Auftritt als einheitliche Bundesverwaltung auf karriere.bund.de und Social-Media-Kanälen wird fortlaufend evaluiert und unter anderem auch im Sinne eines einheitlichen Auftritts der Behörden (z.B. Pilotierung der Anlage von einheitlichen Behördenprofilen) ausgestaltet.
    • Die Vereinfachung des Zugangs wird unter anderem durch die Novelle der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) abgedeckt (Maßnahme 1.1).

     

    Frage 2: Welche technischen, prozessualen und organisatorischen Aspekte sind ihnen bei einem internen Arbeitsmarkt für die Bundesverwaltung wichtig

    Kontext

    Die demografische Entwicklung, die Entbürokratisierung sowie die fortschreitende Digitalisierung von Geschäftsprozessen – einschließlich des zunehmenden Einsatzes von KI und die geplante Reduktion des Personalbestands der Bundesverwaltung um mindestens 8 % bis 2029 werden zwangsläufig zu tiefgreifenden Veränderungen in den Personalkörpern der Ressorts führen. Gleichzeitig fordern Mitarbeitende heutzutage, dass ihnen Karrierepfade angeboten werden, die über die eigene Abteilung oder Behörde hinausgehen – ein Ansatz, der die Arbeitgebermarke der Bundesverwaltung stärkt; ein Weg, dieser Veränderung frühzeitig zu begegnen, ist der flächendeckende Ausbau ressortübergreifender Mitarbeitenden Mobilität. 

    Zusammenfassung 

    Die Diskussion identifizierte einige Herausforderungen, die bei der Entwicklung eines internen Arbeitsmarkts bedacht werden müssen. So sollte sich die Bundesverwaltung als ein Arbeitgebender verstehen und präsentieren, um den Mitarbeitenden die sich verändern wollen und/oder müssen, die notwendige Unterstützung in diesem Umbauprozess zu geben. Mobilität innerhalb der Bundesverwaltung ist heute zwar punktuell möglich, aber nicht systematisch organisiert. Fehlende Transparenz potenzieller neuer Beschäftigungschancen, komplexe Verfahren und starre Zuständigkeiten verhindern, dass vorhandene Kompetenzen flexibel eingesetzt werden. Bei der Entwicklung des internen Arbeitsmarkts gilt es, neben einer anschlussfähigen technischen Plattformlösung auch den Kulturwandel in den Bundesbehörden zu begleiten – mit klaren Zuständigkeiten und vereinfachten Verfahren.

    Die Handlungsempfehlungen

    • Mitarbeitenden Mobilität als Chance verstehen und positionieren
      Führungskräfte dahingehend entwickeln und befähigen, dass sie den Veränderungswillen ihrer Mitarbeitenden als Möglichkeit der Weiterentwicklung/fachlichen Vertiefung und ressortübergreifenden Innovationsmotor begreifen (vgl. erfolgreiche bestehende interne Rotationskonzepte in Bundesministerien)
    • Zentrale Plattform für den internen Arbeitsmarkt einführen und einfache Einbindung sicherstellen
      Ressortübergreifende Transparenz über Bedarfe, Projekte und Kompetenzen schaffen und z.B. durch die Schaffung von Schnittstellen zum Personalmanagement der jeweiligen Bundesbehörden dafür sorgen, dass sich der interne Stellenmarkt zügig und aufwandsarm in bestehende Prozesse und Systeme integrieren lässt.
    • Nutzendenzentrierte und strategisch vorausschauende Entwicklung des internen Arbeitsmarkts
      Mitarbeitenden ermöglichen (a) ihr Kompetenzprofil und Interessen zu hinterlegen, um z.B. Neuigkeiten zu geeigneten Vakanzen zu erhalten, und (b) ihrer Qualifikation und Eingruppierung/Besoldung entsprechenden Angebote zu suchen und sich auf diese zu bewerben oder (c) von Personalreferaten aktiv angesprochen zu werden. Vorausschauende Fort- und Weiterbildungen als wichtige Komponente der Mitarbeitenden Mobilität verstehen.
    • Zügige Wechsel durch standardisierte Verfahren für Wechsel und Abordnungen für die Mitarbeitenden ermöglichen 
      Klare, vereinfachte Prozesse, definierte Zuständigkeiten, und ein ressortübergreifendes harmonisiertes Beurteilungsrecht schaffen Sicherheit für Mitarbeitende des Bundes mit Wechselwunsch.
    • Personalvertretung der Bundesbehörden in Entwicklung des internen Arbeitsmarktes von Beginn an in den entstehenden Veränderungs- und Umbauprozess einbinden
      Als Interessenvertretung der Mitarbeitenden gewährleistet sie Transparenz und Mitbestimmung und wahrt die Sicherheit des geltenden Rechts. 

