Eine Werkstatt dauert in der Regel drei Stunden und findet in Präsenz statt. Der TransformationsHub organisiert:
- Einladungen,
- Teilnehmendenmanagement,
- Technik,
- Dokumentation.
Das zentrale Arbeitsformat des TransformationsHub.
Die TransformationsWerkstätten orientieren sich direkt an den fünf Handlungsfeldern der Modernisierungsagenda Bund.

Ablauf der TransformationsWerkstätten
Eine Werkstatt dauert in der Regel drei Stunden und findet in Präsenz statt. Der TransformationsHub organisiert:
Der TrafoHub lebt von aktiver Beteiligung. Jede Perspektive zählt, jede Erfahrung hilft, jede Idee kann den Unterschied machen.
Sie haben Ideen für weitere Formate oder wollen bestimmte Initiativen, Werkzeugkästen oder Sonstiges vorschlagen oder sogar selbst im Hub vorstellen?
Melden Sie sich gerne unter transformationshub@bmds.bund.de.
Der Sounding Prozess ist ein strukturierter standardisierter Prozess zur Dokumentation und Weiterbearbeitung der Ergebnisse aus den TrafoWerkstätten.
Ziel ist es:
Dafür wertet der TransformationsHub die Ergebnisse systematisch aus und stimmt diese eng mit den Handlungsfeldleitungen ab.
Die daraus entstehenden Empfehlungen unterstützen die Weiterentwicklung der Modernisierungsagenda Bund und werden dem Staatssekretärsausschuss „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ gebündelt zur Information zugeleitet.
Das Sounding Prozess stärkt damit die Verbindung zwischen strategischer Steuerung und konkreter Verwaltungspraxis.
Welche Erfahrungen und konkreten Handlungsempfehlungen aus den bisherigen TrafoWerkstätten sollten prioritär in die Weiterentwicklung der Modernisierungsagenda Bund einfließen?
Folgende Leitfragen wurden in der ersten TransformationsWerkstatt diskutiert:
An welchen konkreten Stellen erleben Beschäftigte das Beamten- und Tarifrecht im Arbeitsalltag als Hemmnis für die Aufgabenerfüllung?
Die Bundesverwaltung sieht sich damit konfrontiert, noch offene Positionen – insbesondere in stark nachgefragten Qualifikationsbereichen – zu besetzen, während sie gleichzeitig im Wettbewerb mit dem Arbeitsmarkt steht. Ein zentrales Ziel ist es, die Vielfalt innerhalb der Verwaltung stärker sichtbar zu machen und ihre Stärken als moderner Arbeitgeber hervorzuheben. Dazu gehören Job‑Sicherheit, zukunftsorientierte Perspektiven, transparente Prozesse und faire Arbeitsbedingungen. Für die Zukunft ist es daher entscheidend, noch stärker ressortübergreifend zusammenzuarbeiten, um die Attraktivität und Bekanntheit der Bundesverwaltung weiter zu steigern.
Die Diskussion der Fragestellung hat insbesondere Potenziale in der stärkeren Vereinheitlichung des Arbeitgeberauftritts, der Erhöhung der Sichtbarkeit sowie der Verbesserung von Zugängen und Kontaktpunkten zu potenziellen Bewerbenden aufgezeigt. Die Beiträge deuten dabei darauf hin, dass die Herausforderung weniger in der grundsätzlichen Attraktivität der Bundesverwaltung als Arbeitgeber liegt, sondern in deren konsistenter Wahrnehmung und Sichtbarkeit. In dem Zusammenhang wurde ein Imagewandel durch eine gezielte Kampagne (vergleichbar mit Beispielen wie der BVG Berlin) und die positive Besetzung von Staatsdienst als Beitrag zur Demokratie und zum Grundgesetz diskutiert.
Die demografische Entwicklung, die Entbürokratisierung sowie die fortschreitende Digitalisierung von Geschäftsprozessen – einschließlich des zunehmenden Einsatzes von KI und die geplante Reduktion des Personalbestands der Bundesverwaltung um mindestens 8 % bis 2029 werden zwangsläufig zu tiefgreifenden Veränderungen in den Personalkörpern der Ressorts führen. Gleichzeitig fordern Mitarbeitende heutzutage, dass ihnen Karrierepfade angeboten werden, die über die eigene Abteilung oder Behörde hinausgehen – ein Ansatz, der die Arbeitgebermarke der Bundesverwaltung stärkt; ein Weg, dieser Veränderung frühzeitig zu begegnen, ist der flächendeckende Ausbau ressortübergreifender Mitarbeitenden Mobilität.
Die Diskussion identifizierte einige Herausforderungen, die bei der Entwicklung eines internen Arbeitsmarkts bedacht werden müssen. So sollte sich die Bundesverwaltung als ein Arbeitgebender verstehen und präsentieren, um den Mitarbeitenden die sich verändern wollen und/oder müssen, die notwendige Unterstützung in diesem Umbauprozess zu geben. Mobilität innerhalb der Bundesverwaltung ist heute zwar punktuell möglich, aber nicht systematisch organisiert. Fehlende Transparenz potenzieller neuer Beschäftigungschancen, komplexe Verfahren und starre Zuständigkeiten verhindern, dass vorhandene Kompetenzen flexibel eingesetzt werden. Bei der Entwicklung des internen Arbeitsmarkts gilt es, neben einer anschlussfähigen technischen Plattformlösung auch den Kulturwandel in den Bundesbehörden zu begleiten – mit klaren Zuständigkeiten und vereinfachten Verfahren.
