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Stärkung des Netzausbaus: Konsultationen zum TKG-Änderungsgesetz 2026 gestartet
Länder und Verbände können ab jetzt zu Referentenentwurf Stellung nehmen
Pressemitteilung 10/2026
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) startet heute die Länder- und Verbändeanhörung zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau (TKG-Änderungsgesetz 2026). Der Entwurf zielt darauf ab, bürokratische Hürden zu senken, Rahmenbedingungen zu verbessern und den Netzausbau zu beschleunigen.
Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger:
„Leistungsfähige digitale Infrastrukturen sind das Rückgrat einer modernen und digital vernetzten Gesellschaft. Sie sind gleichzeitig die Grundlage für eine zukunfts- und wettbewerbsfähige deutsche Wirtschaft. Mit gezielten Maßnahmen wollen wir unseren Beitrag für eine zusätzliche Dynamik beim flächendeckenden Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen leisten. Weniger Bürokratie, effiziente Verfahren und mehr Tempo sind hierfür die entscheidenden Hebel.“
Der Referentenentwurf enthält gezielte Maßnahmen, um den Ausbau von Mobilfunk und Festnetz in der Fläche sowie von Glasfaser in Gebäuden zu beschleunigen. Gleichzeitig wird das TKG an die europäische Gigabit-Infrastrukturverordnung angepasst. Zudem werden Verwaltungsverfahren bei der Bundesnetzagentur klarer und effizienter gestaltet und Bürokratie abgebaut. Länder und Verbände können bis zum 27. März 2026 zum Referentenentwurf Stellung nehmen. Parallel dazu prüfen auch die betroffenen Ressorts weiter den Gesetzesvorschlag.
- Beschleunigung beim Telekommunikationsnetzausbau durch weniger Bürokratie und mehr Effizienz
Der Gesetzentwurf enthält neben verbesserten Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau Anpassungen mit Blick auf klare und effiziente Verfahren. - Der Ausbau im Gebäude soll insbesondere durch ein Recht zum Vollausbau und verbindliche technische Mindestvorgaben effizienter erfolgen. Auch der Zugang zu den Inhaus-Netzen wird neu geregelt.
- Der Ausbau in der Fläche wird durch Anpassungen am wegerechtlichen Genehmigungsverfahren beschleunigt. Alternativ ist ein Anzeigeverfahren bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen vorgesehen.
- Im Bereich der Marktregulierung sind einzelne Anpassungen auch mit Blick auf das Thema Kupfer-Glas-Migration vorgesehen.
- Weitere Änderungen betreffen verfahrensrechtliche und organisatorische Aspekte, um Verfahren bei der Bundesnetzagentur klarer und effizienter zu gestalten.
- Durch Streichung von Berichtspflichten und effizientere Datennutzungen soll gezielt Bürokratie abgebaut werden.
Den Gesetzentwurf finden Sie unter: TKG-Änderungsgesetz 2026