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Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland

Veröffentlicht am: 20. Juli 2026

Aufnahme des Grundbuchs in die Anlage des Identifikationsnummerngesetz (IDNrG)

Regelungsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung

Um Deutschland schneller, digitaler und handlungsfähiger zu machen, haben der Bund und die Länder im Dezember 2025 die föderale Modernisierungsagenda verabschiedet. Maßnahme 63 der föderalen Modernisierungsagenda sieht unter anderem vor, dass bei der Antragstellung für Genehmigungen die Beibringungspflicht für Auskünfte aus dem Grundbuch entfallen soll. Um den Datenabruf durch die Genehmigungsbehörde selbst und automatisiert zu ermöglichen, soll das Grundbuch an das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) angebunden werden. Die Anbindung des Grundbuchs an das NOOTS ist nur sinnvoll, wenn eine Verwendung der Identifikationsnummer im Grundbuchwesen ermöglicht wird. Die Verwendung der Identifikationsnummer im Grundbuchwesen dient der Umsetzung von Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz und wird die Datenqualität im Grundbuchwesen verbessern. Sie führt für das Grundbuch zudem zu einer Verpflichtung zur Umsetzung der Maßnahme 63 der föderalen Modernisierungsagenda, weil die Register des Identifikationsnummerngesetzes aufgrund des NOOTS-Staatsvertrags, der durch das Gesetz zum NOOTS-Staatsvertrag einem Gesetz gleich-gestellt ist, verpflichtet sind, sich an das NOOTS anzuschließen.

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