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Mehr Tempo und weniger Bürokratie beim Netzausbau

Kabinett beschließt Novelle des Telekommunikationsgesetzes / Bürokratiekosten für Unternehmen sinken um 19,7 Millionen Euro

Pressemitteilung 31/2026

Das Bundeskabinett hat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verabschiedet. Das vom Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) vorgelegte Gesetz soll den Ausbau von Telekommunikationsnetzen beschleunigen. Dabei geht es besonders um Glasfaseranschlüsse in Gebäuden sowie den Netzausbau in ländlichen Gebieten. Kernziele sind einfachere Verfahren, weniger Bürokratie und reduzierter Verwaltungsaufwand. Der Entwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren.

Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger:
„Im digitalen Zeitalter ist ein schnelles und stabiles Internet die grundlegende Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und gesellschaftlichen Wohlstand. Unser Land hat großen Aufholbedarf. Wir waren bislang zu langsam, zu umständlich und zu bürokratisch. Was wir brauchen, sind mehr Tempo und weniger Bürokratie. Nachdem wir den Ausbau von Glasfaser und Mobilfunk zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt haben, gehen wir jetzt den nächsten entscheidenden Schritt. Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes bündeln wir eine Vielzahl an gezielten Maßnahmen, um Glasfaser bis in jedes Gebäude und jede Wohnung zu bringen.“

Die Regelungen im Einzelnen:

Der Gesetzentwurf enthält neben verbesserten Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen Anpassungen, um Bürokratie gezielt abzubauen und Verfahren effizienter zu gestalten:

  • Recht auf Vollausbau: Um den Ausbau von Glasfasernetzen im Gebäude zu vereinfachen und zu beschleunigen, werden die Regelungen zum Ausbau der gebäudeinternen Netze angepasst. Telekommunikationsunternehmen dürfen unter bestimmten Bedingungen im gesamten Gebäude Glasfaser verlegen. Durch den effizienteren Vollausbau eines Gebäudes statt dem Verlegen von Einzelanschlüssen für Wohnungen wird die Wirtschaft um rund 4,8 Millionen Euro jährlich entlastet Beim Vollausbau müssen bestimmte technische Mindestvorgaben eingehalten werden. 
  • Zugang zu Inhouse-Netzen: Der Zugang von Telekommunikationsunternehmen zu gebäudeinternen Netzinfrastrukturen wird neu geregelt. Telekommunikationsunternehmen erhalten hingegen diskriminierungsfreien Zugang zu den gebäudeinternen Netzen. Somit können Verbraucherinnen und Verbraucher aus einer größeren Anzahl an Anbietern auswählen.
  • Vereinfachung Genehmigungsverfahren: Der Ausbau in der Fläche wird durch Anpassungen am wegerechtlichen Genehmigungsverfahren beschleunigt, so wird etwa die Genehmigungsfrist von drei auf zwei Monate verkürzt Alternativ zum wegerechtlichen Genehmigungsverfahren ist ein Anzeigeverfahren bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen vorgesehen. In diesem Fall kann das Bauunternehmen bereits einen Monat nach Bauanzeige mit den Arbeiten beginnen und muss nicht mindestens doppelt so lang auf eine Genehmigung warten. Damit entlasten wir Unternehmen und Verwaltung gleichermaßen.
  • Marktregulierung: Im Bereich der Marktregulierung enthält der Gesetzentwurf Anpassungen, die Diskriminierungsfreiheit sicherstellen und mehr Transparenz über die Rahmenbedingungen, die Voraussetzungen und den Pfad der Migration hin zu einem reinen Glasfasernetz schaffen. Dies fördert den Übergang von Kupfer- zu Glasfasernetzen.
  • Bürokratieabbau und effizientere Verfahren: Weitere Änderungen dienen dem Bürokratieabbau, wie etwa die Streichung von Berichts- oder Informationspflichten. Hierdurch ist eine Entlastung der Wirtschaft im Umfang von rund 15 Millionen Euro pro Jahr zu erwarten. Daneben werden Verfahren bei der Bundesnetzagentur effizienter gestaltet und Anpassungen mit Blick auf eine effizientere Datennutzung vorgenommen.

Insgesamt erreichen wir mit den gesetzlichen Änderungen eine Reduzierung des jährlichen Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft um 19,7 Millionen Euro. Für Bund und Länder reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um 8,4 Millionen Euro. Darüber hinaus reduziert sich der jährliche Zeitaufwand für Bürgerinnen und Bürger um rund 92.000 Stunden.

Der Gesetzentwurf ist abrufbar unter: https://bmds.bund.de/service/gesetzgebungsverfahren/tkg-aenderungsgesetz-2026
 

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