    Perspektive Handlungsfeld 4: Einordnung und Ausblick

    • Die in der TransformationsWerkstatt identifizierten Punkte verdeutlichen die bislang gesammelten Annahmen, die in die laufende Anforderungsphase für das Design und die Inbetriebnahme einer technischen Plattformlösung einfließen.
    • Derzeit liegt der Fokus auf der Bereitstellung einer aufwandsarm, einbindbaren Pilotversion des internen Arbeitsmarktes. In weiteren Ausbaustufen werden die genannten Punkte zur nutzerzentrierten und strategisch vorausschauenden Entwicklung des internen Arbeitsmarktes mitberücksichtigt.
    • Gesammelte Erkenntnisse unterstreichen die bereits stattfindende enge Verzahnung der Vorhaben im Handlungsfeld IV. Die genannten Aspekte sind insbesondere für den Aufbau einer Reskilling Einheit (Maßnahme 2.3) sowie für die Modernisierung des Dienstrechts (Vorhaben 1) relevant und finden dort Beachtung.

     

    Frage 3: An welchen konkreten Stellen erleben Beschäftigte das Beamten- und Tarifrecht im Arbeitsalltag als Hemmnis für die Aufgabenerfüllung?

    Kontext

    Die Bundesverwaltung steht vor einer doppelten Herausforderung: Sie soll bis 2029 den Personalbestand um mindestens acht Prozent reduzieren und gleichzeitig durch Modernisierung des Dienstrechts attraktiver werden. Beides setzt voraus, dass das bestehende Beamten- und Tarifrecht flexiblen und effizienten Personaleinsatz ermöglicht. Genau hier liegt die Spannung. Dort, wo dienst- und tarifrechtliche Regelungen im Arbeitsalltag als Hemmnis erlebt werden, gefährden sie nicht nur die Aufgabenerfüllung, sondern auch die Umsetzung der Modernisierungsagenda selbst. Diese Hemmnisse mit Stimmen aus der Verwaltungspraxis besser zu verstehen, ist der erste Schritt, um gezielt an den richtigen Stellschrauben zu drehen.

    Zusammenfassung

    Die Gruppen fokussierten sich auf drei als vorrangig eingeschätzte Problemkreise, um diese angesichts der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit, intensiver diskutieren und erste konkrete Lösungsansätze erarbeiten zu können. Interessanter Weise gab es eine große Übereinstimmung aller drei Gruppen bei der Präferierung der Themen, auf die sich die nachfolgende Darstellung bezieht. Die Ergebnisse machen deutlich: Die zentralen Hebel für Modernisierung liegen in klaren Strukturen, gleichen Informationsständen für reduzierte Komplexität, gegenseitigem Vertrauen und konsequenter Umsetzung. 

