
, Aktuelle Meldung
Zweites Treffen von Bund und Ländern zum Digitalcheck
Im November fand zum zweiten Mal das Bund-Länder-Treffen zum Digitalcheck statt. Die Teilnehmenden tauschten sich über Erfahrungen und Chancen praxis- und digitaltauglicher Gesetzgebung aus.
Am 12. und 13. November 2025 fand das zweite Bund-Länder-Treffen zum Digitalcheck statt. Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, der Länder und der EU trafen in Berlin aufeinander, um sich über Erfahrungen und Chancen zu praxis- und digitaltauglicher Gesetzgebung auszutauschen. Die Veranstaltung wurde erstmalig vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), dem Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur und der DigitalService GmbH des Bundes organisiert.
Während des Treffens stellten die über 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aktuelle Anwendungsbeispiele vor und diskutierten, wie Bund, Länder und die Europäische Union künftig enger zusammenarbeiten können. Dabei betonten sie, wie wichtig der gemeinsame Austausch und gute Beispiele aus der Praxis für die Weiterentwicklung eigener Ansätze sind.
Stephan König, Staatssekretär für Medien und Europa und Bevollmächtigter des Freistaates Thüringen beim Bund, eröffnete den ersten Veranstaltungstag in der Landesvertretung Thüringen. Thüringen hat seinen bestehenden Praxischeck für Gesetzesentwürfe um Kriterien zur Digitaltauglichkeit erweitert. Ein neues Kompetenzzentrum und eine eigene Online-Plattform unterstützen zusätzlich bei der Erarbeitung von digitaltauglichen Regelungen.
Das BMDS gab einen Überblick über die neuesten Entwicklungen im Bereich bessere Rechtsetzung auf Bundesebene. Dabei wurde das Zentrum für Legistik (ZfL) vorgestellt, das derzeit aufgebaut wird. Es soll bestehende Instrumente und Methoden für bessere Rechtsetzung bündeln und insbesondere die frühe Phase der Gesetzgebung verbessern. Das übergeordnete Ziel: die Regelungsarbeit der Zukunft vorausschauend, digital und praxistauglich zu gestalten.
Prof. Dr. Luise Hölscher, Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, betonte die Notwendigkeit eines modernen Gesetzgebungsprozesses, der von Anfang an unterschiedliche Perspektiven und Lebensrealitäten berücksichtigt.
Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission erklärten, wie digitaltaugliche Gesetzgebung auf europäischer Ebene praktisch umgesetzt wird, unter anderem mit der Interoperabilitätsverordnung (IEA) der Europäischen Union.
In einer Podiumsdiskussion mit Dr. Dominik Böllhoff (Abteilungsleiter im BMDS), Louisa Solonar-Unterasinger (Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation), Milen Starke (Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur), Dr. Anna Sinell (DigitalService des Bundes) und Sven Schade (Europäische Kommission) herrschte Einigkeit darüber, dass interdisziplinäre Perspektiven und Bedürfnisse von Nutzerinnen und Nutzern im Mittelpunkt stehen müssen. Damit die Gesetzgebung in Zukunft den Bürokratieabbau wirksam unterstützt, benötige es strukturelle Veränderungen und eine primär digitale Denkweise bei der Umsetzung.
Hintergrund
Der Digitalcheck ist ein Instrument der Bundesregierung, um Gesetze digitaltauglich zu machen. Er gibt unter anderem fünf Leitprinzipien für digitaltaugliches Recht vor. Ziel ist es, Gesetze moderner zu gestalten.