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Einfacher gründen: Digitaler Kombiantrag startet
Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung werden gebündelt / Direkte digitale Übermittlung startet an zehn Pilotstandorten
Pressemitteilung 49/2026
Wer ein Einzelunternehmen gründet, kann die Angaben für die Gewerbeanmeldung und die steuerliche Erfassung ab sofort in einem gemeinsamen digitalen Prozess erfassen. Das zentrale Portal www.gruenden.gov.de führt durch beide Verfahren und vermeidet doppelte Eingaben. Die direkte digitale Übermittlung an die zuständigen Behörden wird in den kommenden Wochen schrittweise an zehn Pilotstandorten freigeschaltet: Aachen, Berlin, Dresden, Düsseldorf, Fulda einschließlich Petersberg, Goslar, Hamburg, Husum, Mannheim und München.
Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales:
„Wir haben versprochen, Gründen in Deutschland einfacher und schneller zu machen. Jetzt liefern wir den ersten konkreten Schritt: Aus zwei Behördengängen wird ein digitaler Prozess. Daten werden nur einmal erfasst und direkt an die zuständigen Stellen übermittelt. Wir starten an zehn Pilotstandorten, lernen im praktischen Betrieb und rollen die Lösung zügig bundesweit aus. Unser Ziel ist klar: Wer gründet, soll seine Zeit in die Geschäftsidee investieren, nicht in doppelte Formulare und Behördengänge.“
Verena Pausder, Vorstandsvorsitzende des Deutschen Startup-Verbands:
„Der digitale Kombiantrag ist ein guter Start. Gründerinnen und Gründer können jetzt an den Pilotstandorten Gewerbeanmeldung und Steuernummer in einem Schritt digital erledigen, statt von Amt zu Amt zu laufen. Das zeigt, was möglich ist, wenn Bund, Länder und Kommunen zusammenarbeiten. Jetzt muss der Kombiantrag zügig bundesweit ausgerollt werden. Damit das 24-Stunden-Ziel auch für GmbH-Gründungen Realität wird, muss das Gründungsbeschleunigungsgesetz schnell folgen.“
Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom e. V.:
„Ein volldigitaler Gründungsprozess hilft allen, die in Deutschland etwas aufbauen wollen. 59 Prozent der Startups halten eine Gründung innerhalb von 24 Stunden für eine wichtige Maßnahme. Entscheidend ist jetzt, dass der Prozess wirklich medienbruchfrei funktioniert, ohne Papier, ohne Doppelerfassung, ohne Behördengang zwischendurch. Das nun vorgestellte Pilotvorhaben und der Zeitplan für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz ist ein Signal, das über die Startup-Politik hinausreicht: Der Staat kann Verwaltungsprozesse neu denken sowie durchgängig digital umsetzen - und das über die föderalen Ebenen hinweg.“
Dr. Robin Borrmann, stellv. Hauptgeschäftsführer der DIHK:
„Gründende sagen uns, auch im aktuellen DIHK-Report Unternehmensgründung, ganz deutlich: Doppelte Eingaben, Medienbrüche und wochenlange Wartezeiten müssen der Vergangenheit angehören. Deshalb ist der neue bundesweite Kombiantrag, der die bislang getrennten Prozesse aus Gewerbeanmeldung sowie der steuerlichen Erfassung und Erteilung der Steuernummer integriert, ein wichtiger erster Schritt zur Vereinfachung und Beschleunigung des Gründungsprozesses. Im Ergebnis muss allerdings eine vollständig digitale Gründung über alle Verfahrensschritte hinweg ermöglicht werden. Das geplante Gründungsbeschleunigungsgesetz ist dafür ein grundsätzlich geeignetes Mittel. Auf dem weiteren Weg sollte das seit Jahrzehnten erprobte Know-how der Industrie- und Handelskammern aus jährlich 200.000 Gründungsgesprächen weiterhin nutzbar gemacht werden, um die Interessen der Gründenden umfassend zu berücksichtigen.“
So funktioniert der Kombiantrag
An den Pilotstandorten können die Angaben vollständig digital an die zuständigen Gewerbe- und Finanzbehörden übermittelt werden. In allen anderen Regionen unterstützt das Portal bereits beim Ausfüllen der Gewerbeanmeldung und erstellt ein fertiges Dokument, das per E-Mail oder Post an das zuständige Gewerbeamt übermittelt werden kann. Die steuerliche Erfassung erfolgt weiterhin bundesweit digital über die Finanzverwaltung.
Der Kombiantrag basiert auf der Gründerplattform der KfW, die seit 2018 im Einsatz ist. Gemeinsam mit den Pilotstandorten wurde er an die Anforderungen der Verwaltung angepasst. Die geführte Dateneingabe hilft, Fehler zu vermeiden und Rückfragen der Behörden zu reduzieren.
Wie es weitergeht
Der Kombiantrag ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einer bundesweit möglichen Unternehmensgründung innerhalb von 24 Stunden. Weitere Standorte und Rechtsformen sollen zügig folgen.
Das BMDS und die beteiligten Landesministerien in Bayern, Berlin, Bremen und Nordrhein-Westfalen führen ihre bisherigen Arbeiten im gemeinsamen Bund-Länder-Projekt „G24 – Gemeinsam schneller gründen“ zusammen. Das Projekt bündelt die Vorhaben „Schneller Gründen“ des BMDS und „Gründen in 24 Stunden“ des IT-Planungsrats.
Ziel sind die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für durchgängig digitale und in Standardfällen automatisierte Gründungsverfahren. Dazu gehören das geplante Gründungsbeschleunigungsgesetz sowie die digitale Verknüpfung von Registerabfragen, steuerlicher Erfassung und Meldungen an die Sozialversicherungsträger.
Zum Gründungsportal: www.gruenden.gov.de