    Die Handlungsempfehlungen

    • Einheitliches und digitalisierungsfähiges Beurteilungsrecht
      Unterschiedliche Beurteilungsrichtlinien führen häufig zu erheblichen Friktionen bei Personalwechseln zwischen unterschiedliches Behören und wirken sich nachteilig auf die Flexibilität im Personalbereich aus. Ein ressortübergreifend harmonisiertes Beurteilungswesen mit einheitlichen Beurteilungskriterien und -zeiträumen würde Personalwechsel vereinfachen und die Digitalisierung in diesem Bereich wesentlich erleichtern.
    • Informationszugang zu dienst- und tarifrechtlichen Fragestellungen verbessern
      Das Auffinden verständlich aufbereiteter Informationen zu dienstrechtlichen Fragestellungen bereitet häufig Probleme und kann in der Personalsachbearbeitung zu Verzögerungen und möglichen Anwendungs- und Verfahrensfehlern führen. Durch verständlicher formulierte Anwendungshinweise zu regelmäßig auftretenden Fragestellungen könnte die Personalsachbearbeitung erleichtert werden. Hinzukommen sollte eine einfache und intuitive Erschließbarkeit dieser Informationen. Dies könnte durch allgemein zugängliche Datenbanken und KI-basierte Plattformen wie KIPITZ wesentlich erleichtert werden. Hilfreich wäre es zudem, wenn diese Informationsquellen auf lange Sicht in das Personalinformationssystem PVSplus integriert werden könnten.
    • Ausschreibungspflichten harmonisieren und ressortübergreifende Mobilität fördern
      Bei der Ausschreibung von Stellen schränkt eine sehr enge Arbeitsplatzdefinition und ein sehr spezifisches Anforderungsprofil die Möglichkeit ein, grundsätzlich geeignete Bewerber, die im konkreten Stellenbesetzungsverfahren nicht zum Zuge gekommen sind, für andere Bereiche zu gewinnen. Hier könnten offenere und breiter angelegte Ausschreibungen die Flexibilität erhöhen, geeignete Bewerber für vergleichbare Verwendungen in anderen Bereichen zu gewinnen. Zudem könnten mit Einwilligung der Betroffenen Talentpools aufgebaut werden, um die im ersten Verfahren nicht erfolgreichen, aber grundsätzlich geeigneten Bewerberinnen und Bewerber auf andere vergleichbare Stellenausschreibungen aufmerksam zu machen.

    Perspektive Handlungsfeld 4: Einordnung und Ausblick

    • Aktuell gibt es bereits Vorgespräche mit den Beteiligten zu einer Vereinheitlichung des Beurteilungsrechts des Bundes, insbesondere zur kurzfristigen Überarbeitung der gesetzlichen Beurteilungsregelungen (§ 21 BBG).
    • Das Bundesministerium des Innern erwägt derzeit – analog zum Tarifrecht – eine leicht zugängliche Datenbank mit den für die Personalverwaltung relevanten Rundschreiben, Erläuterungen und Hinweisen für das Beamtenrecht einzurichten.
    • Das Handlungsfeld 4 regt an zu prüfen, inwieweit ressortübergreifende Stellenausschreibungen sowie die systematische Sammlung und Bereitstellung von Good‑Practice‑Beispielen die Mobilität und Vergleichbarkeit von Ausschreibungsverfahren verbessern können.
    • Die Idee eines bundesweiten Talent Pools wird in die ressortübergreifende Entwicklung optimierter Vorgehensweisen und Tools für die Personalgewinnung (Maßnahme 5.3.) einfließen. 
  • TransformationsWerkstatt vom 6. Mai 2026: Handlungsfeld II "Bessere Rechtsetzung"

    Kontext

    Die Modernisierungsagenda Bund (beschlossen am 1. Oktober 2025) benennt im Handlungsfeld II „Bessere Rechtsetzung“ das Ziel, neue Regelungen von Anfang an adressatenorientiert, praxis- und digitaltauglich zu gestalten. Zentrales Element ist die verpflichtende Frühphase der Regelungsausarbeitung, in der geprüft wird, ob eine staatliche Regelung überhaupt erforderlich ist. Das Zentrum für Legistik (ZfL) übernimmt dabei als ressortübergreifende Serviceeinheit eine Schlüsselrolle und bietet bereits Unterstützungseinheiten bei der Erarbeitung von Regelungen für die Ressorts an. Im Maßnahmenpaket 2 „Methodische Kompetenzen und Unterstützung für Legistinnen und Legisten“ adressiert Maßnahme 2.3 konkret die „Unterstützung bei der Einrichtung von Unterstützungseinheiten in den Ressorts“ (ModA Bund, HF II, S. 21).

    Ein erster Ausgangspunkt der Diskussion in der TransformationsWerkstatt war die Bestandsaufnahme: Welche Unterstützungsstrukturen existieren in den Ressorts bereits heute – und wo bestehen strukturelle Lücken?

    Ein zweiter Ausgangspunkt war die Beobachtung, dass Unterstützung in der Regelungsausarbeitung bislang an klaren Zuständigkeiten, Ressourcen, Akzeptanz auf Leitungsebene sowie an einem gemeinsamen Verständnis von „Legistik“ als eigenständiger Aufgabe fehlt.

