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Kabinett beschließt schlanke KI-Aufsicht in Deutschland
Wildberger: „Setzen EU-Vorgaben maximal innovationsoffen um“
Pressemitteilung 07/2026
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes (KI-MIG) beschlossen. Damit werden die Vorgaben aus der europäischen KI-Verordnung vom 2. August 2024 in Deutschland umgesetzt und wichtige Aufsichtsstrukturen benannt. Dem BMDS war in dem Prozess wichtig, dass das Gesetz ohne zusätzliche nationale Vorgaben und so schlank wie möglich umgesetzt wird, um Innovationen zu fördern und den Wirtschaftsstandort zu stärken.
Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger:
„Mit diesem Gesetz setzen wir europäische Vorgaben maximal innovationsoffen um und schaffen eine schlanke KI-Aufsicht mit klarem Blick auf die Bedarfe der Wirtschaft. Wir bauen keine zusätzliche Behörde mit Wasserkopf auf, sondern setzen auf bestehende Strukturen, bewährte Ansprechpartner und bündeln Digital-Expertise bei der Bundesnetzagentur. Damit sorgen wir für einen sicheren KI-Einsatz, stärken Wachstum und Innovationskraft unserer Unternehmen.“
Das KI-MIG regelt die nationale Aufsichtsstruktur für die Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb von KI-Systemen quer durch alle Branchen: von industriellen Produkten über digitale Dienste bis zu behördlichen Anwendungen. Mehr als 1.000 Änderungsvorschläge wurden bei der Erstellung berücksichtigt. Das KI-MIG sieht einen hybriden Ansatz vor, der auf bestehenden Aufsichtsstrukturen aufbaut und für Marktakteure klare Anlaufstellen benennt:
Die Bundesnetzagentur ist als zentrales Koordinierungs- und Kompetenzzentrum, Marktüberwachungsbehörde und notifizierende Behörde vorgesehen. Sie soll KI-Expertise zur Durchführung der EU-Verordnung bündeln.
Um Doppelstrukturen zu vermeiden, wird gleichzeitig bestehende Expertise bei den bereits existierenden Marktüberwachungsbehörden in vollharmonisierten Bereichen der Produktregulierung genutzt. Unternehmen behalten daher ihrer bekannten behördlichen Ansprechpartner, die künftig auch die KI-VO mit abdecken (One-Stop-Shop).
Aufsicht mit klarem Innovationsauftrag
Zur bestmöglichen Unterstützung von Unternehmen erhält die Bundesnetzagentur darüber hinaus einen starken innovationspolitischen Auftrag, unter anderem durch:
einen KI‑Service Desk als niedrigschwellige Anlaufstelle insbesondere für KMU sowie Start-ups,
ein Reallabor, in dem innovative KI-Anwendungen in einem rechtssicheren Rahmen erprobt werden können,
zielgruppenspezifische Vernetzungs-, Unterstützungs- und Schulungsangebote rund um die Anforderungen der KI-Verordnung.
Engagement in Brüssel für weitere Entlastungen
Parallel setzt sich das BMDS in Brüssel für weitere Erleichterungen bei der KI-Verordnung ein, die über die nationale Durchführung hinausgehen – etwa Fristverlängerungen oder die Verringerung bürokratischer Aufwände. Zentral dabei sind die Reduktion von Unsicherheiten in der Umsetzung, die Verbesserung des Zusammenspiels der Rechtsakte, die Vermeidung von Doppelregulierung sowie eine rechtssichere Verlängerung der Anwendbarkeitsfristen für Hochrisiko-KI.
Den Regierungsentwurf ist einsehbar unter: Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung.
Der Entwurf geht nun an den Bundesrat und Bundestag.