Die Bundesverwaltung steht vor einer doppelten Herausforderung: Sie soll bis 2029 den Personalbestand um mindestens acht Prozent reduzieren und gleichzeitig durch Modernisierung des Dienstrechts attraktiver werden. Beides setzt voraus, dass das bestehende Beamten- und Tarifrecht flexiblen und effizienten Personaleinsatz ermöglicht. Genau hier liegt die Spannung. Dort, wo dienst- und tarifrechtliche Regelungen im Arbeitsalltag als Hemmnis erlebt werden, gefährden sie nicht nur die Aufgabenerfüllung, sondern auch die Umsetzung der Modernisierungsagenda selbst. Diese Hemmnisse mit Stimmen aus der Verwaltungspraxis besser zu verstehen, ist der erste Schritt, um gezielt an den richtigen Stellschrauben zu drehen.
Die Gruppen fokussierten sich auf drei als vorrangig eingeschätzte Problemkreise, um diese angesichts der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit, intensiver diskutieren und erste konkrete Lösungsansätze erarbeiten zu können. Interessanter Weise gab es eine große Übereinstimmung aller drei Gruppen bei der Präferierung der Themen, auf die sich die nachfolgende Darstellung bezieht. Die Ergebnisse machen deutlich: Die zentralen Hebel für Modernisierung liegen in klaren Strukturen, gleichen Informationsständen für reduzierte Komplexität, gegenseitigem Vertrauen und konsequenter Umsetzung.
Die Modernisierungsagenda Bund (beschlossen am 1. Oktober 2025) benennt im Handlungsfeld II „Bessere Rechtsetzung“ das Ziel, neue Regelungen von Anfang an adressatenorientiert, praxis- und digitaltauglich zu gestalten. Zentrales Element ist die verpflichtende Frühphase der Regelungsausarbeitung, in der geprüft wird, ob eine staatliche Regelung überhaupt erforderlich ist. Das Zentrum für Legistik (ZfL) übernimmt dabei als ressortübergreifende Serviceeinheit eine Schlüsselrolle und bietet bereits Unterstützungseinheiten bei der Erarbeitung von Regelungen für die Ressorts an. Im Maßnahmenpaket 2 „Methodische Kompetenzen und Unterstützung für Legistinnen und Legisten“ adressiert Maßnahme 2.3 konkret die „Unterstützung bei der Einrichtung von Unterstützungseinheiten in den Ressorts“ (ModA Bund, HF II, S. 21).
Ein erster Ausgangspunkt der Diskussion in der TransformationsWerkstatt war die Bestandsaufnahme: Welche Unterstützungsstrukturen existieren in den Ressorts bereits heute – und wo bestehen strukturelle Lücken?
Ein zweiter Ausgangspunkt war die Beobachtung, dass Unterstützung in der Regelungsausarbeitung bislang an klaren Zuständigkeiten, Ressourcen, Akzeptanz auf Leitungsebene sowie an einem gemeinsamen Verständnis von „Legistik“ als eigenständiger Aufgabe fehlt.
Folgende Leitfragen wurden in der zweiten TransformationsWerkstatt diskutiert:
Die Diskussion zu dieser Frage machte deutlich, dass in den Ressorts bereits eine Reihe von Unterstützungsansätzen existiert – diese jedoch überwiegend dezentral, informell und von Einzelpersonen abhängig sind. Kabinettreferate verweisen punktuell auf bestehende Arbeitshilfen und Ansprechpersonen; einige Häuser verfügen über Intranetseiten zum Thema Gesetzgebung oder nutzen interne Fortbildungsangebote.
Agile Coaches unterstützen vereinzelt bei methodischen Fragen, ohne dass dies als strukturierte Aufgabe verankert ist. Gleichzeitig fehlt es an einem gemeinsamen Verständnis, wer in einem Haus überhaupt als Legistin oder Legist gilt, wie viele Regelungsvorhaben parallel laufen und wie Unterstützungsbedarfe frühzeitig erkannt werden können. Die vorhandenen Angebote des Zentrums für Legistik (ZfL) – insbesondere Online-Schulungen und Beratungsleistungen – sind in der Fläche der Ressorts zu wenig bekannt. User-to-User-Netzwerke entstehen bislang eher zufällig als systematisch. Das zeigt, dass es verschiedene Modelle und Strategien geben muss, um die unterschiedlichen Bedarfe der Häuser abzudecken.