    Folgende Leitfragen wurden in der zweiten TransformationsWerkstatt diskutiert:

     

    1. Wie und wo unterstützt ihr Ressort schon jetzt Legistinnen und Legisten bei ihrer Arbeit?

    Zusammenfassung

    Die Diskussion zu dieser Frage machte deutlich, dass in den Ressorts bereits eine Reihe von Unterstützungsansätzen existiert – diese jedoch überwiegend dezentral, informell und von Einzelpersonen abhängig sind. Kabinettreferate verweisen punktuell auf bestehende Arbeitshilfen und Ansprechpersonen; einige Häuser verfügen über Intranetseiten zum Thema Gesetzgebung oder nutzen interne Fortbildungsangebote.

    Agile Coaches unterstützen vereinzelt bei methodischen Fragen, ohne dass dies als strukturierte Aufgabe verankert ist. Gleichzeitig fehlt es an einem gemeinsamen Verständnis, wer in einem Haus überhaupt als Legistin oder Legist gilt, wie viele Regelungsvorhaben parallel laufen und wie Unterstützungsbedarfe frühzeitig erkannt werden können. Die vorhandenen Angebote des Zentrums für Legistik (ZfL) – insbesondere Online-Schulungen und Beratungsleistungen – sind in der Fläche der Ressorts zu wenig bekannt. User-to-User-Netzwerke entstehen bislang eher zufällig als systematisch. Das zeigt, dass es verschiedene Modelle und Strategien geben muss, um die unterschiedlichen Bedarfe der Häuser abzudecken.

    Die Handlungsempfehlungen

    1. Aufbau eines ressortübergreifenden Peer-Netzwerks für Legistinnen und Legisten („Legistinnen-Café“) als niedrigschwelliges, kollegiales Austauschformat – als erste Ausbaustufe ohne formales Mandat.
    2. Jeweils hausinterne First-Level-Support-Angebote für Legistinnen und Legisten zu etablieren – idealerweise als fester Dienstposten oder alternativ über einen KI-gestützten Auskunftsdienst („Hotline“) mit direkter Weiterleitung zum ZfL und zu bestehenden Schulungsangeboten.
    3. Dem ZfL wird empfohlen, Kabinettreferate aktiv zu befähigen, Referate mit laufenden oder bevorstehenden Regelungsvorhaben proaktiv anzusprechen und die verfügbaren Unterstützungsangebote (ZfL-Schulungen, methodische Begleitung, Arbeitshilfen) vorzustellen – im Sinne einer „Go-to-the-Legist“-Logik statt einer Holschuld.
    4. Dem ZfL wird empfohlen, das bestehende Schulungsangebot durch kurze, niedrigschwellige Formate (10–15-minütige Webinare, „Train-the-Trainer“-Ansätze für Agile Coaches) zu ergänzen und über die Intranet-Auftritte der Ressorts sowie Kabinettreferats-Netzwerke gezielt bekannt zu machen.
    5. Dem ZfL wird empfohlen, auf zfl.bund.de eine klar strukturierte, chronologisch aufgebaute Ressourcenübersicht für Legistinnen und Legisten einzurichten, die Dokumente, Personen und Tools in den Ressorts sichtbar macht – ergänzt durch eine hausinterne Intranet-Vorlage, die Ressorts unmittelbar nachnutzen können.
    6. Es wird empfohlen einen Pool an Rechtsreferendaren und methodischen Begleitern in den Häusern aufzubauen, vergleichbar mit Flexi-Teams für Gesetzgebung.

    Perspektive Handlungsfeld II: Einordnung und Ausblick

    • Mit der Webseite zfl.bund.de entsteht bereits eine Plattform, die eine Ressourcenübersicht für Legistinnen und Legisten aufbaut und bündelt und auch schon Elemente zur Verfügung stellt. Die Plattform wird regelmäßig überarbeitet und getestet. Gleichzeitig sehen wir, dass es noch weitere Bedarfe gibt, die wir nach und nach auf der Seite umsetzen werden.
    • Wir erarbeiten gemeinsam in der interministeriellen Arbeitsgruppe (imAG) Zentrum für Legistik, wie die Empfehlungen für die Häuser umgesetzt werden können und finden gerade heraus, was die Häuser denn im Einzelnen benötigen.
    • Wir arbeiten an einem modularen Konzept, um den unterschiedlichen Bedarfen der Häuser gerecht zu werden und auch Quick Wins aufzuzeigen.
    • Mit der Veröffentlichung der Konzeption der Frühphase, arbeiten wir weitere Unterstützungsangebote aus, um in dem Bereich Legistinnen und Legisten schnelle und niedrigschwellige Unterstützung zukommen lassen zu können.
    • Wir prüfen, wie wir neben der imAG ZfL auch ein Peer-Netzwerk für Legistinnen und Legisten des Bundes aufbauen können.

