
, Pressemitteilung
Elektronische Wohnsitzanmeldung: ein Dienst für alle – überall in Deutschland
Bundeskabinett beschließt IT-Komponentenverordnung für bundesweites Online-Angebot zur Wohnsitzanmeldung
Bürgerinnen und Bürger sollen unter wohnsitzanmeldung.gov.de ihren Wohnsitz künftig überall in Deutschland online an- und ummelden können. Dafür hat das Bundeskabinett die IT-Komponentenverordnung beschlossen. Sie sieht vor, dass alle Meldebehörden die elektronische Wohnsitzanmeldung anbieten, die von Hamburg nach dem Einer-für-alle-Prinzip entwickelt wurde. Damit schafft die Bundesregierung die Grundlage, den bereits vielfach verfügbaren Onlinedienst flächendeckend zugänglich zu machen.
Bundesminister Dr. Karsten Wildberger (BMDS):
„Mit der IT-Komponentenverordnung machen wir die elektronische Wohnsitzanmeldung zum verbindlichen Standard in ganz Deutschland. Damit verabschieden wir uns vom Flickenteppich. Egal ob in der Großstadt oder auf dem Land – künftig kann sich jeder Bürger seinen Wohnsitz online anmelden, ohne das Haus zu verlassen. Das ist ein echter Durchbruch für die digitale Verwaltung, die den Menschen dient.“
Jan Pörksen, Chef der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg und Vorsitzender der Digitalministerkonferenz:
„Mit der IT-Komponentenverordnung wird eine in Hamburg entwickelte Lösung zum verbindlichen Standard für ganz Deutschland. Dieser Erfolg zeigt, was möglich ist, wenn Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Er ist Ansporn, diesen Weg konsequent fortzusetzen. Denn wenn wir digitale Verwaltungsleistungen durchgängig nutzerfreundlich und nachnutzbar gestalten, entsteht aus einer guten Idee eine deutschlandweite Lösung. So schaffen wir einen modernen Staat, der den Alltag der Menschen spürbar erleichtert.“
Rechtliche Grundlage für das bundesweite Angebot
Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist der erste Onlinedienst, dessen Nutzung mit der IT-Komponentenverordnung bundesweit verbindlich vorgegeben wird. Grundlage ist § 4 Absatz 1 Satz 1 des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
Die Verordnung erleichtert den Einsatz des Dienstes in den Landes- und Kommunalbehörden. Der Bund übernimmt die Verantwortung dafür, dass der Onlinedienst die erforderlichen rechtlichen Anforderungen erfüllt. Dadurch müssen die nutzenden Behörden diese Prüfungen nicht jeweils selbst vornehmen.
Weitere Onlinedienste können durch Ergänzung der Verordnung bundesweit vorgegeben werden. Voraussetzung ist, dass sie die jeweiligen Qualitätskriterien erfüllen, etwa einen hohen Digitalisierungsgrad, Barrierefreiheit und eine gesicherte Finanzierung.
Die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)
Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist bereits an mehr als 3.800 Meldebehörden angebunden und steht 74,2 Millionen Menschen zur Verfügung. Sie ermöglicht die digitale An- und Ummeldung des Wohnsitzes und erspart den Gang zur Meldebehörde.
Entwickelt wurde der Onlinedienst von der Senatskanzlei Hamburg gemeinsam mit dem damaligen Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Weitere Informationen finden sich unter wohnsitzanmeldung.gov.de.