Die Diskussion zu dieser Frage zeigte: Die Bereitschaft zur Unterstützung von Legistinnen und Legisten in der Frühphase ist in den Ressorts grundsätzlich vorhanden – scheitert jedoch an strukturellen Hindernissen. Als zentrale Rahmenbedingungen wurden benannt: Erstens braucht es eine institutionelle Unterstützungseinheit, die als Scharnier zwischen Kabinettreferaten, Fachreferat, ZfL und Agilen Coaches fungiert und sowohl reaktiv als auch proaktiv tätig wird. Zweitens ist ein offizielles Mandat für die Begleitung von Regelungsvorhaben erforderlich, um Unterstützungsleistungen im GVPL zu verankern und der Frühphase den ihr gebührenden Stellenwert zu verschaffen. Drittens muss die Akzeptanz auf Leitungsebene – bis hinauf zu den Staatssekretärinnen und Staatssekretären – gezielt hergestellt werden, da ohne politische Rückendeckung und Vorbildfunktion der Führungskräfte die Frühphase in der täglichen Praxis weiter depriorisiert wird. Dabei war den Teilnehmenden wichtig: Unterstützung bei der Arbeit darf nicht zur zusätzlichen Bürokratie werden, sondern muss spürbar entlasten.
Folgende Leitfragen wurden in der TransformationsWerkstatt diskutiert:
Frage: Welche Personen, Einheiten oder Netzwerke sollten wir in den Ressorts und nachgeordneten Behörden ansprechen, um das Thema Servicequalität gemeinsam voranzubringen?
Servicequalität entsteht entlang vollständiger Service- und Prozessketten. An deren Gestaltung und Erbringung sind in der Regel mehrere Fachreferate, Querschnittseinheiten, nachgeordnete Behörden, IT-Dienstleister und externe Akteure beteiligt. Die Verantwortung lässt sich daher selten einer einzelnen Organisationseinheit zuordnen.
Ausgangspunkt der Diskussion war die Beobachtung, dass Servicequalität häufig einzelnen Digitalisierungs- oder Projektbereichen zugeschrieben wird. Daher verfolgten wir die Absicht mit der Transformations-Werkstatt die relevanten Akteursgruppen zu identifizieren, ihre jeweilige Bedeutung für Servicequalität zu klären und Ansatzpunkte zu entwickeln, wie deren Arbeit gestärkt und besser miteinander verbunden werden kann.
Als zentrale Akteursgruppen wurden Haus- und Abteilungsleitungen, Fach- und Prozessverantwortliche, Mitarbeitende der operativen Leistungserbringung sowie Querschnittseinheiten aus Organisation, Personal, Recht, Datenschutz, IT und IT-Sicherheit benannt. Ergänzend sind Digitalisierungs- und Modernisierungseinheiten, Projekt- und Prozessmanagement, Agile Coaches, interne Beratung sowie Fachverfahrens- und Infrastrukturanbieter relevant.
Eine besondere Bedeutung haben die Beschäftigten, die Services täglich bearbeiten, sowie die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, die sie nutzen. Sie verfügen über Erfahrungswissen zu Medienbrüchen, Rückfragen, Abbrüchen und praktischen Problemen, das in der Gestaltung von Services häufig noch nicht systematisch genutzt wird.
Die Ergebnisse verdeutlichen, dass Servicequalität eine ressort- und einheitenübergreifende Koordinationsaufgabe ist. Erforderlich ist eine strukturierte Stakeholder-Architektur, die strategisches Mandat, fachliche Verantwortung, Prozesswissen, technische Umsetzbarkeit und Nutzerperspektive miteinander verbindet.
Was brauchen Service-Owner, damit sie Service-Kriterien und Service-Audits als hilfreiches Angebot verstehen, intern vertreten und praktisch anwenden können und wollen?
Die Modernisierungsagenda sieht verbindliche Kriterien für gute Servicequalität, Best-Practice-Tools für Service-Audits sowie begleitende Unterstützungsangebote für Bundesbehörden vor. Damit diese Instrumente wirksam werden, müssen sie von den für Verwaltungsleistungen verantwortlichen Personen verstanden, akzeptiert und in bestehende Entscheidungs-, Arbeits- und Verbesserungsprozesse integriert werden.
In der Transformationswerkstatt wurde daher beleuchtet, vor welchen strukturellen und praktischen Herausforderungen Service-Owner stehen, welche Unterstützungsangebote sie benötigen und welche Aufgaben eine zentrale Geschäftsstelle Servicequalität übernehmen könnte.
Die Diskussion zeigte fünf zentrale Voraussetzungen: Service-Owner benötigen ein klares Rollenverständnis und ein belastbares Mandat, Unterstützung durch die Leitung, niedrigschwellige Methoden und Arbeitsmittel, Austausch mit anderen Service-Verantwortlichen sowie Zeit und Ressourcen für die Umsetzung.
Service-Audits sollten dabei als unterstützendes Verbesserungsangebot gestaltet werden. Erwartet werden eine gemeinsame Analyse, konkrete Handlungsmöglichkeiten und eine Begleitung bei der Umsetzung. Die geplante Geschäftsstelle Servicequalität kann hierfür als zentrale Beratungs-, Methoden- und Vernetzungsstelle wirken.