     

    2. Welche drei Rahmenbedingen müssen erfüllt sein, damit Ihr Ressort zukünftig Legistinnen und Legisten punktuell in der Frühphase der Regelungsausarbeitung begleitend unterstützen kann?

    Zusammenfassung

    Die Diskussion zu dieser Frage zeigte: Die Bereitschaft zur Unterstützung von Legistinnen und Legisten in der Frühphase ist in den Ressorts grundsätzlich vorhanden – scheitert jedoch an strukturellen Hindernissen. Als zentrale Rahmenbedingungen wurden benannt: Erstens braucht es eine institutionelle Unterstützungseinheit, die als Scharnier zwischen Kabinettreferaten, Fachreferat, ZfL und Agilen Coaches fungiert und sowohl reaktiv als auch proaktiv tätig wird. Zweitens ist ein offizielles Mandat für die Begleitung von Regelungsvorhaben erforderlich, um Unterstützungsleistungen im GVPL zu verankern und der Frühphase den ihr gebührenden Stellenwert zu verschaffen. Drittens muss die Akzeptanz auf Leitungsebene – bis hinauf zu den Staatssekretärinnen und Staatssekretären – gezielt hergestellt werden, da ohne politische Rückendeckung und Vorbildfunktion der Führungskräfte die Frühphase in der täglichen Praxis weiter depriorisiert wird. Dabei war den Teilnehmenden wichtig: Unterstützung bei der Arbeit darf nicht zur zusätzlichen Bürokratie werden, sondern muss spürbar entlasten.

    Die Handlungsempfehlungen

    1. Dem ZfL und den Ressorts wird empfohlen, in jedem Ministerium eine dezentrale Unterstützungseinheit für Regelungsvorhaben zu etablieren – mit klarer Scharnierfunktion zwischen Kabinettreferaten, Fachreferat, ZfL-Angeboten und Agilen Coaches. Diese Einheit soll mindestens als Aufgabe im Geschäftsverteilungsplan verankert werden; mittelfristig ist ein fester Dienstposten anzustreben.
    2. Der Bundesregierung wird empfohlen, die Begleitung von Regelungsvorhaben durch Agile Coaches mit einem offiziellen Mandat auszustatten und die prozessuale Unterstützung von Legistinnen und Legisten zu einer ihrer Kernaufgaben zu machen – verbunden mit einer gezielten Qualifizierung der Agilen Coaches zu den Spezifika der Gesetzgebungsfrühphase (z. B. über Train-the-Trainer-Ansätze des ZfL).
    3. Das ZfL soll Rahmenverträge mit externen Dienstleistern für methodische Begleitung, Stakeholderbeteiligung und Erhebungsformate abschließen und den Ressorts damit einen Pool an flexibel abrufbaren Unterstützungsleistungen zur Verfügung stellen – um die Frühphase ressourcenschonend und ohne interne Kapazitätsengpässe durchführbar zu machen.
    4. Die Handlungsfeldleitungen sollen Führungskräfte in den Ressorts (Unterabteilungsleitung, Abteilungsleitung) gezielt für die Bedeutung der Frühphase sensibilisieren und als Vorbilder einbinden – etwa durch ministeriumsübergreifende Informations- und Austauschformate sowie durch eine Bundesmarketing-Kampagne, die den Mehrwert begleiteter Regelungsvorhaben ressortintern sichtbar macht.
    5. Das ZfL soll ein ressortübergreifendes Wissensmanagement für Legistik aufbauen – mit Good-Practice-Sammlungen, einer strukturierten Handakten-Logik und einem digitalen Austauschformat, das Legistinnen und Legisten hausübergreifend vernetzt. Ergänzend sollte ein Modell für hausinternen Wissenstransfer (z. B. „Flexi-Teams Gesetzgebung“, Hospitationen) erprobt werden, das Neuanfängerinnen und Neuanfänger in der Legistik gezielt einbindet.

    Perspektive Handlungsfeld II: Einordnung und Ausblick

    • Mit der Seite ZfL.bund.de bauen wir aktuell schon ein ressortübergreifendes Wissensmanagement für Legistik auf, das auch auf Schulungen und Unterstützungsangebote hinweist.
    • Aktuell arbeiten wir an einer Marketingstrategie, um das ZfL bekannter zu machen.
    • Gleichzeitig planen wir die Unterstützung von Häusern, die bereit sind, den Einsatz agiler Coaches als Unterstützer in der Regelungserarbeitung zu vertesten und entwickeln in diesem Bereich ein Train-the-Trainer-Programm.
    • Die weiteren Empfehlungen nehmen wir mit und prüfen eine mögliche Umsetzung.
  • TransformationsWerkstatt vom 6 Juli 2026: Handlungsfeld III "Bürger– und unternehmenszentrierter Service"

    Folgende Leitfragen wurden in der TransformationsWerkstatt diskutiert:

    1. Welche Personen, Einheiten oder Netzwerke sollten wir in den Ressorts und nachgeordneten Behörden ansprechen, um das Thema Servicequalität gemeinsam voranzubringen?
    2. Was brauchen Service-Owner, damit sie Service-Kriterien und Service-Audits als hilfreiches Angebot verstehen, intern vertreten und praktisch anwenden (können & wollen)?
       

    Thema 1: Relevante Akteure und Netzwerke für Servicequalität

    Frage: Welche Personen, Einheiten oder Netzwerke sollten wir in den Ressorts und nachgeordneten Behörden ansprechen, um das Thema Servicequalität gemeinsam voranzubringen?

    Kontext

    Servicequalität entsteht entlang vollständiger Service- und Prozessketten. An deren Gestaltung und Erbringung sind in der Regel mehrere Fachreferate, Querschnittseinheiten, nachgeordnete Behörden, IT-Dienstleister und externe Akteure beteiligt. Die Verantwortung lässt sich daher selten einer einzelnen Organisationseinheit zuordnen.

    Ausgangspunkt der Diskussion war die Beobachtung, dass Servicequalität häufig einzelnen Digitalisierungs- oder Projektbereichen zugeschrieben wird. Daher verfolgten wir die Absicht mit der Transformations-Werkstatt die relevanten Akteursgruppen zu identifizieren, ihre jeweilige Bedeutung für Servicequalität zu klären und Ansatzpunkte zu entwickeln, wie deren Arbeit gestärkt und besser miteinander verbunden werden kann.

    Zusammenfassung

    Als zentrale Akteursgruppen wurden Haus- und Abteilungsleitungen, Fach- und Prozessverantwortliche, Mitarbeitende der operativen Leistungserbringung sowie Querschnittseinheiten aus Organisation, Personal, Recht, Datenschutz, IT und IT-Sicherheit benannt. Ergänzend sind Digitalisierungs- und Modernisierungseinheiten, Projekt- und Prozessmanagement, Agile Coaches, interne Beratung sowie Fachverfahrens- und Infrastrukturanbieter relevant.

    Eine besondere Bedeutung haben die Beschäftigten, die Services täglich bearbeiten, sowie die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, die sie nutzen. Sie verfügen über Erfahrungswissen zu Medienbrüchen, Rückfragen, Abbrüchen und praktischen Problemen, das in der Gestaltung von Services häufig noch nicht systematisch genutzt wird.

    Die Ergebnisse verdeutlichen, dass Servicequalität eine ressort- und einheitenübergreifende Koordinationsaufgabe ist. Erforderlich ist eine strukturierte Stakeholder-Architektur, die strategisches Mandat, fachliche Verantwortung, Prozesswissen, technische Umsetzbarkeit und Nutzerperspektive miteinander verbindet.

    Die Handlungsempfehlungen

    • Hausleitungen als Auftraggeber und Sponsoren einbinden
      Wir empfehlen dem BMDS und den Ressorts, Servicequalität regelmäßig in bestehenden Leitungs- und Modernisierungsgremien zu behandeln. Bis Mitte 2027 sollten priorisierte Services, verantwortliche Sponsoren und konkrete Qualitätsziele in den beteiligten Häusern festgelegt werden. Zudem sollte für das Thema insbesondere in der Leitungsebene sensibilisiert werden, sodass diese eine adäquate Schirmherrschaft für das Thema abbilden. Eine weitere Empfehlung besteht darin, auf oberer Verantwortungsebene eine sichtbare Rolle für Servicequalität als “Chief Service Officer” (CSO) zu etablieren. 
    • Für priorisierte Services interdisziplinäre Serviceteams bilden
      Wir empfehlen den Ressorts und Behörden, ab Anfang 2027 für ausgewählte Verwaltungsleistungen feste, interdisziplinäre Serviceteams einzurichten. Diese sollten mindestens Service-Owner, Fachseite, operative Bearbeitung, IT, Organisation und bei Bedarf Recht, Datenschutz, Kommunikation und externe Umsetzungspartner umfassen.
    • Zentrale Ansprechstellen für Servicequalität benennen
      Wir empfehlen den Ressorts, bis zum ersten Quartal 2027 jeweils eine zentrale Ansprechstelle oder koordinierende Rolle für Servicequalität zu benennen. Diese Stelle sollte den Kontakt zur Geschäftsstelle Servicequalität halten, Service-Owner vermitteln, Audits koordinieren und ressortinterne Unterstützungsbedarfe bündeln.
    • Nutzer- und Praxiswissen systematisch einbeziehen
      Beschäftigte aus der operativen Bearbeitung, Supporteinheiten, Interessenvertretungen sowie Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollten kontinuierlich in Analyse und Verbesserung eingebunden werden.
       

    Perspektive Handlungsfeld IV: Einordnung und Ausblick

    • Die Ergebnisse bestätigen den Whole-of-Government-Ansatz der Modernisierungsagenda: Servicequalität ist eine gemeinsame Führungs-, Fach-, Prozess- und Infrastrukturaufgabe. Ressorts und nachgeordnete Behörden müssen deshalb gemeinsam an dieses Thema herangehen.
    • Für das Handlungsfeld entsteht der konkrete Auftrag, neben einzelnen Service-Ownern auch die organisatorischen Netzwerke rund um einen Service systematisch anzusprechen. Die Geschäftsstelle sollte hierfür Akteurslandkarten, Rollenmodelle und Formate für interdisziplinäre Zusammenarbeit bereitstellen.
    • Als nächster Schritt sollten pilotierende Ressorts und Behörden identifiziert werden, in denen bereits ein belastbares Zusammenspiel von Fachseite, Leitung, IT, Organisation und operativer Praxis besteht. Offen bleibt, wie die ressortbezogenen Ansprechstellen formal legitimiert und mit bestehenden OZG-, Organisations- und Modernisierungsstrukturen verbunden werden.
       

    Thema 2: Service-Owner stärken

    Was brauchen Service-Owner, damit sie Service-Kriterien und Service-Audits als hilfreiches Angebot verstehen, intern vertreten und praktisch anwenden können und wollen?

    Kontext

    Die Modernisierungsagenda sieht verbindliche Kriterien für gute Servicequalität, Best-Practice-Tools für Service-Audits sowie begleitende Unterstützungsangebote für Bundesbehörden vor. Damit diese Instrumente wirksam werden, müssen sie von den für Verwaltungsleistungen verantwortlichen Personen verstanden, akzeptiert und in bestehende Entscheidungs-, Arbeits- und Verbesserungsprozesse integriert werden.

    In der Transformationswerkstatt wurde daher beleuchtet, vor welchen strukturellen und praktischen Herausforderungen Service-Owner stehen, welche Unterstützungsangebote sie benötigen und welche Aufgaben eine zentrale Geschäftsstelle Servicequalität übernehmen könnte.

    Zusammenfassung

    Die Diskussion zeigte fünf zentrale Voraussetzungen: Service-Owner benötigen ein klares Rollenverständnis und ein belastbares Mandat, Unterstützung durch die Leitung, niedrigschwellige Methoden und Arbeitsmittel, Austausch mit anderen Service-Verantwortlichen sowie Zeit und Ressourcen für die Umsetzung.

    Service-Audits sollten dabei als unterstützendes Verbesserungsangebot gestaltet werden. Erwartet werden eine gemeinsame Analyse, konkrete Handlungsmöglichkeiten und eine Begleitung bei der Umsetzung. Die geplante Geschäftsstelle Servicequalität kann hierfür als zentrale Beratungs-, Methoden- und Vernetzungsstelle wirken.

    Die Handlungsempfehlungen

    • Rolle, Mandat und Verantwortungsbereich der Service-Owner klären
      Für jeden betrachteten Service sollte nachvollziehbar festgelegt werden, wer die Gesamtverantwortung trägt, welche Teilverantwortungen bestehen und welche Aufgaben ausdrücklich außerhalb des Verantwortungsbereichs liegen. Ein standardisiertes Rollen- und Mandatsmodell kann diese Klärung unterstützen. Wir empfehlen den Ressorts und nachgeordneten Behörden für priorisierte Verwaltungsleistungen, jeweils verantwortliche Service-Owner zu benennen.
    • Leitungsmandat und Umsetzungskapazitäten absichern
      Wir empfehlen den Haus- und Abteilungsleitungen, in deren Verantwortung Services liegen, für priorisierten Service eine verantwortliche Führungskraft als Sponsor zu benennen. Zudem sind Kapazitäten für die permanente Weiterentwicklung und Umsetzung von Verbesserungen einzuplanen und bereitzustellen. 
    • Einen niedrigschwelligen Einstieg in Servicequalität schaffen
      Service-Owner benötigen eine zentrale Ansprechstelle, verständliche Einstiegsformate und eine klare Orientierung darüber, wie sie mit der Verbesserung ihres Services beginnen können. Ein standardisiertes Onboarding-Paket sollte Service-Kriterien, Audit-Ablauf, Service-Mapping, Rollenklärung, Praxisbeispiele und Arbeitsvorlagen enthalten und durch ein kurzes Beratungs- oder Workshopformat ergänzt werden.
    • Standards und wiederverwendbare Arbeitsmittel bereitstellen
      Service-Kriterien, Audit-Werkzeug, Leitfäden, Good Practices und modulare Methodenbausteine sollten als Arbeitsmittel angeboten werden. Die Formate müssen in der vorhandenen technischen Infrastruktur, insbesondere auf der SINA, praktikabel nutzbar sein.
    • Serviceverbesserung als ko-kreativen Prozess organisieren
      Fachverantwortliche, Prozessbeteiligte, IT, Recht, Organisation und Nutzervertretungen sollten gemeinsam an der Analyse und Weiterentwicklung eines Services arbeiten. Moderierte Werkstattformate helfen, Problempunkte zu konkretisieren, Verantwortlichkeiten zu klären und realisierbare Verbesserungen zu entwickeln.
    • Kontinuierliche Verbesserung organisatorisch verankern
      Service-Audits sollten als Teil eines KVP (kontinuierlichen Verbesserungsprozess) gedacht werden. Dazu braucht es klare Verantwortlichkeiten, den Willen und die Unterstützung durch die Leitung, sowie regelmäßige Erhebungen.
    • Ein ressortübergreifendes Service-Owner-Netzwerk etablieren
      Wir empfehlen der Geschäftsstelle Servicequalität, ab Anfang 2027 ein regelmäßig tagendes Netzwerk für Service-Owner aufzubauen. Das Netzwerk sollte den Erfahrungsaustausch, die gemeinsame Bearbeitung typischer Umsetzungshürden, die Weiterentwicklung von Standards und die Verbreitung guter Praxis unterstützen.
       

    Perspektive Handlungsfeld 3: Einordnung und Ausblick

    • Die Ergebnisse bestätigen die im Handlungsfeld III vorgesehene Verbindung von Service-Kriterien, Service-Audits und begleitenden Unterstützungsangeboten. Die Instrumente entfalten ihre Wirkung erst, wenn sie mit Rollenklarheit, Leitungsunterstützung und Umsetzungskapazität in den Serviceverantwortlichen Behörden verbunden werden.
    • Das Handlungsfeld sollte die geplante Geschäftsstelle Servicequalität gezielt als befähigende Infrastruktur entwickeln: als zentrale Anlaufstelle, Methodeninstanz, Sparringspartnerin und Vernetzungsstelle für Service-Owner.
    • Für die weitere Umsetzung sollten neben den Fach- und Digitalisierungsbereichen insbesondere Hausleitungen, Organisationsreferate, IT, Recht, Personalbereiche und nachgeordnete Behörden einbezogen werden. Eine offene Frage bleibt, wie weit das Mandat der Geschäftsstelle bei der Begleitung und beim Nachhalten von Verbesserungsmaßnahmen reichen soll.
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